Umfrage von Stadt+Grün zeigt eine differenzierte Förderlandschaft

Bundesländer fördern "Grün in der Stadt"

von:

Michael Decker

Weißbuch "Grün in der Stadt" Grünflächenplanung und Grünflächenpflege
Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft lobt das Weißbuch „Grün in der Stadt“ als Anstoß eines disziplinären Diskussionsprozesses für Stadtgrün. Foto: Stadtverwaltung Erfurt

Das Bundesbauministerium hat im Dezember eine Stellungnahme zu den Vorschlägen zum Weißbuch "Grün in der Stadt" der 32 grünen Verbände vorgelegt. Hierzu sollen auch die Stellungnahmen der Länder eingeholt werden. Schließlich wird es im Mai dieses Jahres einen abschließenden Kongress zum Weißbuch geben. Zudem wurde das Förderprogramm Klimaschutz-Investitionen vom Bundesbauministerium für 2017/2018 neu aufgelegt. Darin wurde ein neuer Förderschwerpunkt "Grün in der Stadt" für Kommunen aufgenommen. Die Antragsfristen für 2017 enden am 15. April dieses Jahres. Darüber hinaus fördert das Ministerium seit 2014 verschiedene Städtebauprojekte, die auch öffentliches Grün umfassen, siehe unter bit.ly/2hHSas4.

Diesen Prozess nimmt Stadt+Grün zum Anlass, einen Überblick vorzulegen, wie die Bundesländer "Grün in der Stadt" bereits jetzt fördern - soweit die bei den zuständigen Ministerien beziehungsweise Senatsverwaltungen im September 2016 gestellten Anfragen beantwortet wurden: Dies erfolgte durch die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Niedersachen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Kein Feedback gab es aus Bremen und Schleswig-Holstein.

Im Ergebnis ist ein Überblick entstanden aus dem hervorgeht, wie und mit welchen Fördermitteln die Bundesländer beziehungsweise Stadtstaaten ihre Kommunen dabei unterstützen, um entsprechende Maßnahmen für mehr "Grün in der Stadt" durchführen zu können. Die Antworten fielen sowohl formal wie inhaltlich sehr unterschiedlich aus und bewegten sich rein vom Umfang her zwischen einer kurzen Mail mit Links auf entsprechende Internetseiten des Ministeriums bis zu einer aufwändig erstellten Tabelle über sechs Seiten im DIN-A3-Format mit detaillierten Angaben zu den jeweiligen Programmen. Darin spiegelt sich auch wider, welchen Stellenwert die Länder dem Thema "Grün in der Stadt" beimessen. Aus dem schriftlichen Feedback und einzelnen Telefongesprächen mit der Redaktion vermittelte sich der Eindruck, dass die Anfrage der "Stadt+Grün"-Redaktion in einigen Ministerien interne Prozesse der Außendarstellung des Themas "Grün in der Stadt" beeinflusst, wenn nicht gar erst angestoßen hat.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die wenigsten Bundesländer beziehungsweise Stadtstaaten bislang - das heißt bis September 2016 - keine expliziten Fördermittel für mehr "Grün in der Stadt" bereitstellen. Dennoch bestehen durchgehend Förderprogramme, die im Ergebnis mittelbar zu mehr "Grün in der Stadt" führen. Am häufigsten genannt wurden Maßnahmen zu Städtebauförderung, wobei - je nach Betrachtungsweise und Laufzeit - beachtliche Beträge angeführt wurden. So bewegen sich die ausgewiesenen Fördermittel für die Städtebauförderung zum Beispiel in Bayern auf über vier Milliarden Euro seit 1971 und 20,6 Millionen Euro für 2016 und rund 5,4 Millionen in Sachsen-Anhalt. Die nackten Zahlen alleine müssen aber im jeweiligen Kontext gedeutet werden.

Zudem bestätigt sich, das seit dem Start der Städtebauförderung 1971 der ländliche Raum mit über sieben Milliarden Euro und einem Anteil von 47 Prozent besonders profitiert hat, wie das Bundesbauministerium in einer Pressemitteilung vom 21. November 2016 mitteilte.

Bemerkenswert ist die Stellungnahme aus dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, der zufolge habe der Bund mit dem Weißbuch "Grün in der Stadt" einen disziplinären Diskussionsprozess anstoßen und eine von möglichst vielen Einrichtungen getragene Initiative für Stadtgrün starten wollen. Eine solche Initiative könne und solle auch weiterhin unter breiter Beteiligung derjenigen erfolgen, die das Stadtgrün planten und entwickelten. Vor allem die Akteure in Kommunen, Verbänden, Unternehmen und gemeinwohlorientierten Organisationen, aber auch Bund und Länder mit ihren eigenen Liegenschaften und Privatpersonen seien damit angesprochen, hieß es aus Erfurt.

