Aneignung von Stadtraum – ein Konferenzbericht

Commoning, Sharing oder Do-it-yourself?

von: ,
Urban Gardening Grünflächen
Blick in den Prinzessinnengarten am Moritzplatz, Berlin. Foto: Flavia Alice Mameli

Mit Trendvokabeln wie Commoning, Sharing oder Do-it-yourself wird im zeitgenössischen Diskurs um das "Recht auf Stadt"¹ vermehrt der Anspruch erhoben, dass die zukünftige Stadt- und Freiraumplanung eine Planung von unten sein sollte. Zur Aufzählung medienwirksamer Beispiele solch einer oftmals als demokratisch erachteten Stadtgestaltung wendet man sich vor allem der Hauptstadt Berlin zu: Urban-Gardening-Projekte wie die Prinzessinnengärten, neue Kulturstädten wie das Ex-Rotaprint-Gelände und Initiativen wie "100 % Tempelhofer Feld" sind nur einige der zahlreichen Beispiele.

Heterogen in ihrer Zielsetzung ist vielen Initiativen die Idee gemeinsam, dass der mündige Stadtbewohner die durch die öffentliche Hand und den Fachplaner bereitgestellten Freiräume nicht einfach nur konsumieren möchte. Der selbstbestimmte und nachhaltig lebende Bürger möchte vielmehr als Experte in eigener Sache selbst aktiv werden. In Zeiten von Protestbewegungen wie Occupy und Reclaim the Streets wird die individuelle Aneignung von Freiräumen beziehungsweise öffentlichen Räumen als bürgerliches Grundrecht postuliert.

Der neue Anspruch der Bürger, selbst gestaltend tätig zu werden, und die daraus erwachsende Tatsache, dass sich der Kreis derjenigen stark erweitert hat, die aktiv am Planungsgeschehen teilhaben, führt heute dazu, dass die Idee der Aneignung in Konzepten zur Planung und Entwicklung von Freiräumen in recht unterschiedlichen Bedeutungen verankert ist.

Diese Beobachtung veranlasste Forscherinnen und Forscher der Universität Kassel, sich eingehender mit dem Thema zu beschäftigen. Unter dem Titel "Theorien der Aneignung von urbanen Freiräumen" veranstalteten Prof. Dr. Stefanie Hennecke, Dr. Thomas Hauck und Prof. Dr. Stefan Körner vom Fachbereich Architektur, Freiraumplanung und Landschaftsplanung im März einen interdisziplinären Workshop. Dazu geladen waren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem In- und Ausland, die sich aus sehr unterschiedlichen disziplinären Perspektiven mit Fragen der Stadtentwicklung beschäftigen. Ziel der Veranstaltung war es, einen Überblick darüber zu gewinnen, welche Bedeutung der Begriff der Aneignung in heutigen Planungs- und Entwicklungskonzepten haben kann und auf welche Theorien heute als Legitimationsgrundlage zurückgegriffen wird. In einer vergleichenden Betrachtung sollten erste systematische Verbindungen zwischen früheren und aktuellen Theorien der Aneignung hergestellt werden. Der zehnstündige Workshop gliederte sich in drei Vortragsphasen, in denen sich Experten aus der Stadt-, Landschafts- und Freiraumplanung, der Architektur, der Genderforschung, den Erziehungswissenschaften sowie ein Vertreter der Wiener Magistratsabteilung für Stadtentwicklung und Stadtplanung dem Thema der Aneignung annäherten.

