Auszüge aus dem BuGG-Marktreport Gebäudegrün 2020

Förderinstrumente zur Dach- und Fassadenbegrünung

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Förderprogramme Bauwerksbegrünung
Abb. 1: Der "BuGG-Marktreport Gebäudegrün 2020" führt alle Städte Deutschlands auf, die Gebäudebegrünung fördern. Foto: Bundesverband GebäudeGrün

Der Bundesverband GebäudeGrün e. V. (BuGG) veröffentlichte mit dem "BuGG-Marktreport Gebäudegrün 2020" erstmals eine Übersicht der wichtigsten vorliegenden Zahlen zur Dach- und Fassadenbegrünung in Deutschland. Die verschiedenen Zahlen und Daten beruhen größtenteils auf eigenen Recherchen und Umfragen. Ein wichtiger Bestandteil des BuGG-Marktreports sind die BuGG-Städteumfragen der letzten Jahre zu den kommunalen Förderinstrumenten von Dach- und Fassadenbegrünungen.

Dach- und Fassadenbegrünung. Neu begrünte Flächen in 2019

Der "BuGG-Marktreport Gebäudegrün 2020" gibt an, dass in Deutschland im Jahr 2019 insgesamt 7 217 720 Quadratmeter Dachbegrünungen neu hinzugekommen sind - davon 6 024 421 Quadratmeter als Extensivbegrünung (Marktanteil von 83,5 %) und 1 193 299 Quadratmeter als Intensivbegrünung (Marktanteil von 16,5 %). Das hört sich erst einmal viel an, doch im Verhältnis zu den angenommenen 80.000.000 Quadratmetern neu entstandener Flachdachfläche sind 7,2 Millionen Quadratmeter Gründach nur etwa 9 Prozent.

In Deutschland wurden im Jahr 2019 insgesamt etwa 20.000-55.000 Quadratmeter Fassadenfläche mit wandgebundener und bodengebundener Fassadenbegrünung (mit Kletterhilfen) neu begrünt.

Die wandgebundenen Fassadenbegrünungen nehmen dabei eine Flächengröße von etwa 5000 Quadratmeter ein. Die befragten BuGG-Mitglieder gehen von einem Verhältnis wandgebundener Fassadenbegrünung zu bodengebundener Fassadenbegrünung mit Kletterhilfen von 1:3 bis 1:10 aus. Daraus ergibt sich eine mit Kletterhilfen begrünte Fassadenfläche in Summe von 15.000-50.000 Quadratmeter.

Kommunale Förderinstrumente von Dach- und Fassadenbegrünungen

Dach- und Fassadenbegrünungen gewinnen im Rahmen einer klimaangepassten und wassersensiblen Stadtentwicklung bundesweit an Bedeutung, denn sie bieten einen Mehrfachnutzen für die Stadt. Auf kommunaler Ebene kann die Umsetzung von Dach- und Fassadenbegrünung durch verschiedene Instrumente gefördert werden, die sich in ihrem Wirkungsbereich, ihrer Verbindlichkeit und ihrem finanziellen Aufwand für die Stadt unterscheiden.

  • Förderprogramme mit finanziellen Zuschüssen
  • Festsetzungen in Bebauungsplänen (B-Plänen)
  • Kommunale Satzungen
  • Ökopunkte bei der Eingriffsregelung
  • Gebührenreduktion bei der Gesplitteten Abwassergebühr (GAbwG)

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Förderprogramme Bauwerksbegrünung
Abb. 2: In 2019 wurden über 7,2 Millionen Quadratmeter Dachfläche begrünt. Foto: Bundesverband GebäudeGrün
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Tab. 1: Übersicht der BuGG-Städteumfragen zur Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen 2010 bis 2019. Abbildung: Bundesverband GebäudeGrün

Ergebnisse der BuGG-Städteumfragen zur Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung 2010-2019/2020

Während FBB (BuGG-Vorgängerverband) und NABU bis 2016/2017 alle deutschen Städte mit mehr als 10.000 Einwohnern in die Umfrage einbezogen, grenzte der BuGG die Umfrage 2019 auf alle deutschen Städte mit mehr als 20.000 Einwohnern ein. Innerhalb eines Fragebogens wurden die verschiedenen Förderinstrumente (bis auf kommunale Satzungen) sowohl digital als auch analog bei den angeschriebenen Städten abgefragt und die erhaltenen Rückläufe anschließend ausgewertet. Ergänzt wurden die erhobenen Daten durch die Ergebnisse der durchgeführten Recherche 2019/2020 zur kommunalen Förderung aller deutschen Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern.

