FBB und NABU stellen Umfrageergebnisse vor

Förderung begrünter Dächer

von:
Fachvereinigung Bauwerksbegrünung (FBB) Bauwerksbegrünung
Dachbegrünungen speichern den Regen, entlasten die Kanalisation, kühlen und steigern die Effizienz von Photovoltaikanlagen. Fotos: Optigrün

Die Aufgabe des Grünflächenmanagements ist die langfristige Erhaltung von Grün- und Freiflächen in städtischen Räumen. Das gestaltet sich immer schwieriger, da zum einen täglich mehr als 100 Hektar Natur durch Industrie- und Wohnungsbau, Park- und Verkehrsflächen neu versiegelt und zum anderen die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel immer geringer werden. Die schwierige Haushaltslage in den Gemeinden spiegelt sich sehr schnell in der (Nicht-)Bereitstellung von Fördermitteln, wie unter anderem das Beispiel "Dachbegrünung" zeigt. Dieses Beispiel eignet sich auch gut, um zu demonstrieren, dass es verschiedene Möglichkeiten der Förderungen gibt, die nicht immer nur Ausgaben nach sich ziehen, sondern im Gegenteil sogar helfen, Kosten zu mindern.

FBB-Umfrage zur Förderung der Bauwerksbegrünung in Deutschland

Der Naturschutzbund Deutschland e. V. (NABU) und die Fachvereinigung Bauwerksbegrünung e. V. (FBB) haben im letzten Jahr eine Umfrage bei allen deutschen Städten ab 10.000 Einwohner (das sind 1488 Städte) durchgeführt. Ziel der Umfrage war es, Informationen über direkte und indirekte Förderungen von Dach- und Fassadenbegrünungen und zum Klimaschutz zu gewinnen. Die Umfrage wurde vom Deutschen Städtetag ausdrücklich befürwortet und so konnte mit 579 Antworten eine starke Rücklaufquote von etwa 39 Prozent verzeichnet werden. Bei einer vergleichbaren FBB-Umfrage aus dem Jahr 2003/04 betrug die Rücklaufquote mit 27 Prozent deutlich weniger.

Die Ergebnisse haben zum Teil bestimmte Erwartungshaltungen bestätigt und können aus Sicht der Bauwerksbegrüner im Großen und Ganzen als positiv angesehen werden. Schön zu beobachten sind verschiedene Entwicklungen von 2004 zu 2010. Alle im Folgenden angeführten Zahlen beziehen sich auf die erfassten Rückläufe (579 Städte). Für die Dachbegrünung können folgende Zahlen festgehalten werden:

  • Die Zahl der Städte, die begrünte Dächer mit direkten Zuschüssen fördern ist von 70 (18 Prozent) auf 36 Städte (6 Prozent) deutlich zurückgegangen. Hier spiegelt sich erwartungsgemäß die aktuelle Haushaltslage der Städte wider.
  • Dagegen zeigen andere Zahlen positive Tendenzen: 377 Städte haben schon beziehungsweise planen eine gesplittete Abwassergebühr. Und von diesen Städten sind es etwa 60 Prozent, die hierbei Dachbegrünungen berücksichtigen und Nachlässe von bis zu 100 Prozent gewähren.
  • Fast 200 Städte (in 2003/04 waren es 145) setzen Dachbegrünungen in ihren Bebauungsplänen (B-Plan) fest. Prozentual ist damit die Zahl der Städte mit Gründach im B-Plan zwar gleich geblieben (34 beziehungsweise 36 Prozent), was positiv interpretiert so gedeutet werden kann, dass sich die Dachbegrünung als bewährte Maßnahme etabliert hat.
  • Etwa 50 Städte (immerhin etwa neun Prozent) haben das Gründach in ihrem Öko-Konto aufgeführt und mit einem bestimmten Geldwert hinterlegt.

Das positive Fazit, das aus den Umfrageergebnissen zu ziehen ist: Es werden immer mehr Dachbegrünungen in Bebauungsplänen festgesetzt und eine große Anzahl an Städten mit gesplitteter Abwassergebühr berücksichtigen begrünte Dächer. Die meisten Städte haben also die vielen positiven Wirkungen der Bauwerksbegrünung erkannt.