Die nachfolgende Darstellung erfolgt der Form halber alphabetisch und stellt keinerlei Wertung dar.

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In Baden-Württemberg wird urbanes Grün unter anderem durch das Projekt „Natur nah dran“ gefördert, bei dem innerörtliche Flächen naturnah umgestaltet werden. Foto: NABU/Anette Marquardt
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Die „Hamburger Gründachförderung“ wertet unter anderem in der Simon-von-Utrecht-Straße das Stadtbild der Elbmetropole auf. Foto: H. Soenksen
Weißbuch "Grün in der Stadt" Grünflächenplanung und Grünflächenpflege
Die deutsche Hauptstadt hat sich im Rahmen des Projekts „BENE“ mehr grüne Ausgleichspotenziale – vor allem für sozial Schwache – auf die Fahnen geschrieben. Foto: Helga Ewert, pixelio.de

Baden-Württemberg

Für Baden-Württemberg verwies Ralf Heineken, Pressesprecher des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, in der von ihm übermittelten Stellungnahme auf das vom seinem Haus initiierte Projekt "Natur nah dran", dessen Ausschreibung im September 2016 gestartet sei. Baden-Württemberg fördert damit modellhaft bis 2020 jeweils zehn Kommunen im Jahr mit einer Summe von bis zu 15.000 Euro. Mit der Umsetzung des Projekts beauftragt ist der NABU Baden-Württemberg. Gefördert wird die naturnahe Umgestaltung innerörtlicher Flächen und deren dauerhafte Pflege mit den Modulen Schulung, Besuch vor Ort, Planung, Praktische Durchführung, Pflege und Öffentlichkeitsarbeit.

Das Stuttgarter Umweltministerium hat außerdem das Programm "KLIMOPASS - Klimawandel und modellhafte Anpassung in Baden-Württemberg" aufgelegt, so Ralf Heineken weiter. Das vor fünf Jahren erstmals auf den Weg gebrachte Förderprogramm soll die Brücke von der Grundlagenforschung bis zur praktischen Umsetzung schlagen. In insgesamt neun Handlungsfeldern, darunter zum Beispiel "Naturschutz und Biodiversität" sowie "Stadt- und Raumplanung", werden unterschiedliche Projekte unterstützt, die beispielhaft die bereits erkennbaren und die nach heutigem Kenntnisstand noch zu erwartenden Auswirkungen des Klimawandels aufgreifen. Die von der Landesregierung bereitgestellten Finanzmittel belaufen sich auf 150.000 Euro pro Jahr zuzüglich der Projektumsetzungskosten für den NABU.

Bayern

Kathrin Fändrich, stellvertretende Pressesprecherin des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr (STMI), nennt als Antwort auf die redaktionelle Anfrage aufgrund der vielen Aktivitäten des Freistaates die umfangreichen Maßnahmen der Städtebauförderung. Diese habe seit 1971 mit über vier Milliarden Euro einen bedeutenden Beitrag zur städtebaulichen Erneuerung der bayerischen Städte beigesteuert. Zu den aktuellen Handlungsschwerpunkten im Freistaat zählen insbesondere der soziale, ökonomische und ökologische Entwicklungsbedarf. Als eines der übergreifenden Handlungsfelder wird die "Ökologie" ausgewiesen. Auch wenn der Klimaschutz als solcher nicht explizit als eines der angestrebten Ziele genannt wird, ist davon auszugehen, dass die Städtebauförderung einem mehr "Grün in den Städten" wenn auch nicht unmittelbar, so wenigstens mittelbar, zugutekommt. Das gilt auch für drei neue, im Juli 2016 gestartete Projekte "Natur in der Stadt" des Landesbundes für Vogelschutz (LBV), des Bundes für Naturschutz in Bayern (BN) und die Stiftung für Mensch und Umwelt, die eine finanzielle Förderung von jeweils bis zu 10.000 Euro erhalten.

