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In einer Gemeinde in Rheinland-Pfalz wurde ein Sanierungsgebiet ausgewiesen und es wurde eine Sanierungssatzung erlassen. Parallel dazu wurde ein Bebauungsplan beschlossen, mit dem unter anderem die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der Sanierungsziele geschaffen werden sollten. Insofern sollten unter anderem die Verkehrsführung im Ortskern geändert werden und ein Mischgebiet ausgewiesen werden.Dagegen wandten sich die Eigentümer von Wohnhäusern auf Grundstücken im Geltungsbereich des Bebauungsplans. Dieser sei unwirksam,...