Impulse für die Weiterentwicklung des Grünen Netzes

Ein Vertrag für das Grün in Hamburg

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Vertreter*innen von NABU und Regierungsfraktionen bei der Übergabe der Unterschriften der Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten.“ Foto: NABU / M. Franke

Seit 2019 gilt in Hamburg eine neue und bundesweit einmalige Schutz- und Kompensationsregelung für die Flächenkulisse des Grünen Netzes bis zum Zweiten Grünen Ring. Sie besteht zusätzlich zur naturschutzfachlichen Eingriffsregelung und hilft, die grünen Freiräume vor baulicher Inanspruchnahme zu schützen sowie das Grüne Netz zu erweitern und aufzuwerten.

Nachfolgend wird dargestellt, welche konkreten Vereinbarungen getroffen wurden und wie die neue Regelung implementiert werden soll - auch in Kombination mit parallelen Programmen und aktuellen Pilotprojekten.

Ein Vertrag für das Grün in Hamburg

Seit 2013 wurden in Hamburg rund 60.000 neue Wohnungen errichtet. Auch weiterhin gilt eine Zielzahl von 10.000 Wohnungen pro Jahr durch die Stadtregierung als gesetzt. Der Wohnungszuwachs und die weitere Verdichtung der Stadt war und ist politisches Programm. Dieser Zuwachs mobilisierte mittlerweile so viele Nachverdichtungsflächen, dass Bautätigkeiten und Veränderungen auch in den unmittelbaren Nachbarschaften stadtweit sichtbar wurden. Befürchtungen, dass dadurch Hamburgs grüne Wohnqualität insgesamt verloren gehen könnte, wuchsen in der Bevölkerung.

Der NABU Hamburg startete im Dezember 2017 seine Kampagne "Hamburgs Grün retten" und traf mit dieser Volkinitiative die Stimmungslage in der Stadt. Die Volksinitiative erzielte auf Anhieb 23.000 unterstützende Stimmen. Die nächsten Stufen, die die Hamburger Verfassung vorsieht, zunächst ein Volksbegehren und anschließend einen Volksentscheid, der in diesem Fall sogar zeitlich parallel zur Kommunalwahl durchgeführt worden wäre, führte zu Verhandlungen der Regierungsfraktionen und dem NABU. Die beiden Parteien erzielten eine Einigung, die im April 2019 in Form eines Vertrags für Hamburgs Stadtgrün¹ fixiert und anschließend in der Bürgerschaft beschlossen wurde.

Ergänzend wurden, noch vor der Kommunalwahl im Frühjahr 2020, die entsprechenden personellen und finanziellen Ressourcen in einem Bürgerschaftsbeschluss dafür bereitgestellt.

Dieser "Vertrag" enthält für eine deutsche Großstadt bisher einmalige Regelungen zum Schutz und zur Entwicklung der Grün- und Freiflächen, die über die bestehenden gesetzlichen Regelungen hinausreichen. Es werden darin sowohl Aussagen zur Quantität als auch der Qualität der Grün- und Freiflächen in Hamburg getroffen. Dabei liegt ein Fokus auf den besonders wertvollen Naturflächen an der Peripherie der Stadt, aber gleichberechtigt wurden auch die wohnungsnahen Freiräume der inneren Stadt in die verbindlichen Regelungen einbezogen und hierfür ein eigener Flächenschutz entwickelt. Die planerische Figur des Grünen Netzes dient für letztere als Maßgabe: Bis zur Außengrenze des Zweiten Grünen Ringes muss das im Landschaftsprogramm definierte grüne Netzwerk, das aus zwölf Landschaftsachsen, den beiden grünen Ringen, öffentlichen Parks und wichtigen verbindenden Grünzügen besteht, erhalten werden.

Werden dennoch Flächen des grünen Netzes für Bebauungen beansprucht, greift ein neuer Kompensationsmechanismus. Danach sind bei neuen Bebauungen im Grünen Netz, vorrangig alternative Flächen neu hinzuzufügen oder - als Auffangtatbestand - andere Flächen des grünen Netzes qualitativ im Verhältnis 1:2 aufzuwerten.