SUG-Stellenmarkt

Relevante Stellenangebote
Projektmanager (m/w/d) für Moorbodenschutz , Osterholz-Scharmbeck  ansehen
Abteilungsleiter (m/w/d) der Landschaftspflege /..., Worms  ansehen
Alle Stellenangebote ansehen
Urban Gardening Grünflächen
Gemeinschaftsgarten auf dem Tempelhofer Feld, Berlin. Foto: Flavia Alice Mameli
Urban Gardening Grünflächen
Die Stadt als Wohnzimmer. Gelebte Aneignungspraktiken am Landwehrkanal in Berlin-Kreuzberg. Foto: Flavia Alice Mameli

Entwicklung der Diskussion um Aneignung

Blickt man mit den Referenten Susann Ahn (ETH Zürich) und Felix Lüdicke (TU München) zurück auf die Geschichte der Freiraumplanung, so lässt sich feststellen, dass bereits in den 1970er- und 1980er-Jahren unter den Schlagworten Emanzipation, Selbstverwirklichung und Sozialisierung eine intensive Diskussion um die Aneignung öffentlicher Freiflächen unter Planern, Erziehungswissenschaftlern und Künstlern geführt wurde.² In Folge dieser Diskussion realisierte beispielsweise der deutsche Architekt Werner Ruhnau zu den Olympischen Spielen in München 1972 die interaktive Spielstraße am Olympiasee. Damals ging es professionellen Planern vornämlich darum, dass die Stadtbewohner die ihnen zur Verfügung gestellten Freiräume selbstbestimmt in Gebrauch nehmen sollten. Man argumentierte gegen eine funktionale Gliederung von Freiräumen, durch die vorgeschrieben wird, wie man sich wo zu erholen hat. Ebenso lehnten Vertreter der emanzipativen Freiraumplanung die Gängelung Erholungssuchender durch Nutzungsverbote ab.

Der emanzipative Aspekt bestand darin, dass Gestaltung nicht länger auf die Reglementierung des Nutzerverhaltens zielte, sondern die freie, spielerische Aneignung von Freiräumen befördern sollte.

Zieht man in Betracht, dass die Idee der Aneignung im Planungskontext also bereits intensiv diskutiert wurde, scheint es erstaunlich, dass im heutigen Fachdiskurs so gut wie kein Bezug zu den vorhergegangenen Debatten und Konzepten genommen wird, obwohl der Gedanke der Aneignung auch heute eng mit dem Anspruch auf Emanzipation verbunden ist. Ein wesentlicher Grund für diesen Geschichtsverdruss ist sicherlich die veränderte Problemwahrnehmung in der heutigen Gesellschaft. Angesichts der von vielen als unentrinnbar empfundenen Dynamiken spätmoderner Ökonomie und Politik, kreist die Diskussion zur Stadtentwicklung viel stärker als früher um Fragen nach der Verfügbarkeit von Raum, nach den Möglichkeiten für einen selbstbestimmten Gebrauch von Stadträumen und nicht zuletzt auch um die sinnvolle Gestaltung der individuellen Lebenszeit. Ein weiterer entscheidender Grund ist sicher das neue Selbstverständnis vieler Bürgerinnen und Bürgern: Vielen geht es nicht mehr einfach darum, sich von den psychischen und physischen Belastungen einer monotonen Arbeitswelt zu erholen. Der heute seine Eigenwirksamkeit reflektierende Bürger strebt vermehrt nach einer aktiven Einflussnahme auf die Gestaltung des öffentlichen und damit auch des politischen Lebens.

Eine solche Tendenz deutete beispielsweise der Kunstwissenschaftler Serjoscha Ostermeyer an. In seinem Beitrag arbeitete er heraus, dass spontane Aneignungen durch künstlerische Interventionen in der öffentlichen Diskussion einer Bewertung als destruktiv oder produktiv unterliegen. Eine solche Bewertung kann nur erfolgen, wenn der städtische Raum als ein wie auch immer bestimmter Ordnungszusammenhang angesehen wird. Insbesondere künstlerische Projekte zeigen aber laut Ostermeyer, dass sich Aneignungen dieser Art der Kategorisierung nach produktiv oder destruktiv zumeist entziehen.

