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Was hat die Grüne Branche in der Hand?

Wandel im Umgang mit dem Klimawandel

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Auch die Apfelblüte hält uns den Spiegel vor: So früh wie dieses Jahr, nämlich am 18. März, hat der phänologische Vollfrühling in den letzten Dekaden noch nie begonnen. Somit bereits vor dem kalendarischen Frühlingsanfang und zudem in den Städten Bonn und Köln in einer für die bundesweit erste Apfelblüte unüblichen Region. Die Ergebnisse der SWR-Apfelblütenaktion beruhen auf verifizierten Meldungen von Bürgerinnen und Bürgern und zeigen im Trend eine Verfrühung des Apfelblütenbeginns um vier bis fünf Tage pro Dekade.
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Abb. 1: Spiegelkabinett "mit Aussicht auf Grün" im Schlosspark Schönbrunn. Foto: Christian Nollen

"Es zeichnet sich ab, dass phänologische Daten in Zukunft verstärkt für Trendanalysen zur Klimadiagnostik herangezogen werden, da sich die Eintrittsdaten vieler phänologischer Phasen sehr gut in Beziehung zu Temperatur-Trends setzen lassen", so auch der Deutsche Wetterdienst (DWD). Der Klimawandel lässt sich von Profis wie auch von Laien in Gärten, Parks und Landschaft ablesen¹ und die Phänologie reiht sich neben Extremwetterereignissen in ein flächendeckendes Spiegelkabinett ein, das der Gesellschaft eine Handlungsnotwendigkeit vor Augen führt. Wir alle können den Wandel beobachten, doch wir können nicht neu beginnen, obwohl unisono "der Neubeginn" gefordert wird.

Unsere Städte sind gebaut; in Beton und Asphalt gegossen. Nur in Einzelfällen, wie beispielsweise dem Quartier Vauban (Freiburg im Breisgau) oder der Seestadt Aspern (Wien), in kleinerem Maßstab in Bebauungsplangebieten oder innerhalb einzelner Baufelder, ist ein (kleiner) Neubeginn möglich. Um dem Klimawandel entgegentreten zu können, sind wir allerdings auf die Veränderung des Bestands und insbesondere auf die Summe der zu bauenden, nicht prestigeträchtigen Alltagsbauten angewiesen. Die gegenwärtigen Ikonen der Gebäudebegrünung wie beispielsweise der Bosco Verticale (Mailand), der Kö-Bogen II (Düsseldorf) oder das Oasia Hotel (Singapur) inspirieren, doch der Aufheizung der Innenstädte können Leuchtturmprojekte nicht viel entgegensetzen.

Aber wer hat's denn dann in der Hand, das Stadtklima flächendeckend positiv zu beeinflussen und unsere Städte durch eine gesunde Grüne Infrastruktur lebenswert zu erhalten oder zu gestalten? Relevant für die Prägung des jeweiligen Stadtklimas kann nur die Summe aller Teile einer Stadtgesellschaft und der interdisziplinäre Ansatz aller an Planung und Bau beteiligten Branchen sein. Aber was bedeutet das für uns, die Grüne Branche? Zurücklehnen, bis die anderen Branchen realisiert haben, dass auch sie eine Rolle spielen und sie diese bisher unterschätzt haben? Nein, Fatalismus wäre unangebracht. Es soll auch kein Blame-Game gespielt werden. Vielmehr wird beabsichtigt aufmerksam zu machen, essayistisch anzuregen und die Aktiven sowie die (Ver-)Zweifelnden zu ermutigen, sich über 'Ihren Job' hinaus einzusetzen und Vertreter*innen anderer Branchen davon zu überzeugen, dass das zukünftige Stadtklima zwar auch, aber nicht nur durch das Pflanzen neuer Bäume beeinflusst wird.

