Verbandstag Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands
Für mehr grüne Infrastruktur: Kleingärten fördern
von: Eva Foos, Sandra von Rekowski, Thomas StöltingUm dem weiterhin gerecht zu werden und die Weichen für die Zukunft zu stellen, wurden auf diesem historischen 29. Bundesverbandstag 2023 wegweisende Entscheidungen getroffen und das neue Bundeszentrum in Augenschein genommen.
Präsidium, Verbandsname, Webseite – alles neu!
Die Mitgliederversammlung, bestehend aus den Mitgliedern des Gesamtvorstandes und den Delegierten der 20 Mitgliedsverbände des Bundesverbandes, wählte unter anderem eine neue Verbandsspitze, die in den kommenden vier Jahren die Geschicke des Bundesverbandes lenken wird. Das neue Präsidium ist breit aufgestellt. Langjährige erfahrene und junge Mitglieder aus verschiedenen Bundesländern und mit vielfältigen fachlichen Hintergründen, von Jura über Bildung und Öffentlichkeitsarbeit bis hin zu Gartenbau, leiten und vertreten künftig den Bundesverband. Unterstützt werden sie seitens der neu gewählten Mitglieder der Revision sowie verschiedener Arbeitsgruppen.
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Neuer Name – zeitgemäß und mit Geschichtsbewusstsein
Die augenscheinlichste einstimmig getroffene Entscheidung ist für einen neuen Verbandsnamen gefallen. So löste "Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands e. V." den bisherigen Namen "Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e. V." ab. Der neue Name soll das Kleingartenwesen und seine Vereine wieder in den Mittelpunkt rücken und sich dabei an seinem historischen Vorbild aus der Weimarer Republik orientieren ("Reichsverband der Kleingartenvereine Deutschlands"). Viele der Errungenschaften, die der damalige Bundesverband zu Zeiten der Weimarer Republik in die Wege geleitet beziehungsweise für die er gekämpft hatte, sind nach wie vor bahnbrechend und zeitgemäß.
Eine neu gestaltete Verbandshomepage gibt es zudem. Diese ist weiterhin unter www.kleingarten-bund.de zu erreichen – daran ändert sich ausnahmsweise nichts.
"Grüne Infrastruktur weiterentwickeln: Kleingärten fördern" – Bundespolitische Forderungen des BKD
Als Arbeitsgrundlage für die folgenden vier Jahre hat die Mitgliederversammlung auf dem 29. Verbandstag des BKD das Positionspapier "Grüne Infrastruktur weiterentwickeln: Kleingärten fördern" einstimmig abgesegnet. Als unverzichtbares gesetzliches Fundament wird hier das Bundeskleingartengesetz mit seinen wichtigen Regelungen zum Kündigungsschutz, zur Pachtpreisbindung und zur Entschädigung bei Inanspruchnahme besonders herausgestellt. Das Bundeskleingartengesetz bietet großen Freiraum, um auch den aktuellen Herausforderungen und gesellschaftlichen Ansprüchen zu begegnen beziehungsweise gerecht zu werden. Es muss in seiner bewährten Form erhalten bleiben, denn nur mit dem Schutz des Bundeskleingartengesetzes ist die dauerhafte Sicherung der Kleingärten bei gleichzeitiger Bewältigung der aktuellen Herausforderungen machbar. Notwendig sind die Weiterentwicklung und Neuschaffung von modernen Kleingartenanlagen – beispielsweise als Kleingartenparks oder durch Nachverdichtung –, eine ökologische und klimasensible Aufwertung der Anlagen und – im ländlichen Raum – ein bedarfsangepasster Rückbau von Flächen in von Leerstand betroffenen Regionen. Unabdingbar dafür ist eine aktive Stadtplanung, die das Kleingartenwesen als wichtigen Bestandteil grüner Infrastruktur anerkennt und in die Gesamtentwicklung einbindet. Das kleingärtnerische Bildungswesen, der Bundeswettbewerb "Gärten im Städtebau" und der "BKD-Wissenschaftspreis" sind als wichtige Instrumente zum Erhalt und zur Weiterentwicklung der urbanen Gartenkultur zu fördern. Darüber hinaus wird das neue Bundeszentrum ein wichtiger Veranstaltungs- und Lernort sein. Hier werden
Fachtagungen stattfinden, sowohl verbandsintern als auch für eine breitere Öffentlichkeit. Damit ergeben sich neue Kooperationsmöglichkeiten für die Sache der Kleingärten, sei es mit anderen Verbänden oder mit staatlichen Kooperationspartnern. Letztendlich muss das Kleingartenwesen explizit Berücksichtigung in Infrastruktur- und Förderprogrammen finden und mit allen zuständigen Akteuren gemeinsam agieren. Kleingartenverbände, Grünflächenämter, Stadtplanung und Politik müssen Strategien und Konzepte entwickeln und gemeinsam zur Diskussion stellen.
