Der Nationalpark Eifel schützt seltene Tiere und Pflanzen

Mindestens 75 Prozent Wildnis bis 2034

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Nationalparks Biodiversität
2 Der Höhenzug des Kermeter im Nationalpark Eifel ist geprägt durch naturnahe Laubmischwälder wie auch forstlich begründete Nadelholzbestände. Foto: Andreas Pardey

Am 1. Januar 2004 wurde mit dem Nationalpark Eifel der erste und bisher einzige nordrhein-westfälische Nationalpark eröffnet. Vorausgegangen war ein zweijähriger Planungsmarathon, der durch die Ankündigung des Belgischen Königreiches ausgelöst worden war, den vom belgischen Militär auf deutschem Boden betriebenen Truppenübungsplatz Camp Vogelsang aufzugeben. In einer Machbarkeitsstudie der damaligen Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten NRW wurde vorgeschlagen, neben der zirka 3400 Hektar umfassenden Truppenübungsplatzfläche nördlich und südlich anschließende Waldflächen einzubeziehen.

Der Nationalpark Eifel

Der Nationalpark Eifel befindet sich in der Nordeifel nahe der westlich gelegenen deutsch-belgischen Grenze. Das Großschutzgebiet umfasst zirka 10 800 Hektar in den Kreisen Düren, Euskirchen und der Städte Region Aachen in Höhen zwischen 185 und 630 Meter NHN. Es setzt sich aus den Waldbezirken Hetzinger Wald und Kermeter im Norden, dem offenlandgeprägten ehemaligen Truppenübungsplatzgelände auf der Dreiborner Hochfläche in der Mitte und den Waldbezirken Dedenborn und Wahlerscheid im Süden zusammen. 97 Prozent der Fläche ist im Eigentum des Landes NRW und der Bundesrepublik Deutschland. Geologisch dominieren saure Gesteine des Devon sowie des Buntsandstein, bei den Böden vor allem Braunerden unterschiedlicher Ausprägung sowie wassergeprägte Bodentypen. Das Klima ist subatlantisch geprägt mit je nach Höhenlage unterschiedlichen Jahresniederschlagsmengen zwischen 650 Millimeter in den Tief- und 1200 Millimeter in den höheren Bereichen sowie mittleren Jahrestemperaturen von 9,3 bis 6,6 Grad Celsius (Nationalparkverwaltung Eifel 2014).

Rechtsgrundlage für den Nationalpark ist die vom Umweltausschuss des nordrhein-westfälischen Landestages beschlossene und Ende 2003 in Kraft getretene Verordnung über den Nationalpark Eifel (NP-VO Eifel). Gemäß Präambel dieser Verordnung soll der Nationalpark Eifel den über den nationalen Rechtsrahmen des Bundesnaturschutzgesetzes zum Teil hinausgehenden Kriterien der International Union for Conservation of Nature and Natural Resources (IUCN) für Nationalparke (Schutzgebietskategorie II) folgen.

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1 In der Nationalparkkarte des Nationalparkplans Band 1 sind die Außengrenzen sowie die unterschiedlichen Zonen (Prozessschutz-, Managementzone) festgelegt. Abb.: Nationalparkverwaltung Eifel

Die Verwaltung des Nationalparks Eifel liegt in den Händen des Nationalparkforstamtes Eifel im Landesbetrieb Wald und Holz NRW. Die Fachaufsicht hat das Umweltministerium des Landes NRW inne. Die Arbeit der Nationalparkverwaltung wird begleitet und unterstützt durch verschiedene Gremien: Der Kommunale Nationalparkausschuss setzt sich aus dem Umweltministerium, der Bezirksregierung Köln, den Bürgermeistern und Landräten, den Eigentümern Bundesimmobilienanstalt und Wasserverband Eifel-Rur sowie der Nationalparkverwaltung zusammen. Diesem Gremium sind die wesentlichen Planungen jährlich zur Genehmigung vorzulegen. Zur Nationalpark-Arbeitsgruppe zählen neben den zuvor Genannten zum Beispiel die anerkannten Naturschutzverbände, die Biologischen Stationen in den drei Kreisen oder der Eifelverein. Dieses Gremium begleitet die Arbeit der Nationalparkverwaltung wie zum Beispiel die Erarbeitung des Nationalparkplans. Der Nationalpark-Beirat schließlich berät die Nationalparkverwaltung mit wissenschaftlicher Expertise.