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Abb. 2: Apfelblüte der Sorte ’Kronprinz Rudolf‘. Foto: Johann Jaritz, CC BY-SA 4.0
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Abb. 3: Ergebnisgrafik der Apfelblütenaktion vom Jahr 2006 bis zum Jahr 2023. Grafik: SWR

Europa – ein heißes Pflaster

Es ist keine Dystopie mehr, sondern Realität: Das (Stadt-)Klima verändert sich, die Anzahl von Extremwetterereignissen und Tropennächten (> 20 °C) nimmt zu. Gleichzeitig werden Städte weiter verdichtet und versiegelt. Baumstandorte werden durch die zwei-(bis x-)fache Innenverdichtung zunehmend kleiner und knapper. In Straßen, Parks und Gärten nimmt die Strahlungshitze weiter zu. "2023 war das weltweit heißeste Jahr seit Beginn der Aufzeichnungen. Europa hat sich seit den 1980er Jahren etwa doppelt so schnell wie der globale Durchschnitt erwärmt. [. . . ] Hitze ist das größte Klimarisiko für die menschliche Gesundheit. [. . . ] Die Europäische Umweltagentur empfiehlt hier neben gesundheitspolitischen Maßnahmen auch Anpassungen in der Stadtplanung oder beim Arbeitsrecht".

So fasst der Deutschlandfunk am 12.03.2024 den ersten Klimarisikobericht der Europäischen Umweltagentur² zusammen. Allgemein wird das Phänomen deutlich höherer Temperaturen in Städten gegenüber dem Umland als "Urbaner Hitzeinseleffekt" bezeichnet. Mittlerweile können sowohl dieser Begriff als auch die Tatsache, dass insbesondere eine gesunde Grüne Infrastruktur Hitze lindert, sicherlich auch bei den Personen als Allgemeinbildung angenommen werden, die Bäume lieber nicht vor der eigenen Haustüre oder im Umfeld ihres Bauprojekts haben wollen.

An dieser Stelle eine Ermutigung an die Kollegen und Kolleginnen der Grünen Branche, Architekten und Architektinnen für ihre Verantwortung am Wandel im Umgang mit dem Klimawandel zu sensibilisieren. Natürlich heißt es aus der Architektur immer wieder, dass keine Bäume gefällt werden sollen oder dass ein nachhaltiges Bauen selbstverständlich sei. Wenn dann aber doch der Baum gefällt werden muss, da er – oh Wunder – tatsächlich Wurzeln in der Baugrube hat(te), das Dach doch leider nicht begrünt werden kann, da (beim Neubau!) die Attika zu niedrig ist oder der Bauherr nicht über die Möglichkeiten einer Fassadenbegrünung informiert wurde, kann die Landschaftsarchitektur nach entsprechender Weichenstellung leider auch nicht mehr viel gegen die unnötig ungünstige mikroklimatische Situation tun.

Gleichzeitig gibt es da noch den §34 BauGB, durch den die geplante Bebauung häufig nicht flächensparend in die Höhe entwickelt oder der Gebäudefußabdruck zum Erhalt wesentlicher Baumbestände nicht verschoben werden darf. So fallen sogar zusätzliche Baumbestände, da man auch heute Art und Maß der baulichen Nutzung noch so entwickeln darf oder teils muss, dass sich das Vorhaben in "die Eigenart der näheren Umgebung [der 80er Jahre] einfügt". Wir passen die Innenentwicklung von heute und die Bebauung für die Zukunft den Eigenarten der Vergangenheit an? Tatsächlich eigenartig und anders als beim Punkt zuvor lässt sich der Wandel hier leider nicht allein mit Überzeugungsarbeit beschleunigen.