Nicht unerwartet, dennoch etwas enttäuschend, ist die geringe Bereitschaft der Städte zu sehen, (privaten) Bauherren einen Zuschuss bei der Dach- und Fassadenbegrünung zu gewähren. Dabei müssen keine großen Summen im Raum stehen, die als Zuschüsse in Aussicht gestellt werden. Doch allein die Tatsache, dass die eigene Stadt den Nutzen von Bauwerksbegrünungen für die Allgemeinheit erkennt und fördert, überzeugt den Bürger im eigenen Handeln und er sieht sein Anliegen bestätigt. Die (geringe) Investition bei der Förderung beispielsweise von Dachbegrünung gleicht sich sehr schnell aus, wenn Kanäle entlastet und nicht saniert beziehungsweise keine neuen Regenüberlaufbecken gebaut werden müssen.

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Fachvereinigung Bauwerksbegrünung (FBB) Bauwerksbegrünung
Der Idealfall mit Auswirkungen fürs Kleinklima: komplett begrünte Wohnsiedlung. Foto: Optigrün

Marktdaten zur Dachbegrünung - Flächengrößen und Bauweisen

Die FBB geht davon aus, dass in Deutschland pro Jahr etwa acht Millionen Quadratmeter Dachfläche neu begrünt werden. Die FBB hat anhand von internen Umfragen in den Reihen ihrer Mitglieder die Flächenanteile von extensiven und intensiven Dachbegrünungen in Deutschland für die Jahre 2008 bis 2010 ermittelt.

Aufgrund der ermittelten Zahlen geht die FBB davon aus, dass die Anteile an extensiv begrünten Dächern im Jahr 2008 bei 88,6 Prozent und der Anteil an Intensivbegrünungen bei 11,4 Prozent lagen. Sowohl in 2009 als auch in 2010 stieg der Anteil der intensiv begrünten Dächer und lag im Jahr 2010 bei 16,9 Prozent (Extensivbegrünungen: 83,1 Prozent).

Bemerkenswert sind auch die ermittelten Zahlen innerhalb der "Extensivbegrünungen" und deren Einteilung in "einschichtig" und "mehrschichtig": betrug der Anteil der mehrschichtig extensiv begrünten Dächer in 2008 noch 52,9 Prozent, so stieg er bis 2010 auf 57,3 Prozent an.

Die ermittelten Zahlen bestätigen damit die "gefühlten" Tendenzen, die in der Gründachbranche schon länger diskutiert werden. Planer, Systemlieferanten und Verarbeiter gehen davon aus, dass immer mehr höherwertige mehrschichtige Extensivbegrünungen zur Ausführung kommen und genutzte (also intensiv begrünte) Dächer in den letzten Jahren zugenommen haben. Immer mehr Bauherren erkennen die vielen Vorteile von zusätzlichen Nutzflächen auf Dächern. Diese Entwicklungen werden nach Meinungen der FBB-Mitglieder anhalten. Positiv beeinflusst wird dieser Trend sicherlich auch durch die vermutete höhere Zahl begrünter Tiefgaragen.

Zahlen zu begrünten Dächern in verschiedenen Städten

Auch bei begrünten Dächern gilt - je mehr Flächen zusammen kommen, desto größer sind ihre positiven Wirkungen hinsichtlich Kleinklimaverbesserung, Feinstaubbindung, Lärmminderung usw. Für Düsseldorf und Berlin liegen Daten von Gründächern vor:

Gründachkarte Düsseldorf:

Im Jahr 2008 hat die Stadt Düsseldorf mit Hilfe einer flächendeckenden Luftbildauswertung eine Gründachkartierung für das gesamte Stadtgebiet erstellt. Mit Stand Mai 2009 zählt die Stadt demnach rund 1330 begrünte Hausdächer mit einer Gesamtfläche von mehr als 440.000 Quadratmetern - das entspricht 1,6 Prozent aller Dachflächen (25 Quadratkilometer) in Düsseldorf. Für den erweiterten Innenstadtbereich ist der Anteil der dachbegrünten Flächen mit fast drei Prozent der dortigen Dachflächen noch höher. Hier sind bereits mehr als 140.000 Quadratmeter begrünt. Zählt man auch noch die etwa 350 bepflanzten Tiefgaragen hinzu, so kommt man für ganz Düsseldorf auf 730.000 Quadratmeter begrünter Dach- und Tiefgaragenflächen, was einer Fläche von 100 Fußballfeldern entspricht.