Die zentralen Forderungen zusammengefasst:
- Den Schutz der Kleingärten als Grüne Infrastruktur unbedingt sichern: Festhalten am Bundeskleingartengesetz (BKleingG) in seiner bewährten Form mit wichtigen Regelungen zum Kündigungsschutz, zur Pachtpreisbindung und zur Entschädigung bei Inanspruchnahme
- Die bedarfsgerechte Weiterentwicklung von Kleingärten durch die Kommunen fördern: Kleingärten in den Programmen der Städtebauförderung und in weiteren zukünftigen Infrastrukturprogrammen explizit als möglichen Adressaten für Maßnahmen festschreiben und bei der Stadtplanung mitdenken
- Bei zukünftig anstehenden Neuregelungen der Bundeskompensationsverordnung ökologisch aufgewertete Kleingartenanlagen als Kompensationsflächen anerkennen. Entsprechende Forschungsvorhaben und Modellprojekte sollten durch die Bundespolitik gefördert werden.
Der Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands wird den Entwicklungsprozess weiter intensiv begleiten und gestalten. Das vollständige Positionspapier ist unter: https://kleingarten-bund.de/gruene-infrastruktur-weiterentwickeln-kleingaerten-foerdern/ abrufbar.
Klara Geywitz würdigt Errungenschaften des Kleingartenwesens und kündigt weitere Unterstützung an
Im Anschluss an die gelungenen Gremiensitzungen lud der Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands zu einer großen Festveranstaltung im Außenbereich des neuen Bundeszentrums in Berlin Neukölln ein.
Die offizielle Einweihung ist für das Frühjahr 2024 geplant, aber bereits jetzt ist erkennbar, welch ein Meilenstein auch diese Neuerung für das Kleingartenwesen in Deutschland ist.
Das neue Bundeszentrum der deutschen Kleingartenvereine wird zugleich Ausstellungszentrum zur Zukunft der Kleingärten, Bildungs- und Seminarhaus sowie Tagungs- und Veranstaltungsort. Und es wird der neue Sitz der Geschäftsstelle sowohl des Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands als auch des Deutschen Schreberjugend Bundesverband. Damit ist das Bundeszentrum im Sinne aller Kleingärtnerinnen und Kleingärtner die Repräsentanz des Kleingartenwesens in der Bundeshauptstadt, im politischen Berlin.
Der wiedergewählte Verbandspräsident Dirk Sielmann hieß die 250 Gäste aus dem Kleingartenwesen, aus Politik und Verwaltung willkommen. Als Bezirksstadtrat des Berliner Bezirks Neukölln begrüßte auch Jochen Biedermann den Bundesverband. Man sei stolz darauf einen so wichtigen Verband wie den der Kleingärtnerinnen und Kleingärtner in fußläufiger Nähe zum Neuköllner Rathaus zu wissen. In ihrem Grußwort würdigte die Bundesbauministerin Klara Geywitz diesen historischen Tag des Kleingartenwesens und unterstrich, welch unverzichtbaren Beitrag Kleingärten für das Leben in der Stadt liefern, für das Stadtklima, die Biodiversität und für soziale Integration. Auch sie betonte, dass sich das Bundeskleingartengesetz aus Sicht des Bundesministeriums bewährt hat und in seiner aktuellen Form zu erhalten ist.
Nach dem offiziellen Teil bot das Fest neben kulinarischen Genüssen und musikalischen Eindrücken Gelegenheit für viele Gespräche der Verbandsdelegierten untereinander, die sich außer auf Seminaren sonst nur alle vier Jahre beim Verbandstag sehen. Es gab viele Erfahrungen auszutauschen, sei es über die weitere Verbandsentwicklung sowie die bedarfsangepasste Weiterentwicklung von Kleingartenflächen.