Eine Brücke zwischen Stadtplanung, Bauwesen, Architektur und Grüner Branche schlug das Umweltbundesamt (UBA) bereits 2022 mit der Studie "Nachhaltige Gebäudeklimatisierung in Europa - Konzepte zur Vermeidung von Hitzeinseln und für ein behagliches Raumklima" und setzte Begriffe wie die "thermische Behaglichkeit im Außenraum" beispielsweise mit dem Energiebedarf der untersuchten Quartiere in Zusammenhang: "Mit deutlich mehr Grün [. . . ] und mehr Verschattung durch außenliegenden Sonnenschutz sowie Dach- und Fassadenbegrünung lässt sich der Aufenthalt im Freien und die Temperaturen in den Wohnungen wesentlich angenehmer gestalten.

Neben neuen Bäumen müssen wir vor allem den alten Baumbestand in den Städten schützen". UBA-Präsident Dirk Messner resümierte: "Wir sind dem Hitzeinseleffekt nicht schutzlos ausgeliefert" und tatsächlich kann die Grüne Branche viel bewegen und noch mehr, wenn wir die anderen am Bauwesen Beteiligten wachgerüttelt bekommen: Kreieren wir eine Zukunft, in der wir unser Knowhow bereits in der Projektentwicklung einbringen können und nicht erst, wenn die Petersilie zwischen Fassade und Grundstücksgrenze zu verstreut ist.

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Abb. 4: Privater Dachgarten in Köln über Doppelgarage und Hauswirtschaftsraum. Foto: Christian Nollen
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Abb. 5: Genossenschaftliches Wohnbauprojekt 'Spreefeld' in Berlin: Gebäudebegrünung und nachhaltiges Bauen im Baumbestand trotz moderater Mieten. Foto: Christian Nollen
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Abb. 6: Mit Bäumen bepflanztes Intensivgründach über einem Drogeriemarkt im Kollwitzkiez,Berlin-Pankow. Foto: Christian Nollen

Bodo mit dem Bagger und er baggert noch. . .

"Er baggert gern weit und er baggert gern tief, ja wo Bodo baggert, da geht nie was schief!" Mit dieser Liedpassage im Ohr fassen wir uns kurz an die eigene Nase. Ja, auch in landschaftsarchitektonischen Projekten wird Boden bewegt und es fallen 'Späne beim Hobeln'. Die Grüne Branche ist auf dem weiten Feld der Ökologischen Baubegleitung in puncto Baumschutzfachliche Baubegleitung sicherlich sehr weit, doch beim Bodenschutz sieht es häufig schlechter aus – obwohl wir um die negativen Klimaauswirkungen durch eine eingeschränkte Bodenfunktion wissen.

Aber wieder zurück zum Thema. . . Schauen wir nach der Architektur noch kurz auf andere Branchen, die ebenfalls hart an der Reduzierung der Grünen Infrastruktur zu arbeiten scheinen. So wühlen auch die Goldgräber des Glasfasernetzausbaus unsere Städte um und ärgern sich über die vielen Bäume, die hier im (Geh-)Weg stehen; dann auch noch den regelwerks- und DIN-konformen Baumschutz auf Baustellen umsetzen?!? Andere Ver- und Entsorgungsleitungen müssen von Zeit zu Zeit auch saniert oder erweitert werden, der Straßenbau hat auch seine Notwendigkeiten und auf einmal werden auch noch Baumrigolen als scheinbare Problemlösung der Siedlungsentwässerung propagiert, worauf der GALK-Arbeitskreis Stadtbäume Anfang 2024 mit dem "Positionspapier Wassersensible Straßenraumgestaltung – Versickerungsanlagen sind keine Baumstandorte"³ reagiert hat. Die Grüne Branche wird also von außen mal als Störer und mal als die für die Lösung unserer stadtklimatischen Probleme in der Verantwortung stehende Branche gesehen.