Umweltatlas Berlin:

Mittels des in der Senatsverwaltung gebräuchlichen Automatischen Liegenschaftskatasters (ALK) wurde am Beispiel des Berliner Innenstadtbezirks Friedrichshain-Kreuzberg eine Methode zur Erfassung begrünter Dächer entwickelt. Belegt ist, dass im Berliner Stadtteil Kreuzberg-Friedrichshain 613 Objekte mit etwa 330.000 Quadratmetern Dachfläche begrünt sind.

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Begrünte Dächer als Minderungsmaßnahme bei der Eingriffs-Ausgleichs-Regelung. Foto: Optigrün

Verschiedene Fördermöglichkeiten

Begrünte Dächer werden auf verschiedenste Art und Weise direkt und indirekt gefördert:

(1) Direkte finanzielle Zuwendungen (Zuschüsse)

(2) Indirekte Förderung durch finanzielle Anreize (Gesplittete Abwassergebühr, Öko-Konto)

(3) Verbindliche gesetzliche Vorgaben (Bebauungsplan)

(1) Direkte finanzielle Zuwendungen

In den Städten gibt es unterschiedliche Förderprogramme, da das Baurecht in der Hand der jeweiligen örtlichen Verwaltungen liegt. Begrünte Dächer werden dabei direkt mit finanziellen Zuschüssen gefördert. Zielgruppe sind in der Regel Privatpersonen, die Dach, Garage oder Carport begrünen.

Beispiel Düsseldorf: Seit dem Jahrtausendwechsel hat Düsseldorf, teilweise zusammen mit dem Land Nordrhein-Westfalen in drei Förderprogrammen 116 Vorhaben mit insgesamt mehr als 1,4 Millionen Euro bezuschusst. Zwei der Förderprogramme wurden mittlerweile eingestellt.

Beispiel Stuttgart: Finanzierung von Dachbegrünungen auf öffentlichen Gebäuden.

Die Statistik über durchgeführte Dachbegrünungen auf städtischen Gebäuden in Stuttgart besagt, dass seit 1986 bis einschließlich 2008 rund 120.000 Quadratmeter begrünt wurden (88.000 Quadratmeter extensiv und 32.000 Quadratmeter intensiv). Insgesamt wurden dafür 2,4 Millionen Euro investiert. Bis heute stehen hierfür bei Bedarf jährlich etwa 90.000 Euro in der mittelfristigen Finanzplanung zur Verfügung.

Beispiel Stuttgart: Zuschüsse zur Förderung privater Dachbegrünungen.

Der Gemeinderat stimmte schon 1986 einem Förderprogramm zur privaten Dachbegrünung zu, um die klimatischen und ökologischen Gegebenheiten in der Stadt zu verbessern sowie zur Aufwertung der Wohnverhältnisse. Von 1986 bis 2009 wurden seither mehr als 428 private Projekte mit einer Gesamtfläche von rund 65.000 Quadratmetern begrünt und dafür gut 1,12 Millionen Euro an Zuschüssen genehmigt. Bis 2008 standen für das Programm jährlich etwa 51.000 Euro zur Verfügung. Der Zuschuss betrug 50 Prozent der tatsächlichen Kosten, höchstens 17,90 Euro für den Quadratmeter Nettovegetationsfläche. Diese direkte finanzielle Förderung ist den Haushaltseinsparungen seither zum Opfer gefallen.

(2) Indirekte Förderung durch finanzielle Anreize

Vor allem im Bereich der Abwassergebühren beschreiten viele Städte und Gemeinden diesen erfolgreichen Weg. Durch die Einführung von Abwassersatzungen mit gesplitteten Gebühren wird die Möglichkeit eröffnet, unter anderem durch Dachbegrünungen die Entsorgungskosten des Abwassers für die Bürger und für die Stadt spürbar zu senken. Konkret müssen von den Hausbesitzern weniger Abwassergebühren bezahlt werden, wenn die Dächer ihrer Häuser begrünt wurden. Aber auch die Städte sparen erhebliche Summen, wenn immer weniger Oberflächenwasser von den Dächern entsorgt werden muss. Viele Städte können hier auf große Erfolge verweisen. In jeder Kommune kann die Einführung gesplitteter Abwassergebühren gefordert und durchgesetzt werden. Das ist höchstrichterlich und rechtskräftig so entschieden.