Grundlage des Handelns der Nationalparkverwaltung ist der ihr erarbeitete und mit den Gremien abgestimmte Nationalparkplan. Bisher liegen Band 1 "Leitbild und Ziele" (Nationalparkverwaltung 2008) sowie Band 2 "Bestandsanalyse" (Nationalparkverwaltung Eifel 2014) vor. Vom Band 3 "Maßnahmenplan" wurde bisher der Teilband "Forschungsplan" (Nationalparkverwaltung 2018) fertiggestellt. Die Teilpläne "Waldentwicklungsplan", "Pflegeplan" und "Besucherlenkungskonzept" sind in Bearbeitung bzw. in der Abstimmung. Diese Maßnahmenpläne werden regelmäßig aktualisiert.

Bestandteil der NP-VO Eifel wie auch des Nationalparkplans Band eins ist die Nationalparkkarte.

Sie stellt die Außengrenzen des Gebietes und die räumliche Gliederung in Prozessschutzzonen unterschiedlicher Umsetzungsgeschwindigkeit und die Managementzone dar. Außerdem gehört zum Nationalparkplan der Wegeplan, der die für die Öffentlichkeit frei gegebenen 240 Kilometer Wander-, Rad- und Reitwege sowie Loipen festlegt. Wie die anderen Planinhalte wurde auch der Wegeplan intensiv mit den Kommunen, den Naturschutzverbänden und anderen Vertretern öffentlicher Interessen wie dem Eifelverein abgestimmt und vom Umweltministerium abschließend genehmigt.

Zielsetzungen des Nationalparks Eifel

Weltweit dienen die Nationalparke als zumeist großräumige Schutzgebiete mit strengem Gebietsreglement dem dauerhaften Schutz der heimischen Ökosysteme mit ihrem typischen Arteninventar und den charakteristischen ökologischen Prozessen. Den Empfehlungen der IUCN folgend sollen mindestens 75 Prozent des Gebietes nutzungsfrei und der ungestörten Entwicklung unterworfen sein ("Prozessschutz"). Im Idealfall soll das ausgewiesene Gebiet vom Menschen unveränderte natürliche Lebensräume aufweisen. Da dies in Mitteleuropa als Folge der nahezu flächendeckenden Nutzung und damit Überformung der Landschaft kaum gewährleistet werden kann, soll die Umsetzung des Prozessschutzzieles auf mindestens 75 Prozent innerhalb von spätestens 30 Jahren erfolgen. In der Zwischenzeit können solche anthropogenen Veränderungen, die sich in absehbarer Zeit nicht auf natürlichem Wege zurückentwickeln können, aktiv rückgebaut werden.

Neben den prioritären Naturschutzzielen sollen sich Nationalparke für das Naturerleben der Bürgerinnen und Bürger öffnen und der Umweltbildung dienen. Darüber hinaus sind in Nationalparken als Referenzstandorten für natürliche Entwicklungen wissenschaftliche Untersuchungen erlaubt, sofern diese dem Schutzzweck nicht zuwiderlaufen und andernorts nicht möglich sind.

Der Schutzzweck ist gemäß NP-VO Eifel die Erhaltung und Entwicklung der naturraumtypischen Natur- wie auch artenreichen Kulturbiotope. Da ca. 50 Prozent des Gebietes als Natura 2000-Gebiete gemäß EU-Richtlinien gemeldet sind, gehört auch die Bewahrung oder Wiederherstellung eines guten Erhaltungszustandes bestimmter Lebensraumtypen und Arten der Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutz-Richtlinie zum Schutzzweck.

Lebensräume und Arten des Nationalparks Eifel

Entsprechend der typischen Naturausstattung der vorwiegend von silikatischen Ausgangsgesteinen und folglich sauren Böden geprägten Nordeifel kommen im Nationalparkgebiet naturnahe saure bis schwach basische Rot-Buchenmischwälder, warm-trockene Trauben-Eichenwälder, Erlen-Eschen-Auenwälder, Schlucht- und Hangschuttwälder sowie Felskomplexe, Nieder- und Zwischenmoore vor.