Berlin

Für das Land Berlin benannte Martin Pallgen, bis Dezember 2016 Pressesprecher und Leiter der Pressestelle und Öffentlichkeitsarbeit in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, das "Ber-liner Programm für Nachhaltige Entwicklung - BENE" (www.berlin.de/bene) und explizit das Teilprogramm "BENE-Umwelt". Übergeordnetes Ziel ist die Verbesserung der Aufenthalts- und Lebensqualität in sozial benachteiligten Quartieren. Erreicht werden soll das mit dem Erhalt und Ausbau von lokal wirksamen grünen Ausgleichspotenzialen, zum Beispiel der Fassaden- oder Dachbegrünung. Als Fördermaßnahmen gibt es Zuschüsse aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und des Landes Berlin mit einem Programmvolumen allein für "BENE-Umwelt" von rund 30 Millionen Euro. In 2016 waren Projekte für rund neun Millionen Euro in Planung.

Brandenburg

Steffen Streu, Pressesprecher des Brandenburgischen Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung, teilte mit, dass es im Land Brandenburg kein spezielles Förderprogramm für "Grün in der Stadt" gebe. Im Rahmen der Städtebauförderung ist jedoch die Herstellung oder Änderung von Freiflächen förderfähig. Diese Maßnahmen werden jedoch nicht einzeln gefördert, sondern als Bestandteile städtebaulicher Gesamtmaßnahmen für die Umgestaltung beziehungsweise Aufwertung des Stadtquartiers insgesamt. Deshalb sei eine Aussage zu den für diesen Zweck bereitstehenden Fördermitteln nicht möglich. Ebenso sei es unmöglich, die in "Grün" geflossenen Fördermittel anzugeben, da dieses Merkmal statistisch nicht erfasst werde und zudem die Umgestaltung eines öffentlichen Platzes oder einer öffentlichen Grünanlage neben Grünmaßnahmen auch Bestandteile wie Ver- und Entsorgungsleitungen, Pflasterung usw. enthalten könne.

Hamburg

Für die Freie und Hansestadt Hamburg hat Dr. Hanna Bornholdt aus der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) einen Überblick der sechs aktuellen Förderprogramme in Form einer Tabelle zusammengefasst (Download als PDF). Darunter befinden sich seit einigen Jahren fortlaufende, alternierende Projekte, wie eine Baumspendenkampagne und Projekte mit vorgegebener Laufzeit wie die "Hamburger Gründachförderung oder "Nationale Projekte des Städtebaus" im Stadtteil Horner Geest sowie in Hamburg-Ohlsdorf. Die Fördermittel sind in der Regel Kofinanzierungen, die Höhe der Finanzmittel bewegt sich zwischen 200.000 Euro und knapp fünf Millionen Euro.

Hamburg ist demnach mit bei den ersten Bundesländern, die in aktuellen Förderprogrammen wie den "Nationalen Projekten des Städtebaus" für die "Landschaftsachse Horner Geest" und die "Städtebauliche Entwicklungs- und Nachhaltigkeitsstrategie für den Parkfriedhof Ohlsdorf" mit dem Motto "Grün in der Stadt" als Antwort auf den Vorstoß des Bundesumweltministeriums initiiert haben.

Hessen

Im Hessen existieren drei Schwerpunkte, die sich positiv auf "Grün in der Stadt" auswirken, wie Jana Kinne aus dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz berichtete. Dabei handelt es sich zum einen um die "Städtebauförderung", zum zweiten um "Klimaschutz- und Klima-anpassung" und zum dritten um "Naturschutzrechtliche Ersatzzahlungen". Allein rund 54 Millionen Euro wurden 2016 in Hessen für die Städtebauförderung bereitgestellt. Zudem stellten der Klimaschutz und die Klimaanpassung (Schaffung grüner und blauer Infrastruktur) in dem 2016 neu aufgelegten Programm "Stadtumbau in Hessen" neben der Anpassung an den demografischen und wirtschaftsstrukturellen Wandel einen besonderen Schwerpunkt dar. Weitere 4,4 Millionen Euro standen 2016 für den Klimaschutz, zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen sowie die Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels zur Verfügung. Dabei wurden ausschließlich kommunale Vor-haben unterstützt.

Weißbuch "Grün in der Stadt" Grünflächenplanung und Grünflächenpflege
In Mecklenburg-Vorpommern unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus die Kommunen mit verschiedenen Förderprogrammen. Foto: Jürgen Jacobs, pixelio.de
Weißbuch "Grün in der Stadt" Grünflächenplanung und Grünflächenpflege
In Nordrhein-Westfalen gibt es zwölf landesweite Förderprogramme für mehr „Grün in der Stadt“. Foto: Der Hexer, CC BY-SA 3.0

Mecklenburg-Vorpommern

Das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Kommunen bei der Stadtentwicklung mit den verschiedenen Programmen der Städtebauförderung. Darüber hinaus werden Mittel aus dem "Europäischen Fonds für regionale Entwicklung" (EFRE) zur Unterstützung der integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung zur Verfügung gestellt, so Pressesprecher Gunnar Bauer. Mit Hilfe der Städtebauförderprogramme werden unter anderem städtebauliche und funktionelle Missstände in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten und abgegrenzten Fördergebieten (städtebauliche Gesamtmaßnahmen) mit dem Ziel beseitigt, Entwicklungsdefizite abzubauen und die Lebensbedingungen allgemein zu verbessern. Rund 52 Millionen Euro gingen 2016 in die Städtebauförderung. Die Mittel wurden jeweils hälftig vom Land und vom Bund getragen und betreffen Maßnahmen im Zeitraum bis 2020.