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Flächenkulisse für die neue Schutz-und Kompensationsregelung des Grünen Netz Hamburg. Abb. BUKEA
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Im Lückenschlussprogramm wurden 111 Wegelücken im Grünen Netz identifiziert. Abb. BUKEA

Darüber hinaus greift eine flächenmäßig nicht näher quantifizierte allgemeine Verpflichtung, ein "Mehr" an öffentlichen Grünflächen zu erreichen. Die Schaffung neuer Parks wird damit zu einer programmatischen Aussage der wachsenden Stadt Hamburg. In Zusammenhang mit großen Wohnungsbauentwicklungen werden regelhaft neue Parkanlagen geschaffen, auch wenn sie meist kleiner ausfallen als die vorgegebenen, im Landschaftsprogramm verankerten Richtwerte es fordern. Als Beispiele seien hier genannt der Park in der Mitte Altona, die Integration des Kleingartenparks in das Pergolenviertel oder der "green loop" im geplanten neuen Stadtteil Oberbillwerder. Eine Herausforderung sind die vielen kleinen Nachverdichtungsprojekte, die für sich genommen keine bedeutenden neuen Freiraumbedarfe generieren, in der Summe und bezogen auf das Quartier aber zum Teil erhebliche Flächenansprüche nach sich ziehen.

Die Vereinbarung trifft darüber hinaus Aussagen zum Flächenschutz in den klassischen Kategorien des Naturschutzgesetzes (vgl. Netz & Gerbich 2020) und definiert unterschiedliche Zielgrößen für Schutzgebiete. Danach sollen mindesten 10 Prozent der Landesfläche als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden (derzeit 9,4 Prozent). Zudem werden die aktuellen Werte von 18,9 Prozent Landschaftsschutzgebiete und 23,2 Prozent Flächen für den Biotopverbund festgeschrieben.

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Integration bestehender Kleingärten in das Pergolenviertel, Hamburg. Foto: Cornelia Peters

Neben diesen Anforderungen an die Quantität von Freiflächen wurden auch Qualitätsversprechen für die Freiräume getroffen. Es wurde ein durchschnittlicher Biotopwert von 3,51 Punkten fixiert. Dieser festgeschriebene Biotopwert entspricht dem rechnerisch gebildeten Durchschnittswert der Stadtbiotopkartierung eines Quadratmeters in Hamburg. Fortan soll dieser Wert als Standard gelten und auch bei wachsender Stadtentwicklung erhalten werden. Versiegelungen müssen als Aufwertungen an anderer Fläche kompensiert werden. Die Veränderungen in der Qualität und Quantität von Hamburgs Natur erfolgt nun in einem verkürzten Fünf-Jahres-Turnus (statt acht Jahre) auf Basis der Biotopkartierung für die Gesamtfläche der Stadt. Auch wenn dieser Biotopwert auf den ersten Blick als ein sehr abstraktes Kriterium erscheint, ist er doch der Garant für eine messbare Größe der Naturqualität als Maßstab.

Die "hotspots" der Biodiversität, die Naturschutzgebiete, sollen auf mindestens 50 Prozent ihrer Fläche ihren Biotopwert in den nächsten zehn Jahren (von 6,38) um einen Punkt steigern. Dafür wurde ein eigener Etat in Höhe von 4,5 Millionen Euro und entsprechendes Personal zur Verfügung gestellt. Damit können die planerisch seit Langem bekannten Potenziale der Naturschutzgebiete gehoben werden und in den nächsten zehn Jahren in die Umsetzung gelangen. Zur Unterstützung werden zehn neue Ranger eingestellt.

Die konkrete Implementierung der Vereinbarungen, deren Formulierungen teilweise noch Interpretationsspielräume eröffnen, wird aktuell in einer "Handreichung" geregelt. Parallel ist ein zusätzlicher Vertrag mit allen an der weiteren Umsetzung beteiligten Vertragspartnern (z. B. Bezirksämter, IBA GmbH, Hochbahn, Hamburg Wasser) mit ihren jeweiligen Aufgaben und Pflichten in der Abstimmung. Seine Unterzeichnung ist für Anfang 2021 vorgesehen.