Mit Blick auf die Förderprogramme ist beim Vergleich der Umfrageergebnisse herauszustellen, dass . . .

  • der Anteil an Städten, die für die Dachbegrünung direkte Zuschüsse anbietet, gestiegen ist (2010: 6 %, 2019: 19 %).
  • ein ähnlicher Anstieg für die direkte Bezuschussung von Fassadenbegrünungen erkennbar ist (2010: 6 %, 2019: 17 %).
  • der Anteil direkt fördernder Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern in Deutschland noch höher liegt (Dach: 26 %, Fassade: 24 %).

Bei Bebauungsplänen ist zu erkennen, dass . . .

  • immer mehr Städte sowohl Dachbegrünung (2010: 34 %, 2019: 67 %) als auch Fassadenbegrünung (2010: 32 %, 2019: 45 %) verbindlich festsetzen.
  • der Anteil der Städte über 50.000 Einwohner mit Festsetzungen bei 73 Prozent (Dachbegrünung) beziehungsweise 41 Prozent (Fassadenbegrünung) liegt.
  • die Festsetzung von Dachbegrünung im Vergleich zur Fassadenbegrünung häufiger durchgeführt wird.

Ein weiterer Anstieg ist bei der Vergabe von Ökopunkten für Dachbegrünungen im Rahmen der Eingriffsregelung erkennbar (2010: 9 %, 2019: 21 %, bei Städten über 50.000 Einwohner 2019/2020: 24 %).

In Bezug auf die Gebührenreduktion bei der Gesplitteten Abwassergebühr zeigt sich, dass . . .

  • der Anteil an Städten, der durch eine Gebührenreduktion Gründächer fördert, seit 2012 bei einem ähnlichen Wert bleibt (2012: 49 %, 2014: 53 %, 2016/2017: 54 %, 2019: 49 %).
  • bei den Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern der Anteil nach eigener Recherche mit 72 Prozent mittlerweile sehr hoch liegt.

Förderprogramme mit finanziellen Zuschüssen

Gemeinden können durch Förderprogramme Maßnahmen (z. B. Dach- oder Fassadenbegrünung) zur Erreichung bestimmter Ziele in einem selbstdefinierten Wirkungsbereich innerhalb des Gemeindegebiets mit eigenen Haushaltsmitteln oder in Verbindung mit Bundes- und Landesmitteln fördern. Durch diesen finanziellen Anreiz sollen Antragsberechtigte (z. B. private Eigentumsparteien, Unternehmen) motiviert werden, freiwillig Gebäudebegrünungen bei Neubauten oder im Bestand umzusetzen. Über Förderprogramme können zielgerichtet dort Förderungen angeboten werden, wo ein hoher Handlungsbedarf besteht oder andere Förderinstrumente nicht greifen.

Als Ergebnis der BuGG-Städteumfrage 2019 und anschließenden Recherche 2020 lässt sich für alle deutschen Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern festhalten, dass bereits 49 von 191 Städten (ca. 26 %) finanzielle Zuschüsse für Dachbegrünungen beziehungsweise 45 von 191 Städten (ca. 24 %) finanzielle Zuschüsse für Fassadenbegrünungen bereitstellen. Darüber hinaus haben auch kleinere Städte mit weniger als 50.000 Einwohnern, wie Ingelheim am Rhein und Kehl am Rhein, Förderprogramme aufgestellt. Die Fördervoraussetzungen und -bedingungen für eine Dach- oder Fassadenbegrünung variieren stark von Stadt zu Stadt. So gelten beispielsweise manche Förderprogramme für das gesamte Stadtgebiet, andere nur für ausgewählte Stadtteile. Folgende Aussagen können zu den Förderhöhen der kommunalen Förderprogramme getroffen werden:

  • Prozentual schwankt die Förderquote bei Dachbegrünungen zwischen 20 und 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Für die Fassadenbegrünung liegt die Förderquote zwischen 20 und 90 Prozent. Bei einem Großteil der Städte werden maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst.
  • Die Spanne der maximalen Förderung bei der Dachbegrünung reicht von zehn bis 100 Euro/Quadratmeter.
  • Die maximale Fördersumme für eine Dach- oder Fassadenbegrünung liegt je nach Förderprogramm bei 300 bis 100.000 Euro/Vorhaben.