Beispiel Düsseldorf: Düsseldorf schöpft alle Möglichkeiten innerhalb einer aktiven Stadtentwicklung aus, um Dachbegrünungen mit gesetzlichen Rahmenbedingungen und Förderprogrammen sowie auch mit verminderten Niederschlagswassergebühren für begrünte Dach- und Tiefgaragenflächen voranzubringen.

Seit dem 1. Januar 2010 ist der Gebührensatz für die Ableitung von Niederschlagswasser auf die Hälfte des regulären Satzes ermäßigt. Bei begrünten Dach- und Tiefgaragendachflächen beträgt die Gebühr 0,49 Euro je Quadratmeter begrünter Dachfläche und Jahr.

Beispiel Stuttgart: Seit 2007 können Bürger mit der Anlage eines Gründaches Geld sparen, da die Landeshauptstadt Stuttgart zum 1. Januar 2007 ein neues Abwassergebührensystem eingeführt hat. Die bisherige Abwassergebühr wurde in ein Schmutzwasserentgeld und eine Niederschlagswassergebühr aufgeteilt. Darin wird unter anderem erläutert, dass man Gebühren sparen kann, indem man zum Beispiel ein Gründach, durchlässige Bodenbeläge oder eine Zisterne anlegt. Eine Reduzierung der an den Kanal angeschlossenen Flächen und damit der Gebühren kann im Flächenerfassungsbogen, der den Grundstückseigentümern zugesandt wird, geltend gemacht werden. Für nicht an das Kanalnetz angeschlossene Flächen werden grundsätzlich keine Niederschlagswassergebühren erhoben. Wenn man eine Dachbegrünung anlegt, deren Pflanzsubstrat mindestens sechs Zentimeter stark ist, wird die begrünte Fläche nur zu 50 Prozent berücksichtigt.

(3) Verbindliche gesetzliche Vorgaben

Das Baurecht ist Kommunalrecht. Deshalb entscheiden die jeweiligen Städte und Gemeinden darüber, ob Dachbegrünungen verbindlich vorgeschrieben werden. Den Städten und Gemeinden stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung, um Dachbegrünungen verbindlich vorzuschreiben und zu fördern. Stuttgart ist hier als vorbildliche Stadt zu nennen. Aber auch viele andere Gemeinden legen inzwischen die Begrünung von Dächern als verbindliche Auflage fest:

Im Flächennutzungsplan, der als vorbereitender Bauleitplan die grundsätzlichen, zukünftigen Bodennutzungen darstellt. Die im FNP formulierten Leitsätze zielen auf eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung.

Aus dem Flächennutzungsplan entwickelt sich der Bebauungsplan. Er regelt dann rechtsverbindlich die Nutzung von Grundstücken. Er ist für die Dachbegrünung hilfreich, da hier eindeutige Festsetzungen zur Art und dem Maß der baulichen Dichte und Bauweise erlassen werden. Dachbegrünungen lassen sich im B-Plan sowohl als Gestaltungs- wie auch als Ausgleichsmaßnahmen festsetzen.

Die Dachbegrünung kann zudem in Bau- und Gestaltungssatzungen der Kommunen einfließen. Hier werden die Vorgaben von Landesbauordnungen umgesetzt, in denen den Gemeinden freigestellt ist, durch besondere Vorschriften, zum Beispiel die Begrünung von baulichen Anlagen, nach Art, Ort und Umfang vorzuschreiben.

Das Bundesnaturschutzgesetz gibt mit der Eingriffs-Ausgleichs-Regelung ein weiteres Argument und Instrument an die Hand, um Dachbegrünungen zu fordern und zu fördern. Denn wenn die Gestalt oder Nutzung einer Grundfläche derart verändert wird, dass die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes erheblich oder nachhaltig verändert wird, ist eine Ausgleichsmaßnahme verbindlich vorzusehen. Hierzu sind großflächige Dachbegrünungen im besonderen Maße anerkannt.

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Beispiel München: in den großen Städten sind Dachbegrünungen vorgeschrieben. Foto: Optigrün

Beispiel Sindelfingen

Die Stadt Sindelfingen hat schon vor

15 Jahren beschlossen, Sanierungen städtischer Gebäude mit einer Dachbegrünung zu verbinden. Sindelfingen propagierte dabei in einer internen Studie die längere Haltbarkeit der Dachabdichtung, die Heizkosteneinsparung beziehungsweise die CO2-Reduzierung und die Kanalentlastung. Mannheim sah dies ähnlich und zog aus Klimagutachten Konsequenzen und erließ schon vor vielen Jahren eine Verordnung zur Begrünung von Dächern. Diese Begrünungsordnung war eine der Maßnahmen, die zur Verbesserung des Stadtklimas beschlossen wurden.