Auf der Gartenbühne ging es weiter: Als weiterer Festakt fand die Verleihung des Wissenschaftspreises 2023 statt. Mit jahrelanger Tradition prämiert die Dachorganisation der Kleingärtnerinnen und Kleingärtner regelmäßig wissenschaftliche Arbeiten mit zukunftweisenden Ideen im Sinne der ökologischen, städtebaulichen und sozialen Funktion von Kleingärten. Im Auslobungszeitraum 2019 bis 2023 waren besonders viele und hochwertige Arbeiten eingegangen.
Preisträger und Preisträgerinnen und Kleingartenvertreter nutzten anschließend die Gelegenheit sich auszutauschen. Forschungsbedarf rund ums Kleingartenwesen zu all den drängenden Fragen der Zeit und einer bedarfsgerechten Weiterentwicklung des Kleingartenwesens besteht weiterhin. Das Kleingartenwesen freut sich über weitere Forschung. Der Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands bleibt für die Wissenschaft weiterhin ein verlässlicher Partner.
Mehr zu den ausgezeichneten Forschungsarbeiten: https://kleingarten-bund.de/verleihung-des-wissenschaftspreises-2023/ Guido Beneke stellte als Geschäftsführer der Schreberjugend wichtige Projekte seines Bundesverbandes vor. Eine wichtige Aufgabe der Schreberjugend wird es sein, unter dem Titel "Grünes Klassenzimmer" praxisnahe Bildungsangebote im Außenbereich des neuen Bundeszentrums insbesondere für Schulen zu organisieren.
Obwohl das neue Bundeszentrum mit seinem Außengelände noch nicht ganz fertig ist, konnte man auf diesem Fest das Potential des Ortes erfahren und einen Eindruck davon mitnehmen, welche neuen Möglichkeiten sich dem Kleingartenwesen im politischen Berlin künftig bieten. Mitten im Leben, in der Hermannstraße in Berlin-Neukölln, wird das Bundeszentrum in einem innovativen Holzbau seine Arbeit aufnehmen. Dies ist zugleich eine Rückkehr an den Ort der Gründung des ersten deutschen Dachverbandes des Kleingartenwesens RVKD e. V., die vor etwas mehr als 100 Jahren am 15. Mai 1921 im Rathaus von Neukölln beschlossen worden war.
Im Kleingartenwesen und so auch beim Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands ist und bleibt vieles in Bewegung. Der 9. September 2023 war ein historischer Tag für das Kleingartenwesen in Deutschland, an dem die Weichen für die Zukunft gestellt wurden. So aufgestellt kann der Bundesverband weiterhin die bewährte politische Interessensvertretung des Kleingartenwesens auf Bundesebene und ein vielfältiges modernes Beratungs- und Bildungsportfolio gewährleisten und sogar ausbauen. In Kooperation mit Partnern aus den Kommunen, aus Politik und Verwaltung, weiteren Verbänden und Organisationen ist das Kleingartenwesen in der Lage auch in der aktuellen fordernden Gegenwart eine stabile Basis für eine nachhaltige umweltgerechte Stadt- und Kommunalentwicklung, die Gesundheit der Bevölkerung, den Erhalt der biologischen Vielfalt und ein gutes Klima zu bieten.
Das Bundeskleingartengesetz
Das Bundeskleingartengesetz (BKleingG), als Fundament des bundesweiten Kleingartenwesens, legt seit seinem Inkrafttreten am 1. April 1983 die einheitlichen Rahmenbedingungen für Kleingärten in Deutschland fest. Seit 40 Jahren gibt es das Regelwerk für das Kleingartenwesen in Deutschland nun schon.
Insbesondere der Kündigungsschutz sorgt für grüne Städte im Sinne von Umweltgerechtigkeit. Und die soziale Gerechtigkeit spiegelt sich in den günstigen Konditionen zur Pacht eines Kleingartens wider. Denn angelehnt an ortsübliche Pachtpreise für Anbauflächen des gewerblichen Obst- und Gemüsebaus, sind auch die Pachtpreise für einen Kleingarten moderat. Damit ist das Kleingärtnern ein vergleichsweise günstiges Hobby. Zudem garantiert das BKleingG, dass Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern unbefristete Pachtverträge erhalten, die nicht einfach gekündigt werden können. Der Schutz des BKleingG ermöglicht es letztendlich, dass die große Kleingartengemeinschaft auf über 44.000 Hektar in den Städten und auf dem Land einen dauerhaften Beitrag zu Klimaresilienz und Biodiversität leisten kann.