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3 Die an warmtrockene Standorte gebundene Mauereidechse. . . Foto: Andreas Pardey
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4 …wie auch die auf vegetationsarme Laichgewässer angewiesene Kreuzkröte sind Schutzobjekte der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Foto: Andreas Pardey
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5 Der Lilagold-Feuerfalter ist eine Charakterart artenreicher Bergmähwiesen Foto: Andreas Pardey

Da aber auch in der Schutzgebietskulisse zu früheren Zeiten der Mensch mit seinen Nutzungen in die Vegetation und Standorte eingegriffen hat, gibt es großflächige Waldbestände nicht heimischer Baumarten beziehungsweise mit unnatürlicher Baumartenzusammensetzung und Grünlandflächen verschiedenster Ausprägung. Letztere weisen aufgrund auch schon zuvor wenig intensiver Nutzung zum Teil eine hohe Pflanzenartenvielfalt auf, weshalb solch artenreiches Grünland auch zu den Schutzgegenständen zählt.

Zu den typischen Arten des Großschutzgebietes gehören beispielsweise Säugetiere wie der Biber, die Wildkatze, 18 Fledermausarten, die vom Aussterben bedrohte Sumpf-Spitzmaus, Vogelarten wie Schwarzmilan, Schwarzstorch, Uhu, Eisvogel, Wendehals und Feldlerche, Reptilien wie Mauereidechse und Schlingnatter, Amphibien wie die Kreuzkröte, Heuschrecken wie die vom Aussterben bedrohten Arten Warzenbeißer und Kleiner Heidegrashüpfer, Schmetterlinge wie der Hochmoor-Perlmutterfalter und der Lilagold-Feuerfalter sowie zahlreiche weitere Tierarten. Bemerkenswerte Pflanzenarten sind unter anderem die Moorlilie, die Deutsche Hundszunge oder die Astlose Graslilie. Zu den bisher über 10.000 festgestellten Arten zählen zudem 1900 Pilzarten, unter denen zahlreiche seltene oder erstmalig in Nordrhein-Westfalen nachgewiesene Spezies sind (Pardey & Twietmeyer 2018).

Grundlagen für die Maßnahmenplanung

Der auch für viele andere Nationalparke Deutschlands typische hohe Anteil naturferner Lebensräume kennzeichnet den Nationalpark Eifel als Entwicklungs-Nationalpark. Aus diesem Grund ist die Prozessschutzzone I differenziert in die

  • Zone I A (Wälder einheimischer Baumarten sowie bis 2007 aufgegebene Grünlandflächen), mit Prozessschutz seit 2004 (38 % Flächenanteil),
  • Zone I B (Wälder naturferner Prägung in niedriger bis mittlerer Höhenlage und nach 2007 aufzugebende Grünlandflächen), mit Umsetzung des Prozessschutzes spätestens bis 2034 (37 %) sowie die
  • Zone I C (naturferne Fichten-Dominanzbestände in den höheren Lagen im Süden), ohne zeitliche Festlegung der Prozessschutzumsetzung (12 %).

Damit erfüllt der Nationalpark Eifel planerisch die Vorgaben der IUCN für einen Prozessschutzflächenanteil von mindestens 75 Prozent nach spätestens 30 Jahren.

In die Zone II (Managementzone) mit 13 Prozent Flächenanteil fallen einerseits solche Offenlandflächen, die mittels Pflege in ihrem schutzwürdigen Zustand erhalten oder weiter entwickelt werden sollen. Hierzu zählen artenreiche Wiesen, Weideflächen, Gebüsch-Grasland-Komplexe, exponierte Silikatfelsen und Moore. Andererseits gehören in diese Zone Flächen, die einer dauerhaften Nutzung unterliegen wie die Talsperren, Leitungstrassen, Straßen, Parkplätze, Gebäude und umliegende Nutzflächen oder das Gelände der Umweltbildungseinrichtung "Wildniswerkstatt Düttling".

Umsetzung der Nationalparkziele

Prozessschutz

Die Entwicklung möglichst wenig vom Menschen gestörter und veränderter Lebensräume ist das Hauptziel eines jeden Nationalparks, im stark bevölkerten Mitteleuropa mit seiner Jahrtausende währenden Landnutzung gleichzeitig aber auch eine hohe Herausforderung. Die Natur ihrem freien Lauf zu überlassen klingt zunächst einfach, birgt aber eine Reihe von Problemen. Dies gilt umso mehr, als gleichzeitig in Nationalparken im Gegensatz zu sogenannten Wildnisgebieten die Natur den Menschen nahe gebracht werden soll und zu diesem Zweck keine Vollsperrung erfolgen darf.