Die im Vertrag für Hamburgs Grün getroffenen Vereinbarungen sind ein Meilenstein für die grüne Stadtentwicklung und Motor für die Aufwertung und Erweiterung des Grünen Netzes insgesamt. Neben den für den Naturschutz eingeworbenen finanziellen und personellen Ressourcen, werden für die Umsetzung der auf das Stadtgrün der inneren Stadt bezogenen Schutz- und Kompensationsregelung etwa 3,75 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt. Hinzu kommt neues, dauerhaftes Personal: 14 Stellen in den Bezirksämtern und sieben in der Fachbehörde (ministerielle Ebene). Damit stehen die Chancen gut, den Kompensationsmechanismus zukünftig zu nutzen, um die Mittel gezielt und steuernd in die Aufwertung des Grünen Netzes zu lenken. Durch die jährliche Berichtspflicht gegenüber der Bürgerschaft stellt die Stadtregierung ihre Arbeit und Entscheidungen der öffentlichen Diskussion.

Die Ziele und Vereinbarungen des Vertrages werden flankiert und befördert von zahlreichen weiteren Instrumenten, Programmen und Pilotprojekten, von denen die Wichtigsten nachfolgend kurz ausgeführt werden.

"Grüne Strategie": Angebotsplanung und Flächenpools

Um die zur Verfügung gestellten Mittel gezielt in die Aufwertung des Grünen Netzes lenken zu können, soll eine gesamtstädtische Strategie entwickelt werden, die auf unterschiedlichen Maßstabsebenen Entwicklungsziele für verschiedene Zeithorizonte definiert und Schlüsselmaßnahmen benennt. Auf dieser Basis werden Flächenpools gebildet, in denen die o.g. Kompensationsverpflichtungen prioritär durchgeführt werden sollen. Ein erster Baustein und Teil des Flächenpools ist das in Abstimmung mit den Bezirksämtern erstellte Lückenschluss- und Qualifizierungsprogramm. In dem 2019 fertig gestellten Gutachten wurden insgesamt 157 Flächen und 111 Wegelücken im Grünen Netz identifiziert.

Davon wurden 25 Flächen (35 ha) und 47 Wegelücken (15 km) für die prioritäre Umsetzung ausgewählt. Einzelne Maßnahmen werden bereits heute vorlaufend zu möglichen Kompensationsfällen realisiert. Im Weiteren dienen aktuelle Pilotprojekte wie die Landschaftsachse Horner Geest oder der Alster-Bille-Elbe Grünzug als Vorbilder für die Qualifizierung weiterer gesamtstädtischer Grünverbindungen und Landschaftsachsen. Hier werden experimentelle und partizipative Planungsansätze erprobt, um langfristige Erkenntnisse für den Umgang mit den großräumigen, linearen Grünstrukturen zu gewinnen.

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Die OPEN KÖÖK, eine mobile Küche, ist eines von zehn Bürgerprojekten, die für 1 Million Euro realisiert wurden. Foto: BUKEA / Isadora Tast
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Das urban gardening Projekt „Horner Paradiese“ am Stadtteilhaus in Hamburg Horn. Foto: BUKEA / Isadora Tast
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Die Geestschaukel ist einer von vielen neuen Treffpunkten in der Landschaftsachse Horner Geest. Foto: BUKEA / Isadora Tast

Die Landschaftsachse Horner Geest: Bürgerprojekte für Hamburgs längsten Park

Die Landschaftsachse Horner Geest² wird im Rahmen des Bundesprogramms "Nationale Projekte des Städtebaus" gefördert. Auf einer Länge von zehn Kilometern wird eine bestehende Landschaftsachse neu programmiert: Vom Hauptbahnhof nach Osten bis zum Öjendorfer See entsteht eine durchgängige Fuß- und Radwegeachse, die zugleich Raum für Naturerleben und soziale Interaktion bietet. Zu Beginn des Planungsprozesses stand das Versprechen, eine Million Euro des Projektbudgets in Höhe von insgesamt fünf Millionen Euro für Bürgerprojekte zur Verfügung zu stellen (vgl. Peters 2017). Diese Bürgerprojekte, zehn an der Zahl, sind mittlerweile gebaut. Sie reichen von dem urban gardening Projekt "Horner Paradiese" über eine mobile Küche, die "OPEN KÖÖK" bis hin zur Geestschaukel.