Festsetzungen in Bebauungsplänen

Der Bebauungsplan ist nach dem BauGB ein verbindlicher Bauleitplan. Er wird durch Satzung beschlossen und schafft Baurecht bei Neubauvorhaben oder bei baulichen Änderungen in einem bestimmten Geltungsbereich (beplanter Innenbereich) einer Gemeinde. Sowohl die Dach- als auch die Fassadenbegrünung können innerhalb von B-Plänen aus bestimmten städtebaulichen Gründen festgesetzt werden. Als rechtliche Grundlage zur Festsetzung können je nach Zielsetzung zum einen § 9 Abs. 1 Nr. 20 sowie Nr. 25a, b BauGB dienen und zum anderen länderspezifische Bauordnungen und Landeswassergesetze in Verbindung mit § 9 Abs. 4 BauGB hinzugezogen werden. Für die Kombination von Dachbegrünung mit Anlagen zur solaren Energiegewinnung (als sogenanntes Solar-Gründach) ist eine Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 25a in Verbindung mit Nr. 23b BauGB möglich.

Vorteil des B-Plans ist die hohe Verbindlichkeit der Umsetzung von Dach- oder Fassadenbegrünung durch die Bauherrschaft. Nachteil dieses Förderinstruments ist der geringe Wirkungsbereich innerhalb des Gemeindegebiets, da der B-Plan durch seinen kleinen Geltungsbereich räumlich begrenzt ist.

Als Ergebnis der BuGG-Städteumfrage 2019 und anschließenden Recherche 2020 lässt sich für alle deutschen Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern festhalten, dass ca. 73 Prozent Dachbegrünung bereits in B-Plänen festgesetzt haben. Hervorzuheben ist, dass. .

  • die Festsetzungen vor allem für Flachdächer und flachgeneigte Dächer gelten.
  • die im Durchschnitt geforderte Substratschicht bei mindestens 10 Zentimeter liegt.

Bei der Fassadenbegrünung haben 41 Prozent der Städte diese bereits in B-Plänen festgesetzt. In der Regel betrifft die Festsetzung bodengebundene Fassadenbegrünungen. Als Richtwerte der Festsetzung können dienen:

  • die Anzahl Pflanzen pro Wandlänge
  • der prozentual zu begrünende Anteil der Fassadenfläche
  • eine zu begrünende Mindestfläche


Förderprogramme Bauwerksbegrünung
Abb. 3: Immer mehr Städte fördern die Dachbegrünung von privat Bauenden mit finanziellen Zuschüssen. Foto: Bundesverband GebäudeGrün
Förderprogramme Bauwerksbegrünung
Abb. 4: 73 Prozent der Städte über 50.000 Einwohner setzen Dachbegrünungen in Bebauungsplänen fest. Foto: Bundesverband GebäudeGrün

Kommunale Satzungen

In fast allen Bundesländern können Gemeinden entsprechend ihrer Landesbauordnungen in einer Satzung örtliche Bauvorschriften erlassen, die gestalterische Anforderungen an bauliche Anlagen definieren (Gestaltungssatzung). Ihr Wirkungsbereich kann sich auf den gesamten (d. h. auch den nicht beplanten) Innenbereich einer Gemeinde beziehen oder auf Teile des Innenbereichs und sowohl für Neubauvorhaben als auch für Sanierungen im Bestand gelten. Die Dach- und Fassadenbegrünung können unter dem Punkt "Begrünung baulicher Anlagen" in einer Gestaltungssatzung verankert werden (vgl. § 86 Abs.1 Nr. 7 MBO) und sind in der Regel Teil einer kommunalen Begrünungssatzung. Vorteil der Gestaltungssatzung gegenüber einem B-Plan ist der größere Wirkungsbereich. Eine Gestaltungssatzung bildet jedoch nur den kleinsten, politisch durchsetzbaren Nenner und stellt daher zum Teil geringere Anforderungen an die Dach- oder Fassadenbegrünung als die Festsetzung im B-Plan. Das Förderinstrument wird von deutschen Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern bisher nur vereinzelt genutzt.

Für den BuGG-Marktreport wurden beispielhaft sieben kommunale Satzungen zur Dachbegrünung miteinander verglichen. Es lässt sich ablesen, dass. . .