Dieses Dilemma können nur wir selbst durch die Vermittlung unseres Branchenwissens auflösen. Beispielsweise Architektur, Stadtplanung, Hoch-, Tief-, Leitungs-, Kanal- und Straßenbau müssen ihre jeweilige Verantwortung für den Erhalt und Ausbau der Grünen Infrastruktur so lange von uns erklärt bekommen, bis diese Branchen selbst initiativ werden. Schließlich setzen sie leider viel zu häufig unzureichende Rahmenbedingungen (Attika zu niedrig für Gründachaufbauten, Straßenraumplanung macht Baumstandorte unmöglich, Baumbestände im Projekt nicht berücksichtigt, . . . ), sodass die Grüne Branche im weiteren Projektverlauf häufig nur noch ressourcenaufwändig den Schaden minimieren oder nur eine den Umständen entsprechend maximale Grüne Infrastruktur schaffen kann.

Stattdessen könnten in Projekten Geld und Zeit gespart und gleichzeitig vermeidbare Schäden an der Grünen Infrastruktur vermieden werden, wenn die Projekte von Beginn an ausreichend integriert angegangen würden. Mit jeder guten interdisziplinären Zusammenarbeit sollte dabei die Überzeugung reifen, dass die Grüne Branche kein Verhinderer, sondern ein Problemverhinderer ist und bei frühzeitiger Beteiligung mit gleichem oder zumindest vergleichbarem Ressourcenaufwand stadtklimarelevante Grüne Infrastruktur geschützt und Mehrwerte für das Projekt geschaffen werden können. Es liegt an der Grünen Branche, sich weiterhin zu beweisen, zu behaupten und (andere) zu überzeugen. Der Wandel im Umgang mit dem Klimawandel ist schließlich kein Monopol der Grünen Branche.

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Abb. 7: Häufig können Architekten bereits durch eine schnelle Skizze von den vielfältigen Vorteilen einer Gebäudebegrünung überzeugt und die Projekte damit nachhaltig gesteuert werden. Grafik: Christian Nollen
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Abb. 8: Bei zunehmender Innenverdichtung ist der Baumerhalt häufig gut gemeint – aber dadurch noch lange nicht gut gemacht. . . Foto: Christian Nollen
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Abb. 9: Nach dem Vorbild des MFO-Parks in Zürich könnten viele Stadtplätze zu 'kühlen Orten' werden. Foto: Christian Nollen

Mehr Grün in der Stadt – Gebäudebegrünung als Ersatzpflanzung?

Hand aufs Herz! Baumschutzsatzungen können nicht jede Baumfällung verhindern, was sie dadurch aber trotzdem nicht unsinnig oder unwirksam macht. Neben vielen anderen Argumenten für eine Baumschutzsatzung (BSS) ist die Bemessung der Ersatzverpflichtung für eine berechtigte Baumfällung der entscheidende Punkt, um trotz baulicher Entwicklung die "Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts" gemäß § 29 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) wiederherstellen zu können. Doch kann eine BSS dies noch auf andere Weise als mit Ersatzbäumen gewährleisten?

Die folgenden Ansätze zur Weiterentwicklung einer BSS sind Arbeitsstände und rechtlich kritisch. Auch inhaltlich kamen von anderen Grünflächenämtern teils warnende Rückmeldungen, andere fanden den Ansatz zukunftsweisend. Daher möchte ich die Ansätze als Denk- und Diskussionsanstoß preisgeben und gegebenenfalls mit Ihrem Feedback einen realisierbaren Weg finden. Und sollte es sich im Weiteren als Sackgasse herausstellen, so bewahrt es andere Grünflächenämter möglicherweise davor, in dieselbe hinein zu laufen.

Die Motivation, die BSS weiter zu entwickeln liegt darin begründet, dass Ersatzpflanzungen bei weiterer baulicher Verdichtung teils nicht mehr als Ersatzbäume an Ort und Stelle gepflanzt werden können. Beispielsweise, wenn nach Grundstücksteilung kaum mehr als der Bauwich übrigbleibt. Als Folge müssen die Ersatzbäume an anderer Stelle im Geltungsbereich der BSS gepflanzt werden (wo es tendenziell schon grün ist) oder es ist eine Ausgleichszahlung zu leisten.