Im ersten Schritt wurde schon ein Jahr vor Nationalparkgründung ein Verzicht auf eine forstliche Nutzung einheimischer Laubgehölze erklärt. Ausnahmen gelten nur für notwendige Verkehrssicherungsmaßnahmen entlang von Wegen, inzwischen wurden zirka 58 Prozent der Gebietsfläche in den Prozessschutz gegeben, wobei einschränkend noch das Entfernen aufkommender nicht heimischer Gehölze, der Rückbau anthropogener Artefakte sowie das Wildtiermanagement möglich ist.

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6 Typisch für die zahlreichen Bachtäler sind Erlen-Eschen-Auenwälder. Foto: Andreas Pardey
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7 Exponierte Silikatfelsen sind Lebensraum zahlreicher wärmeliebender und trockenheitstoleranter Tier-, Flechten- und Pflanzenarten. Foto: Andreas Pardey
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8 Die Entfernung der als Forstbaum eingebrachten und sich in Eichenmischwälder ausbreitenden, nordamerikanischen Douglasie wurde hinsichtlich der fruktifikationsfähigen Altbestände weitgehend abgeschlossen. Foto: Andreas Pardey

Renaturierung

Typische Renaturierungsmaßnahmen sind Waldentwicklungsmaßnahmen in naturfernen Waldbeständen und der Rückbau baulicher Einrichtungen. Frühzeitig wurde das Problem der sich stark ausbreitenden nicht heimischen Gehölzarten angegangen. Paradebeispiel ist die Douglasie. Dieser als Forstbaumart der Zukunft angesehene nordostamerikanische Nadelbaum zeigt die Tendenz, sich in lichte naturnahe Eichenwälder auf trockeneren Standorten auszubreiten und damit den naturnahen Charakter dieses schutzwürdigen Waldtyps nachteilig zu verändern.

Über 270 Hektar fruktifikationsfähige Altbestände der Douglasie wurden bis heute mittels Kahlschlag entfernt oder durch Ringeln (Entfernung der Rinde in einem mehrere Dezimeter breiten Streifen um den Stamm) zum Absterben gebracht. Für die Zukunft bleibt die Aufgabe, die auf den Schlagflächen sowie im Umfeld aufkommenden Jungbäume zu entfernen.

Die Fichte als in der Eifel ebenfalls nicht heimische Baumart wird differenziert behandelt. Auf trockeneren Standorten in Lagen bis zirka 500 Meter NHN erfolgen keine Eingriffe in den Bestand. Nach dem natürlichen Absterben wachsen überwiegend Laubbäume nach; hier wird die Fichte keine Zukunft haben. Auf nassen Standorten hingegen hat die Fichte unabhängig von der Höhenlage einen Konkurrenzvorteil gegenüber den heimischen Gehölzen und wurde deshalb entfernt. In den höheren, kühleren und niederschlagsreicheren Lagen im Süden des Großschutzgebietes ist die Situation neben den für die Fichte günstigeren klimatischen Verhältnissen verkompliziert durch die absolute Dominanz gleichaltriger Fichte sowie der langen Nationalparkaußengrenze zu gleichfalls Fichten-bestockten Kommunal-, Privat- und belgischen Staatswäldern. Ein Sich-Selbst-Überlassen der Wälder ist wegen des Übergreifens zu erwartender Borkenkäfer-Kalamitäten auf die Nachbarbestände und damit zu befürchtender Regressansprüche an das Land NRW nicht möglich. Zudem würde mindestens auch die nächste Baumgeneration vorwiegend aus Fichten-Naturverjüngung stammen, da kaum Laubbäume im Gebiet wachsen. Stattdessen werden die Fichtenwälder entlang eines mindestens 500 Meter breiten Bandes entlang der Grenze mit aus Bucheckern des Nationalparks gezogenen Rot-Buchen unterpflanzt.

Mit zunehmender Höhe der Rot-Buchen erfolgt zukünftig eine schrittweise Entfernung der Altfichten. Von Borkenkäfern befallene Bäume werden im Süden umgehend gefällt und aus dem Gebiet entfernt. Damit soll dem Borkenkäfer wenig Raum zur Ausbreitung gegeben werden. Ob dort zukünftig im Kerngebiet nicht unterpflanzte Fichtenwälder in den Prozessschutz gehen können, wird im noch in Bearbeitung befindlichen Waldentwicklungsplan als Teil des Nationalparkplans Band drei festgelegt werden.