Gerade ihre Unbestimmtheit verweist für den Wissenschaftler auf die Stadt selbst als einen Freiraum im Sinne eines offenen Möglichkeitsraums. Ostermeyer knüpft damit an den Soziologen Georg Simmel an, der die Stadt in seinem Aufsatz "Die Großstadt und das Geistesleben" von 1903 als einen gesellschaftlichen Zusammenhang charakterisierte, in dem kontinuierlich neue Verhaltensweisen entstehen und eine fortlaufende Ausdifferenzierung der Kultur stattfindet.

Der in Mittelamerika lebende Prof. Dr. Christof Göbel stellte das Projekt "Radio Aguilita" vor. Seit 2005 installiert der Künstler und Musiker Joaquín Aguilar regelmäßig ein Lautsprecherradio auf einem Stadtplatz in Mexico City. Durch das Mitwirken der Passanten und Anwohner am Radiosender soll ein öffentlicher Ort geschaffen werden, der Unterhaltungs-, Kontakt und Bildungsmöglichkeiten für die Bewohner des marginalisierten Stadtviertels La Merced bietet. Langfristiges Ziel dieses Projekts ist es, über das Angebot des Senders das Entstehen einer politischen Öffentlichkeit zu fördern. Göbel brachte dieses Projekt in Zusammenhang mit der Aneignungstheorie des russischen Psychologen Alexej N. Leontjew und der von der Stadtsoziologin Martina Löw entwickelten Theorie über den Raum als soziales Phänomen, dessen atmosphärische und strukturelle Prägung vorwiegend von gesellschaftlichen Einflüssen abhängig ist.

Urban Gardening Grünflächen
Die Stadt als Wohnzimmer. Gelebte Aneignungspraktiken am Landwehrkanal in Berlin-Kreuzberg. Foto: Flavia Alice Mameli
Urban Gardening Grünflächen
Brache "Holzmarkt 25", Berlin. Foto: Flavia Alice Mameli

Zwischenraumnutzer als Stadtproduzenten

Thomas Hauck erörterte in seinem Vortrag verschiedene Modelle der Stadtproduktion, die sich seit den 1990er-Jahren in der Berliner Diskussion herauskristallisiert haben. Hauck, der selbst seit vielen Jahren in der Hauptstadt lebt, hatte zu Beginn der 2000er-Jahre im Planungsbüro Urban Catalyst³ und an dem gleichnamigen Forschungsprojekt mitgewirkt. Er zeigte auf, welche wechselhafte Bedeutung dem Zwischennutzer von Gebäuden und Flächen im Rahmen der Diskussion um die Entwicklung von Stadtteilen zugesprochen wurde. Gleichzeitig skizzierte er den Wandel im Selbstverständnis professioneller Planer, der sich angesichts dieser Bedeutungsverschiebung ereignete. Urban Catalyst unterscheiden vor allem im Hinblick auf die Berliner Stadtentwicklung drei Typen von Stadtproduzenten: Den ersten und ältesten Typ bildete der Zwischennutzer, der leerstehende Räume günstig anmietet und eigene, oftmals kreative und wenig lukrative Projekte verwirklicht. In dem ersten Modell der Stadtproduktion agieren Zwischennutzer zumeist im eigenen Interesse und erheben selten den Anspruch, zur Verbesserung der städtischen Situation beizutragen. Betont wird bei diesem Typen des Stadtproduzenten die Offenheit der Entwicklung städtischer Situationen. Der professionelle Planer wird in diesem Zusammenhang mehr als Moderator gesehen, der das Geschehen so wenig wie möglich steuert, Konflikte im Vorfeld entschärft und die Zugangsschwelle für neue Zwischennutzer niedrig hält. Von Seiten der professionellen Planung und auch der Verwaltung wurde die Aneignung aus der Verwertung gefallener Flächen und Gebäude durch Zwischennutzer für eine gewisse Zeit als durchaus wertvoll erachtet. Weil insbesondere kreative Zwischennutzungen Besucher anlockten, sah man sie als eine Möglichkeit an, eine offene Entwicklungsdynamik auch in problematische Bezirke hintragen zu können.

