Kommunen

Bundesregierung stoppt "Investitionspakt Sportstätten"

Die Bundesregierung will den "Investitionspakt Sportstätten" nicht fortführen. Er war erst 2020 von der Großen Koalition neu aufgelegt worden und sollte den Sanierungsstau bei kommunalen Sportstätten abbauen helfen. Ursprünglich mit einer Laufzeit bis 2024 geplant, sollen die Fördermittel letztmalig in diesem Jahr in Höhe von 110 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

Die Ampel-Koalition begründet den Schritt mit der schwierigen Haushalts- und Finanzlage. Das zuständige Bundesbauministerium verweist auf das Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur", das für die siebente Förderrunde 2022 mit 476 Millionen Euro ausgestattet ist. Der Fördersatz ist in diesem Programm mit 45 Prozent Bundesanteil jedoch niedriger. Den Rest müssen die Kommune und das Land aufbringen. Im "Investitionspakt Sportstätten" dagegen lag die Bundesförderung zunächst bei 75, dann bei 50 Prozent.

Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) hält die Einstellung des Programms für falsch und drängt auf Nachbesserungen. "Die komplette Streichung des Investitionspakts Sportstätten ist ein völlig falsches Signal", sagte BGL-Präsident Lutze von Wurmb. "Die Städte und Gemeinden brauchen Verlässlichkeit, wenn es um Sanierungsvorhaben geht." Auch wenn der Pakt noch von der alten Bundesregierung beschlossen wurde, könne es nicht angehen, ihn jetzt aus politischen Gründen zu kippen.

Der Beschluss der Bundesregierung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Deutschen Bundestages. Im Rahmen der Haushaltsberatungen entscheidet der parlamentarische Haushaltsausschuss im Herbst ob der "Investitionspakt Sportstätten" tatsächlich vor der Zeit zu Ende geht.

Der Investitionspakt entstand vor dem Hintergrund der Folgen der Corona-Pandemie. Die Große Koalition wollte mit Extra-Mitteln die kommunale Infrastruktur stärken. Für den Sport sollte es sie erst ab 2021 geben, doch dann wurden sie im zweiten Nachtragshaushalt 2020 um ein Jahr vorgezogen.

cm/BGL

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