  • die Gestaltungsvorgaben vor allem für Flachdächer und flach geneigte Dächer gelten.
  • bei allen Satzungen eine Mindestgröße der Dachfläche zur verbindlichen Begrünung angegeben wird (mindestens 10 m²-200 m²).
  • nur drei Städte Angaben zur Mindestdicke der Substratschicht oder der durchwurzelbaren Gesamtschicht machen (mindestens 10 cm).

Im Bereich der Fassadenbegrünung konnten nur die kommunalen Satzungen von München und Speyer betrachtet werden. In beiden Gestaltungssatzungen wird die bodengebundene Begrünung großflächiger Außenwände mit Kletterpflanzen gefordert und vor allem Industrie- und Gewerbegebäude als geeignet angesehen. Eine wandgebundene Fassadenbegrünung wird nicht gefordert. Aufgrund der geringen Anzahl der betrachteten Gestaltungssatzungen assen sich keine allgemeinen Aussagen treffen.



Förderprogramme Bauwerksbegrünung
Abb. 5: Dichte Bebauung in Großstädten. Machbar durch Festsetzung von begeh- und nutzbaren Dach- und Tiefgaragenbegrünungen im B-Plan. Foto: Bundesverband GebäudeGrün
Förderprogramme Bauwerksbegrünung
Tab. 2: Im Fokus: Die aktuellste BuGG-Städteumfrage und -recherche 2019/2020 zur direkten und indirekten Förderung von Gebäudebegrünungen. Foto: Bundesverband GebäudeGrün

Ökopunkte bei der Eingriffsregelung

Das Ziel der Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist die Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie des Landschaftsbildes bei einem geplanten Eingriff in Natur und Landschaft. Um die Beeinträchtigungen eines Eingriffs auf Natur und Landschaft innerhalb eines bestimmten Wirkraums zu ermitteln und bei unvermeidbaren erheblichen Beeinträchtigungen angemessene Kompensationsmaßnahmen anzusetzen, werden von den zuständigen Naturschutzbehörden verschiedene Verfahren angewendet. Hierzu gehören standardisierte Biotopwertverfahren, deren Grundlage in der Regel Wertstufen oder Wertpunkte (auch Ökopunkte genannt) bilden. Jedem Biotop- oder Nutzungstyp wird anhand von verschiedenen naturschutzfachlichen Bewertungskriterien eine bestimmte Anzahl an Ökopunkten (ÖP) innerhalb einer Biotopwertliste zugewiesen. Ein Vergleich der Bilanzierung von Natur und Landschaft (in ÖP) vor und nach einem geplanten Eingriff ermöglicht es, den entstehenden Wertverlust von Natur und Landschaft annähernd abzubilden.

Abhängig vom Biotopwertverfahren kann einer Dachbegrünung eine bestimmte Anzahl an Ökopunkten zugesprochen werden, sodass sich diese positiv auf die Bilanzierung eines Eingriffes auswirkt und den Kompensationsbedarf mindert. Als Ergebnis der BuGG-Städteumfrage 2019 und anschließenden Recherche 2020 lässt sich für alle deutschen Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern festhalten, dass ca. 24 Prozent der Städte Ökopunkte für Dachbegrünungen vergeben. Je nach Biotopwertverfahren, Werteskala und Begrünungsaufbau variiert die Anzahl der Ökopunkte für Gründächer von 0,5 bis 19 ÖP/Quadratmeter.

Einige Städte bieten ebenfalls Ökopunkte für Fassadenbegrünungen an, was innerhalb der bisherigen Städteumfragen noch nicht abgefragt wurde. Dies gilt es bei zukünftigen BuGG-Städteumfragen nachzuholen.

Gebührenreduktion für Dachbegrünungen bei der Gesplitteten Abwassergebühr (GAbwG)

Gemeinden regeln individuell durch Satzung die Abwasserbeseitigung für ihr Gemeindegebiet und stellen die notwendige Infrastruktur sicher. Zur Kostendeckung von Bau, Betrieb und Instandhaltung der öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtungen erheben die Gemeinden eine Abwassergebühr (als Benutzungsgebühr) bei den Eigentumsparteien. Innerhalb der Gesplitteten Abwassergebühr wird die Beseitigung des Schmutzwassers nach dem Frischwassermaßstab berechnet. Zur Ermittlung der Niederschlagswassergebühr dient hingegen die befestigte und abflusswirksame Fläche mit Kanalanschluss des jeweiligen Grundstücks. Für Maßnahmen, die zum lokalen Regenwasserrückhalt beitragen, kann innerhalb der Satzung eine Gebührenreduktion für die Niederschlagswasserbeseitigung erlassen werden. Zu diesen Maßnahmen zählt unter anderem auch die Dachbegrünung, sodass diese indirekt gefördert wird.