Zusätzlich werden zur Förderung der nicht gepflanzten heimischen Nebenbaumarten wie Berg-Ahorn oder Eberesche temporäre, wildtiersichere Initialgatter eingerichtet. In diesen meist bis zu 0,5 Hektar großen umzäunten Flächen können diese für die Biodiversität wichtigen weiteren Laubbäume aufwachsen, die ohne Schutz wegen des Fraßdruckes von Rothirsch und Reh kaum eine Chance zur Etablierung hätten.

Als Folge forstlichen Wegebaus sowie zur Verbesserung der Nutzbarkeit des Truppenübungsplatzes wurden Fließgewässer verbaut (z. B. Verrohrungen unter Wegen) oder Dämme als Überfahrten aufgeschüttet. Diese wie auch andere Maßnahmen wie die Anlage von Stauteichen unterbinden die Durchgängigkeit der Fließgewässer. Dementsprechend müssen zur Wiederherstellung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Bäche solche Artefakte zurückgebaut und zum Teil durch ökosystemverträgliche Alternativen wie Brücken ersetzt werden. Zur Ertüchtigung der Fließgewässer und Auen zählen auch die Entfernung nicht heimischer Gehölzarten oder das Einbringen von Totholz in den Bachlauf als wichtiges Strukturelement.

Auch nicht mehr benötigte Gebäude werden zurückgebaut. Dies betrifft Jagdhäuser, Wildfütterungen, ehemalige militärische Infrastruktur sowie Asphalt- oder Betondecken. Zuletzt werden auch Wege vollständig oder an ihren Einmündungen in verbleibende Strecken aufgerissen und unpassierbar gemacht.

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9 Im Süden des Nationalparkgebietes wurden bisher über 600 Hektar Fichten-Altbestände mit Rot-Buchen unterpflanzt Foto: Andreas Pardey
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10 Nicht mähfähige Grasländer in der Managementzone auf dem ehemaligen Truppenübungsplatzgelände werdendurch Schafbeweidung erhalten. Foto: Andreas Pardey
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11 Zum Schutz von Fledermausquartieren wie auch aus Verkehrssicherungsgründen werden Weltkrieg-II-Bunker angekauft und vergittert. Foto: Andreas Pardey

Management

Die Erhaltung und weitere Entwicklung artenreicher Grasländer beschränkt sich als regelmäßige Pflegemaßnahme auf die Managementzone. Insgesamt werden dort zirka 700 Hektar zum Zwecke des Naturschutzes aktiv gemanagt. Die weit überwiegende Fläche wird an Landwirte und Schäfer verpachtet. Die Pachtverträge beinhalten weitgehende Regelungen zur Durchführung der Mahd beziehungsweise Schafbeweidung; darüber hinaus gelten verschiedene in der NP-VO Eifel niedergelegte Verbote wie das Düngungsverbot.

Das Abschleppen im zeitigen Frühjahr, die frühesten Mahdzeitpunkte (Anfang oder Mitte Juli), die maximale Schafherdengröße, Nachtpferchflächen oder Tränkstellen sind festgelegt. Begleitende Untersuchungen zur Entwicklung von Flora und Fauna auf den Wiesen und Weideflächen zeigen einerseits den Erfolg der Maßnahmen, belegen aber andererseits die Schwierigkeit, den zum Teil einander zuwiderlaufenden Ansprüchen verschiedener Zielarten des Offenlandes gleichermaßen gerecht zu werden. So werden in den Verträgen sogenannte Altgrasstreifen innerhalb großer Grünlandschläge festgeschrieben, die von der Mahd ausgenommen werden, damit auch nach der Mahd der Wiesen Nektarquellen und Überwinterungshabitate für wirbellose Tiere erhalten bleiben.

Auf Nasswiesen, Ruderalflächen, in Gebüsch-Grasland-Komplexen oder an frei stehenden Felsen werden Pflegemaßnahmen durch die Nationalparkverwaltung beziehungsweise in ihrem Auftrag oder durch Freiwilligengruppen nach Bedarf durchgeführt. So können Nasswiesen bei Verbrachungserscheinungen im Spätsommer oder Herbst gemäht oder zuwachsende oder durch aufkommende Gehölze beschattete Felsen vom Bewuchs befreit werden.