Beispiel Stuttgart: In Stuttgart werden schon seit Mitte der 80er Jahre Dachbegrünungen in Bebauungsplänen festgesetzt. Denn seit der Novellierung des Bundesbaugesetzes zum Baugesetzbuch, BauGB, im Jahre 1986 können gemäß § 9 (1) 25 a BauGB für einzelne Flächen oder für ein Bebauungsplangebiet oder Teile davon sowie für Teile baulicher Anlagen das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern (was immer schon möglich war) und nun neuerdings "sonstige Bepflanzungen" festgesetzt werden.

Stuttgart kümmert sich auch stadtplanerisch um die Begrünung von gewerblichen Flächen und setzt deshalb Begrünungsmaßnahmen in den dafür auszuarbeitenden Bebauungsplänen fest. Im Nordwesten Stuttgarts wurden so zum Beispiel auf dem 24 Hektar großen Gebiet "Weilerpark" und in Vaihingen/Möhringen auf einer Siedlungsfläche von 50 Hektar Flachdachbegrünungen und eine insgesamt starke Durchgrünung des Gebietes zwingend vorgeschrieben.

Beispiele Stuttgart: Auszüge aus kommunalen Bauvorschriften zur Dachbegrünung

Dachgestaltung (§74 (1) Landesbauordnung, LBO: "Alle Dachformen bis 40 Grad Dachneigung sind zulässig. Bis zehn Grad geneigte Dachflächen sind als begrünte Flächen auszubilden und auf mindestens zwölf Zentimeter Substratschicht mit Gräsern, Wildkräutern und bodendeckenden Gehölzen zu bepflanzen und so zu erhalten. Ausnahmen für Sonnenkollektoren können zugelassen werden."

Auszug aus einem Flächennutzungsplan, FNP: "Die nicht versiegelten Flächen sind gekennzeichnet und zwingend zu begrünen ... Für die Festsetzung gelten die Pläne des ... vom ... in denen die öffentlichen und privaten Grünflächen, die intensiv begrünten Bereiche und die extensiven Dachbegrünungen dargestellt sind."

Pflanzgebot im FNP: "Die nicht überbaubaren, nicht überbauten und unterbauten Grundstücksflächen sowie Dachebenen sind, soweit sie nicht als Wege, Zu- und Ausfahrten, Nebenanlagen oder Terrassen genutzt werden, entsprechend den Maßgaben des Freiflächengestaltungsplanes vom ... gärtnerisch anzupflanzen und dauerhaft zu unterhalten (§ 9(1) 25 BauGB)

Die Dachebenen sind extensiv unter Verwendung gebietsheimischen Pflanz- und Saatgutes zu begrünen und dauerhaft zu unterhalten. Diese Bereiche sind mit einer Substratüberdeckung von mindestens zwölf Zentimeter herzustellen."

"Die Dächer der Garagen sind als Flachdächer auszuführen und zu begrünen."

Örtliche Bauvorschrift (§74 LBO): "Flachdach oder flach geneigtes Dach, Dachneigung höchstens fünf Grad. Die Dachfläche ist mit einer Substratauflage von mindestens zwölf Zentimetern zu versehen, zu begrünen und dauerhaft zu unterhalten. Bei der Begrünung sind heimische Pflanzenarten zu verwenden."

Festsetzungen in einem Bebauungsplan: "Die Dachbegrünung an der Geländekuppe ... soll den Auswirkungen der starken Bodenversiegelung entgegenwirken und die kleinklimatische Situation erhalten. Besonderer Wert wird auf artenreiches, heimisches Saatgut beziehungsweise Pflanzenmaterial gelegt."

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Ergebnisse der FBB-Umfrage 2010 zur Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen. Quelle: FBB

Umweltverbesserung und Gesundheitsförderung durch Dachbegrünung

Der Landschaftsarchitekt Karl-Heinz Gänser bringt es auf seinen Internetseiten auf den Punkt: "Begrünte Dächer gleichen die Flächenversiegelungen von Überbauungen oder Verkehrs- und Lagerbereichen aus. Tragen zur Verbesserung des Kleinklimas bei, Staub und Abgase werden durch Pflanzen und Feuchtigkeit gebunden. Begrünte Dächer sind somit direkt der Gesundheit der Menschen dienlich und müssten eigentlich durch die Krankenkassen gefördert werden."