Mit dem Erscheinen der Publikation "Urban Pioniers" im Jahr 20074 trat eine bewusste Umdeutung der Zwischennutzung als probates Mittel der Stadtproduktion ein. Zwischennutzungen wurden nun als Pionierleistung aufgefasst. In diesem Modell steht bei der Aneignung von Brachen durch den Raumpionier nicht mehr nur die Experimentierfreude des Zwischennutzers im Vordergrund, sondern es werden der erschließende Entdeckergeist und das unternehmerische Potenzial der Zwischennutzung hervorgehoben. Nicht die Offenheit der Entwicklung, sondern die neuerliche Einbettung abgefallener Stadtteile in die immobilienwirtschaftliche Verwertungskette bildete die planungsleitende Idee. Von dem zum Pionier avancierten Zwischennutzer versprach man sich, dass er die Funktion eines Katalysators für die Stadtentwicklung erfüllen könnte. Raumpioniere sollten Kommunen dabei helfen, größere Areale immobilienwirtschaftlich günstig zu entwickeln. Eine Lenkung des Prozesses ebenso wie die Sicherung des Bestehens von Pionierunternehmen sollte durch die Kommune gewährleistet werden.

In der jüngsten Vergangenheit kristallisierte sich der Raumunternehmer als dritter Typus des Stadtproduzenten heraus. Raumunternehmer erkennen offene Räume und eignen sich diese mit Geschick und Anpassungsfähigkeit an, um ihre Nutzungsideen und Visionen zu verwirklichen. Ein Stadtviertel, das nun als lokale Gemeinschaft angesehen wird, soll durch verantwortungsbewusste, kompetente und in der lokalen Gemeinschaft verwurzelte Unternehmer gedeihen. Anders als Zwischennutzer und Raumpioniere werden Raumunternehmer zunehmend als Do-it-yourself-Projektentwickler imaginiert, die, weil sie lokalräumlich verankert sind, ihre Stadt beziehungsweise ihr Quartier langfristig voranbringen und damit sowohl sozialen als auch ökonomischen Mehrwert produzieren.5 Dem Raumunternehmer wird kein Architekt oder Planer zur Seite gestellt. Denkbar wäre in diesem Modell, dass statt Investoren, Planer und Architekten von unten als Träger einer kooperativen, nutzerorientierten Stadtentwicklung selbst aktiv werden.

Rollenverständnis von Planern erweitert sich

Die an die Vorträge anschließende Diskussionsrunde bestätigte, dass heute von einer Bedeutungserweiterung des Begriffs der Aneignung im Planungskontext ausgegangen werden muss. Unter Aneignung wird nicht mehr nur ein von Planern und Architekten erwünschtes und initiiertes Verhalten von Nutzern verstanden. Der Begriff der Aneignung taucht heute vermehrt im Zusammenhang mit Aktivitäten auf, die von Bürgerinnen und Bürgern ausgehen und mit denen diese in die Stadtentwicklung eingreifen. Diese Aktivitäten sind von sehr unterschiedlicher Art und werden von anderen Bürgern und professionellen Planern in Abhängigkeit vom deren Standpunkt zumeist als negativ oder positiv bewertet. Aktivisten reden von Guerilla- Maßnahmen, Pionieraktivität, von Zerstörung aber auch von Revitalisierung, von Protest oder Umdeutung herrschender Machtverhältnisse, von aktiver Teilnahme an Entscheidungsprozessen, von künstlerischen Interventionen, von der Dekonstruktion der Herrschaftskonstellationen und von Vielem mehr. Dieser Tendenz entsprechend hat sich der Personenkreis, der am Planungsgeschehen teilnimmt, erweitert. Zu den professionellen Akteuren aus Planung, Politik und Wirtschaft treten Privatpersonen, Bürgerinitiativen mit unterschiedlichsten Zielsetzungen sowie lokal engagierte Projektentwickler und Unternehmer hinzu. Entsprechend der Öffnung des Blickfeldes auf die Akteure hat sich das Rollenverständnis der planenden Berufe erheblich erweitert. Selbstverständlich sehen Planer ihre Aufgabe auch heute darin, der Allgemeinheit Freiräume für die Erholungsnutzung bereitzustellen. Anders als es in früheren Jahren der Fall war, liegt der Fokus heute jedoch auch darauf, benachteiligte Bevölkerungsgruppen mit Freiraum zu versorgen, um ihnen sonst versagte Möglichkeit zur Selbstentfaltung zu bieten und dadurch ihre Emanzipation und ihre Chancen auf eine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu erhöhen. Umgekehrt sind professionelle Planer heute mehr als früher dazu bereit, anzuerkennen, dass sich die Beplanten hinsichtlich ihrer Bedürfnisse durchaus im Klaren sind und diese auch formulieren und vertreten können. In diesem Fall versteht sich der professionelle Planer eher als reiner Dienstleister, der den mündigen Stadtbewohnern seine Fachkompetenz zur Verfügung stellt und zwischen den Bürgern auf der einen und Politik und Verwaltung auf der anderen Seite Brücken schlägt.