Die BuGG-Recherche zu den Abwasser(gebühren)satzungen aller Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern brachte folgende Ergebnisse:

  • 189 von 191 Städten erheben eine Niederschlagswassergebühr.
  • Die Niederschlagswassergebühr für das Jahr 2019 lag im Durchschnitt bei 0,81 Euro pro Quadratmeter (189 Städte).
  • Bei 137 Städten (72 %) konnte eine Gebührenreduktion für Gründächer festgehalten werden.
  • Je nach Stadt variiert zum einen die Höhe der Niederschlagswassergebühr pro Jahr und zum anderen die Höhe der maximale Gebührenreduktion für eine Dachbegrünung bis zu 100 Prozent.
  • Die durchschnittliche maximale Gebührenreduktion für eine Dachbegrünung lag bei 59 Prozent beziehungsweise 0,48 Euro pro Quadratmeter.


Förderprogramme Bauwerksbegrünung
Abb 6: Fassadenbegrünungen werden derzeit deutlich weniger oft in Bebauungsplänen festgesetzt als Dachbegrünungen. Foto: Bundesverband GebäudeGrün

Zusammenfassung und Ausblick

Hervorzuheben ist die steigende Anzahl kommunaler Förderprogramme für Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme zur Klimafolgenanpassung. Insbesondere Großstädte verfügen bereits über eigene Förderprogramme für ihre Bürgerinnen und Bürger sowie ansässige Unternehmen. Das Förderinstrument "Festsetzung in B-Plänen" findet bei der Dachbegrünung bereits eine verbreitete Anwendung in Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern. Das Förderinstrument "kommunale Satzung" wird deutschlandweit nur vereinzelt zur Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung verwendet. Um die Gebäudebegrünung zukünftig großflächig sowohl bei Umbaumaßnahmen und Sanierungen im Bestand als auch bei Neubauvorhaben zu fördern, bilden kommunale Satzungen und Festsetzungen in B-Plänen wichtige Förderpotenziale. Immer mehr Städte bieten zudem Ökopunkte für Dachbegrünungen im Rahmen der Eingriffsregelung an. In Abhängigkeit des jeweiligen Verfahrens, der Werteskala und des Begrünungsaufbaus variiert die Anzahl an Ökopunkten jedoch stark. Weiterer Forschungsbedarf besteht bei Ökopunkten für Fassadenbegrünungen.

Bereits ein Großteil der Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern erlässt eine Gebührenreduktion für Dachbegrünungen bei der Gesplitteten Abwassergebühr. Dies fördert die Gebührengerechtigkeit, da diejenigen weniger zahlen, die durch versickerungs- und verdunstungsfördernde Maßnahmen auf ihrem Grundstück weniger Abfluss und somit weniger Abwasser verursachen.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass der Gebäudebegrünungsmarkt und auch die Förderlandschaft in Deutschland wächst.

In dem DBU-geförderten Projekt "BuGG-Städtedialog Gebäudegrün 2021 - 2023" führt der Bundesverband Gebäudegrün e. V. bundesweit Workshops durch und erarbeitet zusammen mit Städten Mustervorlagen für die vorgenannten kommunalen Förderinstrumente.

Quelle

Mann, Gunter; Gohlke, Rebecca; Wolff, Fiona; Mollenhauer, Felix; Luck, Simone; Herfort, Susanne; van Meegen, Sylvia, 2020: BuGG-Marktreport Gebäudegrün 2020. Dach-, Fassaden- und Innenraumbegrünung. Deutschland. Bundesverband GebäudeGrün e. V. (BuGG) (Hrsg.). Berlin.

M.Sc. Rebecca Gohlke
Autorin

Landschaftsarchitektin, Referentin für Projektarbeit beim Bundesverband GebäudeGrün e. V. (BuGG)

Bundesverband GebäudeGrün e. V. (BuGG)
Dr. Gunter Mann
Autor

Präsident des Bundesverband GebäudeGrün e. V. (BuGG)

Bundesverband GebäudeGrün e. V. (BuGG)

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