Einem Management unterliegen auch einige als invasiv eingestufte Pflanzenneubürger (Neophyten). Bestände des Riesen-Bärenklaus, des Drüsigen Springkrautes oder der Spätblühenden Traubenkirsche werden jährlich durch Abstechen, Ausreißen oder Absägen mit dem Ziel der Entfernung oder zumindest Kontrolle bearbeitet.

Artenschutzmaßnahmen

Für ausgewählte Arten werden gezielte Schutzmaßnahmen durchgeführt. Hierzu zählen der Ankauf und die verkehrssichere Gestaltung geeigneter Weltkriegsbunker der Westwalllinie als Fledermaushabitate.

Auf dem ehemaligen Truppenübungsplatzgelände werden Kleingewässer neu geschaffen, um den großen Bestand der Kreuzkröte zu erhalten. Die zahlreichen noch aus dem militärischen Übungsbetrieb stammenden Tümpel wachsen inzwischen zu oder fallen dauerhaft trocken und sind nicht mehr als Laichhabitat dieser FFH-Art geeignet. Im Rahmen des LIFE+-Projektes wurden erstmalig Steinkrebse angesiedelt. Diese einheimische Flusskrebsart gilt in NRW als vom Aussterben bedroht.

Wissenschaft und Forschung

Viele Maßnahmen werden begleitet durch wissenschaftliche Untersuchungen zur Umsetzungs- und Effizienzkontrolle. Zu den überprüften Maßnahmen zählt das Offenlandmanagement mittels Mahd und Beweidung, die Renaturierung von Fließgewässern oder das Entfernen nicht heimischer Gehölze oder invasiver krautiger Neophyten. Im Rahmen der Effizienzkontrolle untersucht werden zumeist beispielhafte Indikatorarten(gruppen) wie die Zusammensetzung des Makrozoobenthos der Fließgewässer oder die Pflanzenartenvielfalt der Wiesen. Zielsetzung und Methodik solcher Kontrollmaßnahmen sind im Forschungsplan (Nationalparkverwaltung Eifel 2018) festgelegt.

Zusammenfassung

Der bisher einzige nordrhein-westfälische Nationalpark Eifel blickt inzwischen auf fast fünfzehn Jahre Bestehen zurück. Er wurde 2004 zum Schutz der naturnahen Laubmischwälder, Fließgewässer, Silikatfelsen, Moore und artenreichen Grünlandbiotope und ihrer typischen Tier-, Pilz- und Pflanzenarten in der Nordeifel ausgewiesen. Insgesamt sind bisher über 10.000 Arten erfasst worden, von denen ein Viertel als Rote-Liste-Art eingestuft sind. Die hohen Anteile forstlich bedingter naturferner Wälder sowie die stellenweise anthropogen überformten Fließgewässer kennzeichnen ihn wie fast alle deutschen Nationalparke als Entwicklungsnationalpark. Nach umfangreichen Waldentwicklungs- und Gewässerrenaturierungsmaßnahmen konnte bisher fast 60 Prozent der Gebietsfläche weitgehend sich selbst überlassen werden. Bis 2034 sollen mindestens 75 Prozent dem Prozessschutz, also der freien Entwicklung, unterliegen. In der 13 Prozent des Gebietes umfassenden Managementzone werden vor allem artenreiche Wiesen- und Weideflächen durch extensive landwirtschaftliche Nutzung gepflegt. Viele der Maßnahmen werden von wissenschaftlichen Untersuchungen zur Überprüfung ihrer Effizienz begleitet.

Literatur

Nationalparkverwaltung Eifel (2008): Nationalparkplan Band 1. Leitbild und Ziele. Schriftenreihe für den Nationalpark Eifel 4. Schleiden-Gemünd.

Nationalparkverwaltung Eifel (2014): Nationalparkplan Band 2. Bestandsanalyse. Schriftenreihe für den Nationalpark Eifel 6. Schleiden-Gemünd.

Nationalparkverwaltung Eifel (2018): Nationalparkplan Band 3. Forschungsplan. Schleiden-Gemünd.

Pardey, A. & S. Twietmeyer (2018): Artenvielfalt im Nationalpark Eifel. Auswertung der Arteninventur im ersten Nationalpark Nordrhein-Westfalens. Natur in NRW 3/2018: 11-15. Recklinghausen.

Dr. Andreas Pardey
Autor

Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Nationalparkforstamt Eifel

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