Zur Neustrukturierung der Grünflächenämter in den 1990er-Jahren
Die Verwaltungsfusion in Berlin
von: Julia von LindenfelsBis zum Ende der 1980er Jahre war Deutschland in Ost und West geteilt. Berlin ebenso, und das insgesamt über 40 Jahre lang. In den Jahren 1989 und 1990 wurde dann schlagartig alles anders. Die beiden deutschen Staaten und auch Berlin wurden wiedervereinigt und politisch zusammengeführt. Dies bedeutete jedoch einen erheblichen bürokratischen Aufwand auf beiden Seiten.
In Bezug auf die Grünflächenverwaltung Berlins war man in der Folgezeit sowohl auf städtischer als auch auf Bezirksebene bemüht im Ost- und Westteil der Stadt einheitliche Strukturen und Aufgabenspektren herzustellen. Diese Umstellung geschah als Prozess über mehrere Jahre hinweg und gestaltete sich sehr vielschichtig. Im Folgenden soll ein Überblick darüber gewagt werden, der allerdings keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben kann.
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Andere Länder, andere Sitten
Die Verwaltungen der öffentlichen Grünanlagen in Ost- und Westberlin hatten sich seit Teilung der Stadt 1948 sehr unterschiedlich entwickelt. So gab es im Westen bis zur Amtszusammenführung Anfang der 1990er Jahre einerseits eine behördliche Instanz auf Senatsverwaltungsebene und andererseits jeweils eigenständige Gartenämter in den zwölf Bezirken. Die Hauptverwaltung für das Stadtgrün beinhaltete unter anderem Arbeitsbereiche wie Gartendenkmalpflege, Friedhöfe, Freiraumgestaltung, Projektsteuerung, Naturschutz und Landschaftsplanung.
Dementsprechend war die von Erhard Mahler geleitete Behörde breit aufgestellt und nahm vorwiegend Steuerungsaufgaben sowie andere gesamtstädtische Arbeiten wahr, wie dies spätestens seit 1920 mit der Einführung der sogenannten Verwaltungsbezirke üblich war. Die eigentlichen Planungen und Ausführungen der öffentlichen Grünräume fanden dagegen auf Bezirksebene statt. Hier entsprach der inhaltliche Aufbau der Gartenämter größtenteils dem der Senatsverwaltungsebene, wobei die Anlage, Pflege und Unterhaltung der Grünflächen noch hinzukamen.
Aus diesem Grund lag die Anzahl der Mitarbeiter je Bezirksgartenamt samt Auszubildender und Saisonkräften im Jahr 1982 bei bis zu 400 Personen. Die Arbeit des Personals war dabei nach Aussage damaliger Mitarbeiter durch ein hohes Maß an Eigenständigkeit gekennzeichnet, so dass das Personal anscheinend größtenteils frei agieren und stets eigene Ideen in die Planungen einbringen konnte.
Ein gewisses Maß an Kontrolle gab es dabei durch Gesetze, Normen und Kostenprüfungen von Seiten der Stadt. Weitere Gestaltungsvielfalt war im Sinne von privatwirtschaftlicher Baubeteiligung durch die Instrumente Ausschreibung und Vergabe sowie durch Wettbewerbe gegeben.
In Ostberlin war die Verwaltungsstruktur hingegen anders organisiert, was in der zentralistischen Ausrichtung der Politik begründet war. So gab es zwar ebenfalls eine Hauptgrünverwaltung, die dem Ostberliner Magistrat unterstellt war, sowie in den achtziger Jahren auch wieder Gartenämter in den Bezirken, jedoch waren letztgenannte sehr stark an das zentrale Gartenamt gebunden, da Anweisungen häufig von oberer Ebene (im Hochbaubereich zum Teil von der Parteispitze der SED) in die Bezirksämter durchgestellt wurden.
Diese Vorgehensweise hatte zur Folge, dass die Mitarbeiter im Vergleich zu den Kollegen in Westberlin in ihrer Eigenständigkeit eingeschränkt waren. Des Weiteren herrschte zur damaligen Zeit eine strikte Aufgabenverteilung vor. So waren sowohl Stadtgartenamt als auch die Gartenämter der Bezirke vorwiegend mit koordinierenden Aufgaben wie der Vorbereitung von Planungen und Bürgereinsätzen, Baumschutz, Auftragserteilung, Abnahme von Bauleistungen und ähnlichem betraut.
Die Planung einzelner Freianlagen, insbesondere innerhalb von Wohnsiedlungen übernahm hingegen das Büro für Städtebau (BfS), welches im Auftrag der Bezirksplankommission (BPK) agierte und dem Berliner Magistrat unterstellt war. Die eigentliche Ausführungsplanung (in der DDR Projektierung genannt) übernahm wiederum das Wohnungsbaukombinat, welches die Anlagen schließlich auch baute. Für die Planung von Grünanlagen herrschten häufig Richtlinien vor, die nicht einfach nur einen bestimmten Rahmen absteckten, sondern sich in Form von genauen sowie rechtlich verbindlichen Entwurfsvorgaben bemerkbar machten.
Dies bedeutete eine systematische Wiederverwendung von Planungen, die lediglich mit kleinen Änderungen versehen bzw. an die jeweilige konkrete Situation angepasst wurden. Als Beispiel sei die Ausgestaltung von Grün- und Spielanlagen der sogenannten Kinderkombis, (eine räumliche Kombination von Kindergarten und Kinderkrippe, die auch als Kikos bezeichnet wurden) genannt, welche stets die gleiche Gestaltung aufwiesen.
Auf diese Weise konnte einerseits ein bestimmtes Maß an Qualität sichergestellt werden, doch ist andererseits zu vermuten, dass die Planer nur selten ihre eigene Kreativität in die Entwürfe einbringen konnten, wodurch eine Individualität und Vielfalt der Anlagen ausgeschlossen wurde. Weitere Begrenzungen gingen mit regelmäßigen Geld- und Materialengpässen hinsichtlich der Ausführung einher.
Schlussendlich wurden die fertig gestellten Grünflächen vom jeweils zuständigen Bezirksgartenamt abgenommen und ihre Pflege an den volkseigenen Betrieb (VEB) Stadtgrün beziehungsweise in den späteren Jahren an das VEB Kombinat Stadtwirtschaft übergeben, welches die Pflege und Unterhaltung von Freiflächen an größeren Wohnanlagen übernahm. Darüber hinaus wurden von den Bezirksgartenämtern immer wieder Pflegeverträge mit Anwohnern geschlossen, die ihrerseits die Grünflächen unter Anleitung der Behördenmitarbeiter pflegten. Die nötigen Ressourcen wurden dabei vom jeweiligen Amt zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus waren Hauptgartenamt ebenso wie die Bezirksgartenämter mit etwa 20 beziehungsweise je unter zehn Angestellte im Gegensatz zur Westberliner Grünverwaltung nur sehr klein. Dies liegt aber wohl vor allem an dem kleineren Aufgabenspektrum, das weder Planung, Umsetzung und Pflege von Freiflächen noch die Bereiche Umweltschutz und Landschaftsplanung umfassten, welche in Westberlin etwa seit Mitte der 1970er Jahre etabliert worden waren. Außerdem lag der Arbeitsschwerpunkt in Bezug auf Grünanlagen insbesondere in den achtziger Jahren bei der Anlage von Großsiedlungen in den neugegründeten Stadtbezirken Marzahn, Hellersdorf und Hohenschönhausen, so dass andere Grünräume eher eine untergeordnete Rolle spielten.