Ein begrüntes Dach hält je nach Begrünungsart und Schichtaufbau 40 bis 99 Prozent des jährlichen Niederschlags zurück. Ein großer Teil davon wird verdunstet und verbessert dabei unsere Lebensbedingungen durch Luftbefeuchtung und Kühlung. So wurde mit einem Computer-Simulationsprogramm ermittelt, dass eine großflächige extensive Dachbegrünung von fünf Hektar etwa 22.000 Kubikmeter Niederschlagswasser pro Jahr zurückhalten kann. Laut Prof. Manfred Köhler bietet eine Dachbegrünung den zehnfachen Kühleffekt gegenüber einer nackten Dachabdichtung, das entspricht einer Verdunstung von etwa zwei bis drei Millimeter pro Tag und Quadratmeter. Mit dieser Verdunstungskühlung agiert ein Apfelweinproduzent in Frankfurt, der durch seine kühlende 3000 Quadratmeter große Dachbegrünung vier Kühltürme mit einem Wasser- und Energieverbrauch von jeweils 20.000 Euro einspart.

Begrünte Dächer binden CO2 - direkt durch ihre Biomasseproduktion und indirekt durch Einsparung von Heizgas. Der österreichische Gründachverband, V.f.B., geht davon aus, dass ein Quadratmeter Gründach im Jahr bis zu zehn Kilogramm CO2 durch Biomasseproduktion bindet und Prof. Manfred Köhler hat ausgerechnet, dass im Winter eine Extensivbegrünung drei bis zehn Prozent besser dämmt als ein Kiesdach. Die CO2-Reduzierung beträgt bei einem Einfamilienhaus dann aufgrund der Dämmleistung umgerechnet eine Minimierung des CO2-Ausstoßes von 275 Kilogramm pro Winter. Ebenso filtern Bauwerksbegrünungen Staub und Schadstoffe aus der Luft, (siehe auch "Stadt und Grün" 09-2011, S.61f.) Dachbegrünungen reduzieren etwa 99 Prozent des Bleis und 96 Prozent des Cadmiums und reinigen die Luft von etwa 20 Prozent jeglicher Luftverunreinigung. Pro Quadratmeter Grasdach werden pro Jahr etwa 200 Gramm Staubpartikel gebunden.

Auch zum Lärmschutz tragen begrünte Dächer durch ihre Masse und ihre raue Oberflächenstruktur bei. Lärm wird nicht reflektiert, sondern gedämpft, so dass diese Belastungen auch minimiert werden. Man geht davon aus, dass aufgrund der Auflast eine Luftschalldämmung von fünf bis 46 Dezibel möglich ist und die Pflanzendecke die Schallreflektion um etwa zwei bis drei Dezibel (A) vermindert.

Alle angeführten Funktionen führen zu einer Verbesserung des Kleinklimas und fördern damit auch das Wohlbefinden des Menschen.

Fazit

John Doeveling vom Garten-, Friedhofs- und Forstamt der Stadt Stuttgart fasst es treffend zusammen: "Grüne Dachlandschaften sind wichtig, wenn man bedenkt, wie viele Stunden wir alleine täglich an unserem Arbeitsplatz und seiner Umgebung zubringen. Viele von uns verbringen dort die aktivsten Phasen ihres Lebens. Hierauf wurde in der Vergangenheit zu wenig Rücksicht genommen; wie sonst könnten sich die meisten Gewerbe- und Arbeitsstättengebiete so darstellen, wie wir sie heute immer noch kennen? Unsere Wohn- und Arbeitsstätten müssen lebenswerter, menschlicher und damit liebenswerter gemacht werden. Auf Dachbegrünungen kann dabei nicht verzichtet werden und die Natur ist wieder ein kleines Stück in die Stadt zurückgekehrt."

Weitere Informationen unter www.fbb.de

Dank an John Doeveling vom Garten-, Friedhofs- und Forstamt der Stadt Stuttgart für die Bereitstellung von Daten- und Textmaterial.

Dr. Gunter Mann
Autor

Präsident des Bundesverband GebäudeGrün e. V. (BuGG)

Bundesverband GebäudeGrün e. V. (BuGG)

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