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Im rechtskräftigen Urteil des ArbG Aachen vom 26.05.2020 - 4 Ca 681/19 - geht es um die Haftung der Kommune als Baumeigentümerin für durch Umsturz einer Rosskastanie verursachte Schäden an einem auf einem städtischen Parkplatz abgestellten Fahrzeug einer städtischen Mitarbeiterin. Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde:Am 18.01.2018 stürzte im Zusammenhang mit dem Sturmtief "Friederike" eine Rosskastanie auf dem Parkplatz vor dem Rathaus der Beklagten auf einen dort geparkten Pkw einer Mitarbeiterin und beschädigte diesen schwer. Mit der Klage...