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Das Selbsthilferecht des Nachbarn aus § 910 Abs. 1 BGB bei Beeinträchtigung seines Grundstücks durch Überhang steht im Mittelpunkt des Urteils des BGH vom 11.06.2021 - V ZR 234/19 -. Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Von einer seit etwa 40 Jahren unmittelbar an der gemeinsamen Grenze stehenden Schwarzkiefer der Kläger ragen seit mindestens 20 Jahren Äste auf das benachbarte Grundstück des Beklagten herüber. Nach erfolgloser Aufforderung, die Äste der Kiefer zurückzuschneiden, schnitt der Beklagte den Überhang selbst ab. Mit...