Um diese Abwanderung Grüner Infrastruktur aus den immer urbaner und heißer werdenden Quartieren zukünftig verhindern zu können, kam der Gedanke auf, eine BSS zu entwickeln, die Anreize für die Schaffung von Gebäudebegrünung setzt.

Gebäudegrün (GG) als Ersatzpflanzung genehmigen können – so soll das stadt- und mikroklimawirksame Grünvolumen trotz Innenverdichtung bestmöglich ersetzt werden können. Positiver Nebeneffekt wäre zudem, dass Städte mit teils knapper Kasse nicht zusätzlich Fördermittel für Gebäudebegrünungen bereitstellen müssten. Kurzum: muss ein Baum gefällt werden, wird ein Ersatzbaum gepflanzt; anderenfalls eine Ersatzgebäudebegrünung etabliert und erst wenn auch dies nicht möglich ist, ein Ersatzgeld geleistet.

Als Ersatzgebäudebegrünung könnten Dach- sowie Fassadenbegrünungen genehmigungsfähig sein. Alle Arten von Ersatzpflanzungen würden ab dem Zeitpunkt der Pflanzung dem Schutz der Satzung unterliegen. Ob für die Genehmigung einer Gebäudebegrünung als Ersatzpflanzung gemäß BSS bereits eine hinreichende Ermächtigungsgrundlage existiert oder noch geschaffen werden müsste, konnte bisher noch nicht abschließend geklärt werden. Ebenso noch nicht die Frage, ob eine als Ersatzpflanzung realisierte Gebäudebegrünung dem Schutz der Baumschutzsatzung unterliegen kann. Entsprechend versierte Leser/innen sind herzlich eingeladen ein Feedback zu geben.

Über allem schwebt die Vision, dass Bauherren zur Schaffung von (mehr) Gebäudebegrünung motiviert werden und die Grüne Infrastruktur – wenn auch in anderer Vegetationsform – ersetzt werden kann, um das Stadtklima von morgen positiv zu prägen. Ein Abwandern Grüner Infrastruktur aus urbanen Quartieren in Ermangelung von potenziellen Ersatzbaumstandorten bei gleichzeitig bestehend bleibender Möglichkeit zur Errichtung eines nicht begrünten Gebäudes in Ermangelung entsprechender Bauleitplanungen oder Begrünungssatzungen sollte der Vergangenheit angehören.

Gleichzeitig würden durch die Schaffung einer Ersatzgebäudebegrünung ansonsten finanziell abzulösende Ersatzverpflichtungen anteilig zur GG-Fläche reduziert, was einer indirekten Bezuschussung von rund 15 bis 80 Euro pro Quadratmeter GG entsprechen könnte. Diese Werte resultieren, wenn man eine Ausgleichzahlung mit 1500 Euro4 und ein Flächenäquivalent zwischen 20 und 100 Quadratmeter GG je Ersatzverpflichtung annimmt.

Zur vorläufigen Reflektion der Idee, Gebäudebegrünung als Ersatzvegetation gem. BSS anzuerkennen, stand mir der Bundesverband GebäudeGrün e. V. (BuGG) zur Seite, wofür ich mich an dieser Stelle bedanken möchte. Die Mindestgröße einer genehmigungsfähigen Ersatzgebäudebegrünung sollte 20 Quadratmeter betragen (entspricht einer größeren Garage/ Carport) und die Ausführung durch einen Fachbetrieb mindestens als Biodiversitätsgründach (extensive Dachbegrünung mit variabler Substrathöhe von 10 bis 30 cm, hohe Struktur- und Pflanzenartenvielfalt mit Biodiversitätsbausteinen wie Totholz, Steinhaufen, Sandlinsen etc.) gewährleistet sein, so der BuGG. Die Staffelung könnte in 25-Quadratmeter-Schritten je einer weiteren Ersatzverpflichtung entsprechen.

