Leitlinien für Kleingartenwesen

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Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz (GALK)
Beispiel für vorbildliche kleingärtnerische Nutzung auf der Bundesgartenschau in Havelberg. Foto: Detlef Thiel

In Gegenwart und Zukunft steht das bundesdeutsche Kleingartenwesen vor großen Herausforderungen. Diese ergeben sich aus dem demographischen und klimatischen Wandel, den städtebaulichen Erfordernissen, zunehmender sozialer Fragen an die Entwicklung der Gesellschaft sowie Notwendigkeit bürgerschaftlichen Engagements.

Bereits 2011 verabschiedete deshalb das Präsidium des Deutschen Städtetages "Leitlinien zur Zukunftsfähigkeit des Kleingartenwesen", die in über vierjähriger Arbeit des Arbeitskreises und in ständiger Begleitung des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde e. V. (BDG) erarbeitet wurden. Diese sind mittlerweile in gedruckter Form über den BDG aber auch als Download über die Homepage des GALK e. V. abrufbar.

In Erfahrung der letzten Jahre hat sich deren Aktualität kaum geändert und in einigen Punkten sogar verstärkt. Deshalb beschäftigt sich der Arbeitskreis kontinuierlich mit der Evaluation der Leitlinien, ihrer weiteren Untersetzung und Ergänzung. Dies ist möglich, da der Arbeitskreis bundesweit über Mitglieder aus 20 Städten verfügt. Somit ist gesichert, dass regionale Besonderheiten in Ost und West sowie Nord und Süd in die Betrachtung Eingang finden können. Insbesondere sind die gegenläufigen Entwicklungen zwischen wachsenden und schrumpfenden Regionen zu beachten. Diese beeinflussen natürlich auch die Entwicklung des Kleingartenwesens vor Ort.

Vision für das Kleingartenwesen

Die sozialen, ökologischen, stadtgestalterischen aber auch ökonomischen Funktionen und Wirkungen der Kleingärten für eine Stadt sind unbestritten. Für die Kommunen kann deshalb angesichts angespannter Haushaltslagen und schrumpfender Bevölkerung nur das Ziel bestehen, sie zu erhalten und zu entwickeln. Daher wurde folgende Vision formuliert:

"Kleingärten sind auch unter Bedingungen des demographischen Wandels, des Schrumpfungsprozesses unserer Städte und sich ändernden sozialen, ökonomischen und ökologischen Erfordernissen unverzichtbarer Bestandteil kommunalen Lebens."

Schwerpunktmäßig ergeben sich auch mit Blick auf die Zielstellungen des Bundeskleingartengesetzes sechs wesentliche Handlungsfelder:

  • Kleingartenentwicklung
  • Kleingärtnerische Nutzung
  • Soziale Aufgaben
  • Ökologische Aufgaben
  • Organisation und Lobbyarbeit
  • Finanzierung

Im Folgenden sollen einige Schwerpunkte und Leitsätze aus aktueller Sicht erläutert werden.

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Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz (GALK)
Arbeitskreissitzung im Beisein des Präsidenten des BDG, Peter Paschke,(vorne rechts). Foto: Detlef Thiel
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Beispiel für Urban Gardening: die Fächergärten in Karlsruhe. Foto: Detlef Thiel
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Integration von Kleingärtnern mit Migrationshintergrund in Regensburg. Foto: Detlef Thiel
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Neu gestalteter Eingang zum Kleingartenpark Hansastraße. Foto: Detlef Thiel
Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz (GALK)
Entwurfsplan des Büros May Landschaftsarchitekten zum Kleingartenpark Hansastraße. Entwurfsplan: Büro May Landschaftsarchitekten

Kleingärten bedarfsgerecht erhalten und qualitativ aufwerten

Dieses Handlungsfeld hat in vielerlei Hinsicht an Bedeutung gewonnen. Ging es mit der Erarbeitung der Leitlinien noch um den reinen Erhalt von Kleingärten und den Schutz vor anderen Nutzungen, haben inzwischen in einer ganzen Reihe von Regionen aufgrund demographischer und wirtschaftlicher Bedingungen Schrumpfungsprozesse eingesetzt. Dies hat, so unsere Abfragen in den Städten und Vereinen, nichts mit mangelnder Attraktivität des Kleingartenwesens zu tun.