Niedersachsen

Wie bei den meisten Bundesländern gibt es auch in Niedersachsen keine expliziten Fördermittel für die Städte und Gemeinden zur Umsetzung der Zielvorgaben aus dem Grünbuch. Das Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung in Hannover, verweist auf die Umsetzung von Maßnahmen zur Schaffung von Grün- und Freiflächen im Rahmen der Städtebauförderung.

Rund 137,5 Millionen Euro Investitionsvolumen waren für das "Städtebauförderprogramm 2016" in Niedersachsen bestimmt. Mit dem Programm waren laut einer Pressemitteilung des Ministeriums vom 4. April 2016 Bundes- und Landesmittel in Höhe von insgesamt 89,3 Millionen Euro vorgesehen. Hinzu kamen der Eigenanteil der Gemeinden von rund 41,9 Millionen Euro und sogenannte zweckgebundene Einnahmen von rund 6,3 Millionen Euro.

Nordrhein-Westfalen

Birgit Müller, Stellvertretende Pressesprecherin des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW (MKULNV), hat die Anfrage mit einer detaillierten Tabelle im DIN-A3-Format beantwortet (Download als PDF). Repräsentativ sind darin aus den 70 der Handlungsfelder des Grünbuches "Grün in der Stadt" 20 Handlungsfelder für die Unterstützungs- und Förderangebote des MKULNV skizziert. Alleine mit zwölf landesweiten Förderprogrammen wird demnach auch das "Grün in der Stadt" in Nordrhein-Westfalen gefördert.

Rheinland-Pfalz

Auch die Pressestelle des rheinland-pfälzischen Ministeriums des Innern und für Sport beantwortet die Presseanfrage mit der vorangestellten Feststellung, dass die Städtebauförderung in Rheinland-Pfalz einen wichtigen Beitrag zum Thema "Grün in der Stadt" leisten könne. Die Programmgemeinden der Städtebauförderung müssten integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepte für die festgelegten Fördergebiete erstellen. In der Regel handele es sich bei den Fördergebieten um die Innenstädte. Wesentliche Themen, die im Entwicklungskonzept behandelt werden sollen und für die Lösungsansätze erarbeitet werden können, seien auch Fragen des "Klimaschutzes/Umweltschutzes" und der "energetischen Sanierung" im Quartier, also Bereiche, die auch die Thematik "Grün in der Stadt" beträfen.

Saarland

Katrin Thomas, Pressesprecherin des saarländischen Ministeriums für Inneres und Sport, nimmt bei der Frage nach Fördermitteln des Landes für mehr "Grün in der Stadt" ebenfalls Bezug auf die Städtebauförderung. Bei der Förderung handelt es sich um Zuschüsse mit einer Drittelung zwischen Bund, Land und einem kommunalen Eigenanteil. Für 2015/2016 belief sich das Programmvolumen einschließlich des Eigenanteils auf zirka 20 Millionen Euro. Für 2017 sind voraussichtlich 25 Millionen Euro vorgesehen. Weitere Unterstützung gibt es aus EU-Mitteln und einem Operationellem Programm EFRE-Saarland "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" im Zeitraum von 2014-2020.

Sachsen

Wie Patricia Vernhold, Pressereferentin im Sächsischen Staatsministerium in Dresden, berichtet, werden im Bereich der Städtebauförderung fünf verschiedene Förderprogramme an die Gemeinden im Freistaat ausgereicht. Aktuell werden über 200 und damit nahezu die Hälfte aller sächsischen Gemeinden gefördert. In allen fünf Programmen können unter anderem auch Parks, Grünanlagen oder Spielplätze finanziell unterstützt werden. Diese Förderung wird gemeinsam von Bund, Land und der jeweiligen Gemeinde grundsätzlich zu je einem Drittel aufgebracht. In den Jahren 2015 bis voraussichtlich 2017 beträgt das von Bund und Land für die sächsischen Gemeinden bereit gestellte Finanzmittelvolumen über 150 Millionen Euro jährlich, so Patricia Vernhold.

