PRIVATPERSON GEGEN KOMMUNE
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch bei Sturmschaden durch abbrechende Äste?
von: Ass. jur. Armin BraunDem Urteil des OLG Hamm vom 21.06.2023 – 11 U 118/22 – , juris lag folgender Sachverhalt zugrunde: Vor dem Grundstück des Klägers steht auf dem Bürgersteig eine etwa 24 Meter hohe Platane der beklagten Kommune, etwa 2 Meter von der Grundstücksgrenze und etwa 6 Meter vom Haus des Klägers entfernt.
Die Platane ragt mit ihren Ästen und der Krone mehrere Meter über das Haus des…