Ausgehend von den Leitlinien des Deutschen Städtetages werden wir deshalb weiterhin die Aufstellung und Beschlussfassung von strategischen Planungen wie dem Kleingartenentwicklungskonzept dringend empfehlen. Auf der Homepage der Gartenamtsleiterkonferenz, GALK AK Kleingärten (www.galk.de siehe Menüpunkt Arbeitskreise/AK Kleingärten) sind hierzu Anregungen wie eine Mustergliederung zu finden.

In den Konzepten sind aktuelle Kleingartenflächen zu allererst als fester Bestandteil eines übergeordneten Grünsystems zu verstehen. Auch temporär oder auch endgültig brach fallende ehemalige Kleingartenflächen haben viel Potenzial zur Stärkung des Biotopverbundes, des Arten- und Biotopschutzes, Klima- und Gewässerschutzes aber auch zur Übernahme öffentlicher Angebote für Sport und Spiel. Nicht nur in diesem Zusammenhang empfiehlt der Arbeitskreis verstärkt die Umgestaltung der Kleingartenanlagen zu Kleingartenparks.

Die kleingärtnerische Nutzung als wichtigste Grundlage sichern

Unverändert gilt, die Grundzüge Kleingärtnerischer Nutzung entsprechend Bundeskleingartengesetzes (BKlgG) durchzusetzen. Große Verantwortung obliegt dabei den Vereinen vor Ort und dem Verband. Toleranz und Verständnis einerseits sind wichtig aber auch die Entschiedenheit im Interesse der Gemeinschaft. Aus Nichtachtung der Vorgaben erwachsen insbesondere für Anlagen in privatem Eigentum Gefahren, die zur Kündigung ganzer Anlagen durch die Eigentümer führen können. Wichtige Themen sind die Größe und Ausstattung der Lauben, das nicht genehmigte Wohnen in Anlagen und die ausreichende gärtnerische Nutzung. Kommunen sollten mit ihren Möglichkeiten als Fachämter aber auch als Kleingartenbehörde darauf achten, dass Vorgaben eingehalten werden, ohne zu gängeln. Sie sollten Einfluss darauf nehmen, dass Auflagen sozial verträglich formuliert werden und helfen, sie durchzusetzen.

Neben den Themen Kleingartenentwicklung, Anwendung von Richtwerten und sozialen Beiträgen des Kleingartenwesens wird regelmäßig die kleingärtnerische Nutzung durch Begehungen in Kleingartenanlagen mit Vertretern der gastgebenden Städte und Vereine begutachtet. Dies ist wichtig, um die vielfältigen Probleme "egal ob klein oder groß" kennen zu lernen und mit den Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern in den Vereinen im Gespräch zu bleiben. Richtig ist, dass die Zukunft des Kleingartenwesens nicht nur von den Städten abhängt, sondern ebenso von den Vereinen vor Ort. Sie müssen das Bundeskleingartengesetz mit Leben erfüllen und sollten die Ermessensspielräume nutzen.

Aktuell bearbeitet der GALK-AK Kleingärten unter anderem Themen wie Kennzahlen zur Struktur und Organisation des Kleingartenwesens, Verkehrssicherungspflichten in Kleingartenanlagen und weist auf aktuelle Rechtsprechungen hin, die sich auf kleingärtnerische Belange beziehen.