Als Ansatz für eine bodengebundene Fassadenbegrünung als Ersatzpflanzung erscheint ein ähnliches Flächenäquivalent als sinnvoll. In Gesprächen stellte sich jedoch immer wieder heraus, dass die Frage, welche Flächengröße welcher Art von Gebäudebegrünung einem Ersatzbaum entspricht, nie 'richtig' beantwortet werden kann. Das Maß – sofern eine rechtssichere Umsetzung des Ansatzes überhaupt möglich ist – wird ähnlich wie die Staffelung der Stammumfänge zur Berechnung der Ersatzverpflichtungen politische Verhandlungsmasse einer jeden als Ortsrecht zu beschließenden Baumschutzsatzung sein.

Für die einen wird ein Baum als volumenreiches (Teil-)Habitat in seiner Ökosystemleistung nicht angemessen durch eine Gebäudebegrünung ersetzt werden können, für die anderen fallen der Anreizgedanke sowie die Investitions- und Unterhaltungskosten einer Gebäudebegrünung stärker ins Gewicht. Die Pflanzung eines Ersatzbaumes vor Ort sollte jedenfalls immer Vorrang haben und die Begrünung von Gebäuden gem. BSS eine zusätzliche Option zur Schaffung Grüner Infrastruktur sein, wenn anderenfalls eine Ausgleichszahlung die festsetzbare, aber (in puncto Hitzeinselentwicklung) nicht zweckdienliche Alternative wäre.

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Abb. 10: So könnten Ersatzgebäudebegrünungen aussehen, wenn auf dem Baugrundstück nicht ausreichend Baumstandorte vorhanden sind: großflächige Dach- und wandgebundene Fassadenbegrünung mit Stauden ... Foto: Bundesverband GebäudeGrün e. V. (BuGG)
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Abb. 11: ... oder bodengebundene Kletterpflanzen und/oder intensiv begrünte Dachlandschaften. Foto: Bundesverband GebäudeGrün e. V. (BuGG)
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Abb. 12: Die Zeichen stehen auf (Gebäude-)Grün: Je dichter die Städte, desto eher muss die „Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts“ (§ 29 BNatSchG) durch Gebäudebegrünung wieder hergestellt werden. Foto: Bundesverband GebäudeGrün e. V. (BuGG)

Fazit

Es wird keinen "Doppel-Wumms"-Wandel im Umgang mit dem Klimawandel geben. Unsere Städte und damit unser aller Lebensumfeld positiv zu prägen liegt schließlich nicht an spezifischen Personengruppen oder Disziplinen und kann auch nicht nur über öffentliche Zuschüsse und Prämien geschehen. Eine Beschleunigung ohne weitere ideologische Spaltung der Gesellschaft kann jedoch funktionieren, wenn die, die die Bilder und Zeichen im Spiegelkabinett erkennen, andere relevante Akteure von deren Relevanz überzeugen und jede/r die in seinem Wirkungskreis liegenden Mittel ausschöpft. Lasst es uns gemeinsam in die Hand nehmen.

Quellen:

1DWD sucht ehrenamtliche phänologische Beobachter/innen:
https://www.dwd.de/DE/klimaumwelt/klimaueberwachung/phaenologie/daten_deutschland/beobachtersuche/phaenologische_beobachtungen_node.html
2Klimarisikobericht der Europäischen Umweltagentur:
https://www.eea.europa.eu/publications/european-climate-risk-assessment
3Link zum Positionspapier:
https://www.galk.de/component/jdownloads/categories?Itemid=2778
4Baumschutzsatzung der Stadt Bergisch Gladbach:
https://www.bergischgladbach.de/faq-baumschutzsatzung.aspx

 Christian Nollen
Autor

Stadt Bergisch Gladbach, FB 8-67 Abteilung StadtGrün

Stadt Bergisch Gladbach

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