Darüber hinaus wurden als Leitthema entlang der gesamten Landschaftsachse extensive Blühwiesen angelegt, die sich großer Beliebtheit erfreuen. In einzelnen Teilbereichen wurde die Durchgängigkeit verbessert, etwa durch breitere Wegeführungen in Kleingartenanlagen, Öffnungen von Friedhöfen oder den Erwerb von bisher unzugänglichen Schlüsselgrundstücken.

Das Projekt wurde beim polis award 2019 mit dem ersten Preis ausgezeichnet.

Der Alster-Bille-Elbe Grünzug: Ein Experiment zur temporären Bespielung

Neben den großen Landschaftsachsen prägen die gesamtstädtischen Grünverbindungen das Grüne Netz. Pilotvorhaben für eine beispielhafte Neuprogrammierung ist der Alster-Bille-Elbe Grünzug,³ kurz PARKS genannt. Die Stadt Hamburg plant hier eine vier Kilometer lange grüne Passage im östlichen Hamburg, die als Teil des grünen Netzes vier Landschaftsachsen sowie die Alster mit der Elbe verbindet. Der erste Schritt der langfristig geplanten Umsetzung war eine temporäre Bespielung zur Aktivierung und Entwicklung des Stadtraumes und seiner Akteur*innen. Mit temporären Mitteln und unter Einbindung lokaler Akteur*innen soll der Raum sichtbar gemacht, in die öffentliche Wahrnehmung gebracht und die Aneignung befördert werden.

Ziel ist, im Austausch zwischen Nachbarschaften, Politik und Verwaltung neue Formen der Aushandlung im öffentlichen Raum zu erproben. Grundlegendes Planungsverständnis ist, dass die lokalen Akteur*innen selbst die besten Expert*innen für den Raum sind und sich dieses Wissen durch engagierte Landschaftsarchitekt*innen in den räumlichen und gestalterischen Zusammenhang "übersetzen" lässt. Aus der EU-weiten Ausschreibung Ende 2018 ging eine Gruppe aus dem Landschaftsarchitekturbüro atelier le balto, dem Architekturbüro Studio umschichten sowie dem lokal aktiven HALLO: e. V. hervor.

Fokus der Bespielung ist ein ehemaliger Recyclinghof direkt an der Bille, der bis zum Jahr 2019 komplett versiegelt und unzugänglich war. Das Initiierungsjahr wurde gemeinsam mit der erweiterten Nachbarschaft, lokalen Vereinen und Vertreter*innen der Stadt mit einem Programm aus Planungswerkstätten, baulichen Interventionen, Spaziergängen, Kulturveranstaltungen und gärtnerischen Tätigkeiten umgesetzt und in 2020 fortgesetzt.

Das Projekt wirkt so als Impuls für die langfristige Entwicklung des Grünzugs. Das Projekt erhielt eine Anerkennung beim Bundespreis für Stadtgrün 2020.

Das Projekt "Natürlich Hamburg!": Biodiversität und Naturerleben in der verdichteten Stadt

Ein weiterer Motor für die Erhöhung der Biodiversität und des Naturerlebens in der inneren Stadt ist das über eine Laufzeit von bis zu 15 Jahren angelegte Naturschutzgroßprojekt "Natürlich Hamburg!"4, ein Projekt aus der Förderkulisse des Bundesamtes für Naturschutz (BfN). Es ist Deutschlands erstes Naturschutzgroßprojekt in einer Großstadt. Ziel ist, Verbesserungen der Biodiversität und Anforderungen an die Erholungsnutzung zusammen zu denken und Lösungen zur Vereinbarkeit der beiden Interessenslagen zu entwickeln. Zum einen geht es um die ökologische Aufwertung der öffentlichen Grünflächen und zum anderen um die Steigerung des Erholungswertes von Naturschutzgebieten.