Die sozialen Funktionen als Stärke des Kleingartenwesens weiter auszubauen

Schon seit längerem diskutiert der Arbeitskreis Fragen der Integration von Bürgern mit Migrationshintergrund und wird sich nun aktuell mit Möglichkeiten der Integration von Asylbewerbern auseinandersetzen. Aus den sozialen Traditionen heraus können hier wichtige Potenziale einer Kultur der Weltoffenheit, Toleranz und Solidarität erschlossen werden. Passend zu diesem Thema gehört auch die Diskussion über Trends alternativer Gartennutzungen in der Stadt. Besichtigung verschiedenster Projekte, die Einbringung von Standpunkten in aktuelle Studien und deren Diskussion sind inzwischen fester Bestandteil der Arbeit. Eine erste Erkenntnis ist, dass einige Facetten des Urban Gardening sehr wohl vergleichbar mit dem Kleingartenwesen sind, wie die Produktion von Obst und Gemüse zum Eigenverbrauch oder das gemeinschaftliche Tun als Beitrag für die gesamte Gesellschaft. Grenzen sind da zu ziehen, wenn daraus eine These entwickelt wird, dass diese Initiativen letztendlich geeignet sind, öffentliche Ausgaben für das Grün fast vollständig durch privates bürgerschaftliches Engagement auszugleichen. Auch nicht akzeptabel ist, dies gar mit der Fortentwicklung einer neuen Gartenkultur gleichzusetzen. Überzeugt ist der Arbeitskreis davon, dass in einer Zusammenarbeit von Kleingärtnern und Urban Gardeners Synergien nutzbar sind, zum Beispiel in der Umweltbildung oder bei der temporären oder dauernden Nutzung leerstehender Parzellen. Zu diesem Thema wird der Arbeitskreis auf Grundlage seiner gesammelten Erfahrungen Empfehlungen erarbeiten, diese zur Diskussion stellen und auf seiner Homepage veröffentlichen.

Weitere Themen wie Erhöhung der Familienfreundlichkeit, damit verbunden Größe und Ausstattung der Parzellen, Angebote für Kinder und Jugendlichen in den Anlagen sowie deren Zugänglichkeit werden vergleichend unter den Städten diskutiert und darüber der BDG als Vertreter der Kleingärtnervereine informiert.

Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz (GALK)
Neu geschaffene Spielfläche in der Kleingartenanlage „Erholungsheim“ im Hansapark. Foto: Detlef Thiel
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Große Gemeinschaftsfläche im KGV „Rudolphia“ mit Potenzial für Spiel und Sport. Foto: Detlef Thiel
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Naturnahes Gärtnern in der Kleingartenanlage „Kratzdistel“ Frankfurt, dem Urban Gardening sehr ähnlich. Foto: Detlef Thiel
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Spielgeräte auf einer Gemeinschaftsfläche im KGV Wiesengrund. Foto: Detlef Thiel

Kleingartenparks mit Angebot von Sport und Spiel

In einer sozial ausgerichteten Stadt sollte Sport und Spiel eine große Bedeutung beigemessen werden. Sie gehören zu den weichen Standortfaktoren. Diese entscheiden neben den rein wirtschaftlichen Daten über die Zukunftsfähigkeit und Nachhaltigkeit städtebaulicher Entwicklung von Städten.

Dabei verändern sich ständig die Rahmenbedingungen für die Kommunen. An erster Stelle ist der demographische Wandel zu nennen. Er ist geprägt von Bevölkerungswanderungen vom Land in die Stadt aber auch vom Ansteigen der Lebenserwartung und dem Zuzug aus beruflichen Gründen in die Städte - nicht nur aus dem Umland sondern überregional. Auswirkungen sind ebenfalls aus dem Zuzug von Flüchtlingen und damit einer Steigerung des Anteils der Bevölkerung mit Migrationshintergrund zu erwarten. Das positive Bevölkerungssaldo wird zum Beispiel in Dresden darüber hinaus nachhaltig durch steigende Geburtenzahlen gestützt. Neuere Prognosen gehen für Dresden von einem Wachstum der Bevölkerung um über 30.000 Personen bis 2050 auf 560.000 aus. Dies erfordert die Bereitstellung und Unterhaltung von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, wie der für Sport und Spiel. Grundlage für übergeordnete Pläne wie Landschafts- und Flächennutzungspläne sowie strategische Entscheidungen aus fachlicher Sicht bilden gesamtstädtische Fachkonzepte. Beispielsweise das Spielplatzentwicklungskonzept, das in Dresden 2015 mit seiner zweiten Fortschreibung vom Stadtrat beschlossen wurde. Obwohl sich die Anzahl von Spielplätzen von 828 (2008) auf 839 (2011) erhöhte und eine große Anzahl von Anlagen saniert werden konnte, gelang es nicht, das Defizit an Spielflächen von rund 50 Prozent abzubauen. Insbesondere fehlt es an den notwendigen Standorten, die unter wirtschaftlichen Aspekten, weil in städtischen Besitz, entwickelt werden können.

