Hamburg
Höhere Friedhofsgebühren für Nicht-Gemeindemitglieder sind rechtmäßig
Ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz liege nicht vor, da Gemeindemitglieder bereits durch andere Zahlungen einen Beitrag zur Finanzierung der Gemeinde und ihres Friedhofs leisteten.
Geklagt gegen den fälligen Gebührenbescheid in Höhe von 13.000 Euro hatte der Sohn eines Verstorbenen, der zwar jüdischen Glaubens, aber nicht Mitglied der betreffenden jüdischen Gemeinde als…