Urbanes Gärtnern
Das Bundeskleingartengesetz feiert 40-jähriges Bestehen
Am 31. März 2023 würdigte der Bundesverband Deutscher Gartenfreunde das 40-jährige Bestehen des am 1. April 1983 in Kraft getretenen Bundeskleingartengesetzes (BKleingG). Bei einem parlamentarischen Mittagessen in der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft in Berlin wurde das Bundeskleingartengesetz, das einheitliche Rahmenbedingungen für Kleingärten in Deutschland festlegt, gemeinsam mit der Präsidentin des Deutschen Bundestages, Bärbel Bas, und unter Beteiligung zahlreicher Abgeordneter und Verbandsvertreter gefeiert.
Das BKleingG sichert und schützt die 900.000 Kleingärten, die unter dem Dach des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde mit seinen 5 Millionen Nutzerinnen und Nutzern organisiert sind, und bildet eine Brücke zwischen Gartenkultur und Biodiversität. Insbesondere der Kündigungsschutz sorgt für grüne Städte im Sinne von Umweltgerechtigkeit. Und die soziale Gerechtigkeit spiegelt sich in den günstigen Konditionen zur Pacht eines Kleingartens wider.
"Den Abgeordneten des Deutschen Bundestages ist mit dem Bundeskleingartengesetz ein großer Wurf gelungen", hob BDG-Präsident Dirk Sielmann damit die Leistung der damaligen Verantwortlichen in seiner Begrüßung an die rund 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmer hervor. Bundestagspräsidentin Bärbel Bas machte auf die Besonderheiten des Gesetzes aufmerksam und betonte, mit "dem Bundeskleingartengesetz ist die neue soziale und städtebauliche Bedeutung der Kleingärten rechtlich nachvollzogen und das engparzellierte Kleingartenrecht übersichtlicher und verständlicher geworden. "All das zeigt: Unsere Gesellschaft profitiert, wenn das Kleingartenwesen blüht. Das Bundeskleingartengesetz hat maßgeblich dazu beigetragen, den Boden dafür zu bereiten", sagte Bas abschließend.
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Das Bundeskleingartengesetz (BKleingG)
Das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) legt seit seinem Inkrafttreten am 1. April 1983 die einheitlichen Rahmenbedingungen für Kleingärten in Deutschland fest und kann somit als das Fundament des bundesweiten Kleingartenwesens bezeichnet werden.
Die Nutzung der Kleingärten für den Anbau von gartenbaulichen Erzeugnissen wie Obst, Gemüse und Kräutern für den Eigenverbrauch ist zentrales Merkmal von Kleingärten und Grundvoraussetzung, um in den Genuss unter anderem folgender Regelungen des BKleingG zu kommen: Kündigungsschutz, Pachtpreisbindung und Entschädigung bei Inanspruchnahme von Kleingartenflächen. Die vorteilhaften Regelungen des BKleingG können nur dort Anwendung finden, wo auch gegärtnert wird.
Weitere Informationen unter: www.kleingarten-bund.de/de
Sandra von Rekowski, BDG