Lösungen können kurzfristig durch Mehrfachnutzung von Orten wie zum Beispiel durch Öffnung von Schulhöfen oder die Nutzung von Verkehrsflächen sein. Von besonderem Interesse sind auch Parkanlagen und zusammenhängende Grünzonen. Zu letzterem gehören meist auch größere Kleingartenflächen. Ziel ist es, die einzelnen Orte und Gebiete über Bewegungsräume zu verbinden. Im Förderprogramm Dresdens zur Entwicklung eines nachhaltigen Kleingartenwesens wurde vereinbart, im Rahmen der Spielplatzentwicklung Möglichkeiten in Kleingartenanlagen zu prüfen. Daher wird dies auch eines der Untersuchungsthemen im neu fortzuschreibenden Kleingartenentwicklungskonzept sein. Dabei setzt die Umgestaltung von Kleingartenanlagen zu Kleingartenparks Potenziale für geeignete Spiel- und Sportflächen frei. Der Arbeitskreis Kleingartenwesen formulierte, dass ein Kleingartenpark sich von einer herkömmlichen Kleingartenanlage dadurch unterscheidet, dass er durch einen höheren Anteil an öffentlich nutzbaren Grünflächen einen ausgeprägteren Erholungscharakter für die Allgemeinheit besitzt. Mit der Verbindung öffentlicher und privater Nutzung können Kleingartenparks zur Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung mit Grün- und Erholungsflächen sowie deren Vernetzung beitragen. Darüber hinaus befördert das die Familienfreundlichkeit und ist eine Möglichkeit zur Verjüngung sowie Modernisierung des Kleingartenwesens. Daher gehen die Leitlinien des Deutschen Städtetages zur Entwicklung eines nachhaltigen Kleingartenwesens mehrfach auf diese Thematik ein.

In seiner Fördervereinbarung zwischen dem Stadtverband Dresdner Gartenfreunde e. V. und der Landeshauptstadt verständigte man sich auf die Entwicklung eines ersten Kleingartenparkes an der Hansastraße. Nachdem eine erste Studie mit der Technischen Universität 2008 erarbeitet wurde, konnte das weiter qualifizierte Projekt 2011 mit Stadtratsbeschluss verabschiedet werden. Der Park ist Bestandteil eines Grünzuges zwischen dicht bebauten Wohngebieten im Dresdner Norden und umfasst 48 Hektar, 16 Vereine mit 1700 Parzellen. Jährlich stellt die Stadt 25.000 Euro speziell für dieses Vorhaben bereit. Sie dienen als Grundfinanzierung und werden durch Finanzmittel aus Förderprogrammen, bei spezifischen Maßnahmen wie dem Ausbau von Verkehrsanlagen aus anderen Aufgabenbereichen ergänzt. 2010 konnte ein neuer Spielplatz auf einer Gemeinschaftsfläche des Kleingärtnervereins "Erholungsheim" mit zusätzlichen Mitteln aus dem Konjunkturprogramm in Höhe von 50.000 Euro errichtet werden. Die Gestaltung weiterer öffentlich zugänglicher Spielplätze ist das erklärte Ziel. Das Vorhandensein großer Gemeinschaftsflächen, zum Beispiel im Kleingärtnerverein Rudolphia, und die im Rahmen des Parkes festgelegte erweiterte öffentliche Zugänglichkeit werden dies ermöglichen.

