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Geräusche von Laubbläsern auf Friedhöfen müssen nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Saarlouis geduldet werden. Die Richter lehnten den Antrag auf Zulassung zur Berufung gegen ein entsprechendes Urteil ab.Laubbläser mit Verbrennungsmotor verursachen auch auf Friedhöfen gewaltigen Lärm. Nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Saarlouis vom 26.02.2018 (Aktenzeichen 2 A 173/17) ist dies jedoch hinzunehmen, sowohl für Anwohner als auch für Inhaber von Grabstätten und Friedhofsbesucher. Das Gericht bestätigte damit ein Urteil...