Editorial
Liebe Leserin, lieber Leser
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat einer Gruppe von Schweizer Seniorinnen in einer Klage gegen ihre Regierung recht gegeben, der sie vorwerfen, sie nicht genug vor dem Klimawandel zu schützen. Als ältere Menschen seien sie dem Risiko von Hitzewellen schutzlos ausgeliefert und dies würde ihr Leben gefährden.
Das Urteil zeigt nicht nur die Widerständigkeit der Schweizer Seniorinnen, sondern vor allem, wie gefährlich der Klimawandel inzwischen geworden ist. Wenn Gefahr für Leib und Leben besteht, ist der Staat verpflichtet, seine Bürgerinnen und Bürger zu schützen; insbesondere die vulnerablen Gruppen wie Ältere, aber auch Kinder oder Kranke.
Die neuen Temperaturrekorde in diesem Frühjahr lassen nichts Gutes für den Sommer ahnen. Der Druck auf die Regierungen könnte nun steigen, das Ziel der 1,5-Grad-Erhöhung durch mehr geeignete Maßnahmen doch noch zu erreichen. Aber dafür müssen die Anstrengungen noch größer werden, auch im Verkehrssektor.
Die Gartenämter sind bereit, auch hier mehr Verantwortung zu übernehmen. Fortschritte für Klima und Biodiversität gibt es bereits in anderen Sektoren, etwa in Zoos und Tierparks und auch auf Spielplätzen. Erstere achten inzwischen verstärkt auf Biodiversität und haben ihr Image als Sensationsorte und Relikte des Kolonialismus abgelegt. Bessere Zugänglichkeit von Spielplätzen in der Stadt hilft allen Kindern mit unterschiedlichen Fähigkeiten, den öffentlichen Raum voll zu nutzen.
Beste Grüße,
Mechthild Klett