In Dresden gibt es eine ganze Reihe weiterer Beispiele für Angebote an Spiel und Sport. Grundsätzlich gilt aber, dass ein Verein selbständig beschließen muss, ob und wie er einen Spielplatz errichtet oder ein anderes sportliches Angebot auf dem Vereinsgelände realisiert. Dies ist wichtig, weil aus der sicheren und dauerhaftigen Betreibung einige Verpflichtungen erwachsen.

Die Kleingärtner sind für die Wahl der Spielgeräte, die Errichtung, den Unterhalt, die Finanzierung und künftige Kontrollen einschließlich notwendiger Sicherheitskontrollen verantwortlich. Spielplatzflächen gehören mit zum Kleingartenpachtvertrag nach Bundeskleingartengesetz, unabhängig, ob es eine Privatfläche oder eine städtische Fläche mit Generalpachtvertrag ist. Dabei gilt für städtische Flächen entsprechend §10 (1) des Generalpachtvertrages, dass Anlagen dieser Art tagsüber offen zu halten sind und Einschränkungen der öffentlichen Nutzung allein der Stadt Dresden obliegen. Im Gegenzug dazu sind diese bei der Pachtpreisberechnung ausgenommen. So gibt es Beispiele, wo große Vereinswiesen und Gemeinschaftsanlagen, zum Beispiel in der Kleingartenanlage "Am Wiesengrund", die entsprechend der Öffnungszeiten des Vereins öffentlich zugänglich sind, pachtfrei gestellt wurden. Der Verein bleibt dabei für den Spielplatz voll verantwortlich.

Ein weiteres Beispiel ist die Kleingartenanlage "Bühlauer Waldgärten", dessen Anlage sich im Landschaftsschutzgebiet Dresdner Heide und in Verwaltung des Staatsbetriebes Sachsenforst befindet. Der vom Verein voll verantwortlich betriebene Spielplatz ist mit seinen über 1000 Quadratmetern Fläche der größte Spielplatz Dresdens in einer Kleingartenanlage. Zwischen Eigentümer und Verein gibt es auch bei Betreibung dieses Spielplatzes eine gute Zusammenarbeit. Aufgrund seines Zustandes und der vielfältigen Spielmöglichkeiten wird er von den benachbarten Kindereinrichtungen gern genutzt. Neben der Pachtfreistellung und allgemeiner Unterstützung gibt es weitere Möglichkeiten der Unterstützung. Der bereits erwähnte Spielplatz im Kleingartenverein "Erholungsheim" befindet sich zum Teil auf privatem Grund. Für die Verwirklichung des Spielplatzprojektes im Zentrum des Kleingartenparkes wurde vom Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft die Planung übernommen. Mit dem Verein und Eigentümer schloss das Amt eine Vereinbarung, dass einerseits dieser Spielplatz entsprechend den Öffnungszeiten des Vereins dauerhaft öffentlich zugänglich bleibt und die Aufwendungen für die Verkehrssicherheitskontrollen geteilt werden. Während der Verein die Spielgeräte und kurzzeitigen Sichtkontrollen übernommen hat, beauftragt und finanziert das Amt die quartalsmäßigen Funktionskontrollen und die Jahresinspektion. Spiel- und Sportmöglichkeiten in Kleingartenanlagen sollten entsprechend dieser Aufgabenteilung weiter ausgebaut werden.

Solche Freizeiteinrichtungen in Kleingartenanlagen entstehen nur durch eine auf Freiwilligkeit und Vertrauen basierende Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Vereinen. Auf der einen Seite sollen die Kommunen dies entsprechend ihrer Möglichkeiten fördern, andererseits ist die Bereitstellung und Betreibung von Spielplätzen in Kleingartenanlagen eine gute Möglichkeit bürgerschaftlichen Engagements seitens der Kleingärtnerinnen und Kleingärtner. Entsprechend der Leitlinien des Deutschen Städtetages stärkt dieses Engagement die Stellung des Kleingartenwesens im kommunalen Leben und führt zu dessen Modernisierung, ohne die Grundlagen des Bundeskleingartengesetzes in Frage zu stellen.

Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz (GALK)
Auszeichnung Dresdens mit der Goldmedaille des "Entente florale" Wettbewerbes unter großer Beteiligung des Stadtverbandes "Dresdner Gartenfreunde" und des Bürgermeisters Dirk Hilbert. Foto: Detlef Thiel

Ökologische Chancen als Beitrag zurAnpassung an den Klimawandel nutzen

Der mögliche Beitrag des Kleingartenwesens zur Biodiversität ist unbestritten. Eine im Auftrag des BDG erarbeitete Studie wies nach, dass in einzelnen Beispielen Kleingartenflächen im Vergleich zu anderen innerstädtischen Grünflächen eine höhere Artenvielfalt aufweisen. Will man diese Wertigkeit nachhaltig sichern und ausbauen, bedarf es insbesondere der Stärkung des naturnahen Gärtnerns. Dabei ist es eher nebensächlich, inwieweit eine Parzelle strukturiert ist. In erster Linie ist deren Bewirtschaftung von entscheidender Bedeutung. So müssen der Einsatz von Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln auf das Nötigste beschränkt werden, eine fachgerechte Kompostierung sowie eine vielfältige Artenwahl und ein möglichst großer Anteil einheimischer Pflanzen die Ziele sein. Auch bei der Erfüllung dieses Handlungszieles spielt die tatsächliche gärtnerische Nutzung, sprich Minimierung der Versieglung durch Laube und andere Aufbauten, eine große Rolle.

Bei Erfüllung der Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes sollte auch eine Anwendung der naturschutzfachlichen Ausgleichs- und Eingriffsregelung möglich sein. Dies könnte eine Finanzierungsquelle zur Erschließung von neuen Flächen durch Entsiegelung sein sowie bei der Umgestaltung von leerstehenden Parzellen herangezogen werden. Diesem Thema wird sich der Arbeitskreis verstärkt zuwenden und sollte zukünftig auch bei der Erarbeitung von Kleingartenentwicklungskonzepten auf lokaler Ebene untersucht werden.

Um die beschriebenen Maßnahmen abzusichern, bedarf es der Erhaltung und des Ausbaus der Fachberatung in den Vereinen sowie stärkerer Vernetzung mit anderen lokalen Institutionen wie Gartenakademien, Hoch- und Fachschulen oder auch bürgerschaftlichen Initiativen wie dem bereits in einem anderen Zusammenhang genanntem Urban Gardening.

Zusammenarbeit zwischen Kleingartenvereinen, Kommunen und Bürgerschaft stärken

Eine umfassende Öffnung sowie Lobbyarbeit seitens der Vereine und eine effektive Organisation und kommunale Förderung andererseits stabilisieren das Kleingartenwesen. Sie unterstützen die Modernisierung im gesetzlichen Rahmen. Die Kleingartenanlagen sollten weitgehend geöffnet werden, damit der Bürgerschaft die erbrachten, dem Gemeinwohl verpflichteten Leistungen, präsentiert werden. Die Kommunen können durch entsprechende vertragliche Regelungen wie Pachtfreistellung für nicht nutzbare, zum Beispiel hochwasserbeeinflusste Flächen oder durch die anteilige Rückführung von Pachteinnahmen die Arbeit der Vereine vor Ort unterstützen. Unter Nutzung von Förderprogrammen ist es möglich die Entwicklung und Umgestaltung von Kleingartenflächen oder die Umnutzung nicht benötigter Flächen zu unterstützen.

Die Vereine können mithilfe eigener Öffentlichkeitsarbeit über Nutzung moderner Medien, die Einbindung in lokale Initiativen sowie Präsentation im Rahmen von Wettbewerben finanzielle, sachliche und auch ideelle Unterstützung einwerben. Kleingartenbeiräte sind ebenfalls zur Förderung der ehrenamtlich agierenden Vereine geeignet.

 Detlef Thiel
Autor

Vorsitzender des GALK-Arbeitskreises Kleingärten, Leiter des Amtes für Stadtgrün und Abfallwirtschaft Dresden

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