Die Flächenkulisse umfasst acht Prozent der gesamten Landesfläche und wird somit im gesamten Stadtgefüge sichtbar. Sie reicht von 20 Parkanlagen (mit etwa 2600 ha) über 19 Naturschutzgebiete und drei Biotopverbünde bis hin zu vier Magistralen (Ausfallstraßen). Anfang 2019 wurden sieben Projektteams beauftragt, für sechs Naturschutzgebiete und 18 Parkanlagen neue Pflege- und Entwicklungspläne (PEPs) zu erarbeiten. Gemeinsam mit den 13 bereits vorliegenden PEPs werden diejenigen Maßnahmen in einen Gesamt PEP überführt, die in der zehnjährigen Projektphase II ab 2021 umgesetzt werden sollen.

Der Naturcent: Investitionen in die ökologische Pflege

Die Pflege des öffentlichen Grüns und insbesondere eine bessere Mittelausstattung wurden im Vertrag für Hamburgs Stadtgrün im Rahmen des im Aufbau befindlichen Erhaltungsmanagement Grün thematisiert, das künftig eine bessere Ressourcenausstattung und -steuerung der Unterhaltungsmittel ermöglichen soll.

Zusätzlich wurde 2017 mit dem "Naturcent" eine bundesweit einmalige Regelung eingeführt, die einen ökologischen Finanzausgleich für Flächenverbrauch infolge von Bauprojekten schafft. Es handelt sich um eine zweckgebundene Abgabe für die ökologische Pflege des öffentlichen Grüns und der Naturschutzgebiete. Sie speist sich aus den Grundsteuereinnahmen, die für Bauvorhaben in bestehenden und geplanten Landschaftsschutzgebieten anfallen. Das Delta zwischen der Grundsteuer der ursprünglichen Nutzung und der nachfolgenden baulichen Nutzung fließt in ein Sondervermögen und steht zweckgebunden zu 2/3 für die ökologische Pflege von öffentlichem Grün und zu 1/3 für die Naturschutzgebiete zur Verfügung. Da die Steuern jährlich anfallen, wächst die zur Verfügung stehende Summe über die Jahre stets an.

Im Zusammenwirken all dieser Projekte, Programme und Strategien bestehen einmalige Voraussetzungen, dass es der Stadt Hamburg trotz herrschendem Wachstumsdruck gelingen wird, den Freiraum als zentrales und steuerndes Instrument einer grünen Stadtentwicklung zu stärken und unabdingbar zu machen.

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Auf der ehemals versiegelten Fläche eines Recyclinghofs in Hamburg entstand ein Pionierfeld mit Nutzgärten, Wiesen und Holzflößen. Foto: Laura Léglise
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Skizze der vertikalen Gärten, Projekt PARKS. Abb.: atelier le balto
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Spielen im Park der Zukunft: Rasen neben Wildblumenwiese. Foto: BUKEA / Christoph Siegert.

Anmerkungen

¹ www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/66527/vertrag_fuer_hamburgs_stadtgruen_siedlungsentwicklung_ermoeglichen_naturqualitaet_verbessern_lebensqualitaet_steigern_massnahmen_zur_verbesserung_vo.pdf

² www.deinegeest.hamburg

³ www.alster-bille-elbe-parks.hamburg

4www.hamburg.de/natuerlich-hamburg/


Literatur

Netz, Bernd-Ulrich; Gerbich, Christian (2020): Sicherung der Qualität und Quantität von Hamburgs Natur in einer sich verdichtenden Metropole: Ergebnis der Volksinitiative "Hamburgs Grün erhalten". In: Natur und Landschaft, Heft 07/2020, S. 325-330.

Peters, Cornelia (2017): "DEINE GEEST" - Eine Million Euro für Bürgerprojekte in Hamburgs längstem Park. In: Stadt+Grün Heft 06/2017.

 Klaus Hoppe
Autor

Leiter der Abteilung Stadtgrün und Landschaftsplanung, Hamburg

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Dr. Cornelia Peters
Autorin

Referatsleiterin Gesamtstädtische Freiraumstrategien

Umweltbehörde Hamburg (BUKEA)

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