Weißbuch "Grün in der Stadt" Grünflächenplanung und Grünflächenpflege
Umweltvorsorge und Maßnahmen zum Ausgleich stehen in Sachsen-Anhalt auf der Agenda. Foto: Olaf Meister, CC BY-SA 3.0

Sachsen-Anhalt

Laut Auskunft von Peter Mennicke, Pressesprecher des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr das Landes Sachsen-Anhalt, basiert die Förderung in fünf Programmen zugunsten des Städtebaus auf den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung in Sachsen-Anhalt (Städtebauförderungsrichtlinien StäBauFRL). Im Hinblick auf Maßnahmen für "Grün in der Stadt" förderfähig sind in Sachsen-Anhalt zum Beispiel die Herstellung oder Änderung von Erschließungsanlagen; Grünanlagen, Wasserläufe und Wasserflächen; Öffentliche Spielplätze oder Anlagen und Vorkehrungen gegen Naturgewalten und schädliche Umwelteinwirkungen, zur Umweltvorsorge sowie Maßnahmen zum Ausgleich gemäß § 1a Abs. 3 BauGB. Beim Programm "Städtebaulicher Denkmalschutz" beläuft sich die Förderung auf 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Förderung seitens des Landes setzt sich regelmäßig je zur Hälfte aus Bundes- und Landesmitteln zusammen. In den Programmjahren 2015/2016 wurden Fördermittel von Bund und Land in Höhe von circa 3,6 Millionen Euro bereitgestellt. Hinzu kamen Mittel seitens der Kommunen in Höhe von 1,8 Millionen Euro, sodass in diesem sektoralen Bereich insgesamt 5,4 Millionen Euro zur Verfügung standen.

Thüringen

Auch für das Bundesland Thüringen stellte das von der "Stadt+Grün"-Redaktion angefragte Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft heraus, dass das Städtebauförderinstrument indirekt zu mehr "Grün in der Stadt" beitrage. Das unterstreiche auch die Präambel unter III. der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2015 und 2016 zwischen Bund und Ländern. Allerdings könnten keine konkreten Aussagen getroffen werden, in welcher Höhe Städtebaufinanzhilfen aus welchem Programm 2016 für Stadtgrün zur Verfügung stehen würden. Das gelte auch für die Vorjahre. Dieser Förderschwerpunkt gehe vielmehr quer über alle Städtebauförderungsprogramme und über Ressortgrenzen hinaus(z. B. EFRE-Förderperiode 2014 bis 2020 - "Nachhaltige Stadtentwicklung", IMPAKT Thüringen des TMUEN, Bundesprogramm "Nationale Projekte des Städtebaus"). In Thüringen gebe es keine expliziten Förderprogramme für "Grün in der Stadt", so die Stellungnahme aus Erfurt weiter. Mit der angesprochen Verwaltungsvereinbarung sei der Stellenwert von Grün in besiedeltem Raum gestärkt worden. In allen Programmen der Städtebauförderung könnten Projekte zu Grün in der Stadt unterstützt werden. Ferner könnten aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) auch Vorhaben der Freiraumgestaltung gefördert werden. Grundlage sei das Operationelle Programm in der Förderperiode 2014-2020 (Prioritätsachse 5 "Nachhaltige Stadtentwicklung"), aus dem verschiedene Vorhaben im Bereich Städtebau und Brachflächenrevitalisierung förderfähig seien.

Der Stellungnahme aus dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft zufolge habe der Bund mit dem Weißbuch "Grün in der Stadt" eine Bestandsaufnahme vorgenommen, mit der die vielfältigen Funktionen von Stadtgrün für Mensch, Stadtnatur und Stadtgesellschaft dargelegt seien. Damit sollte ein disziplinärer Diskussionsprozess angestoßen sowie eine von möglichst vielen Einrichtungen getragene Initiative für Stadtgrün gestartet werden. Eine solche Initiative könne nur und solle auch weiterhin unter breiter Beteiligung derjenigen erfolgen, die das Stadtgrün planten und entwickelten. Vor allem die Akteure in Kommunen, Verbänden, Unternehmen und gemeinwohlorientierten Organisationen, aber auch Bund und Länder mit ihren eigenen Liegenschaften und Privatpersonen seien angesprochen. In dem Zusammenhang könnten die Länder den Städten und Gemeinden nur Anregungen und Hilfestellungen geben, wie sie die kommunalen Ziele mit Grünflächen besser erreichen könnten.

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