Nicht zuletzt kann vermutet werden, dass sich das Selbstverständnis von Planerinnen und Planern dahingehend entwickelt, dass sie sich selbst in der Rolle eines Projektentwicklers sehen, der die Initiative in lokalen Zusammenhängen ergreift.

Urban Gardening Grünflächen
Neuer "Wohnraum" im Prinzessinnengarten am Moritzplatz, Berlin. Foto: Flavia Alice Mameli

Fazit

Aus Kassel mitzunehmen blieb den Autorinnen in jedem Fall, dass es fast allen, die aktiv an der Planung und Entwicklung innerstädtischer Freiräume teilnehmen oder die Möglichkeit zur Teilnahme einfordern, darum geht, die Demokratisierung gesellschaftlicher Prozesse voranzutreiben. Der Anspruch auf Teilhabe ist freilich nicht neu und bis heute sind zahlreiche Möglichkeiten, für Bürgerinnen und Bürger, im Planungsprozess mitzuwirken, gesetzlich verankert worden. Zudem ist man von professioneller Seite vielerorts darum bemüht, Anwohner beziehungsweise Betroffene in die Planungsprozesse miteinzubeziehen, um die allgemeine Akzeptanz von Projekten der öffentlichen Hand bei der Bevölkerung zu erhöhen. Als ein gelungenes Beispiel der Integration von Bürgerinitiativen kann sicherlich der Park am Gleisdreieck in Berlin genannt werden.

Der neue Anspruch einzelner privater Aktivisten und Initiativen, sich öffentliche Räume gemäß der eigenen, individuellen Bedürfnisse aneignen zu können und dies mit einem Recht auf Stadt zu legitimieren, hat bei den Autorinnen allerdings eine Reihe von Fragen aufgeworfen: Agieren Bürger nur weil sie eine Teilhabe und letztendlich auch Flächen und Räume beanspruchen im Interesse der Allgemeinheit? Bleiben die angeeigneten Freiräume tatsächlich für die Öffentlichkeit zugänglich oder wird diese subtil ausgeschlossen? Werden Nutzungsmöglichkeiten erweitert oder eingeschränkt? Zu diskutieren bleibt, wie das Verständnis von Teilhabe, von gelebter Stadtgestaltung und das Recht zur Aneignung von Freiräumen von den verschiedenen Aktivisten im Einzelfall begründet werden.

Anmerkungen

1 Das "Recht auf Stadt" wurde 1968 erstmals vom französischen Soziologen und Philosophen Henri Lefebvre in seinem gleichnamigen Buch "Le droit à la ville" erhoben.

2Als Vertreter der sogenannten emanzipativen Freiraumplanung gelten unter anderem. Werner Nohl, Günther Grzimek und Werner Ruhnau.

3 Urban Catalyst - Labor für künftige Modelle des Zusammenlebens, des Umgangs mit Ressourcen und des ganzheitlichen Wirtschaftens, www.urbancatalyst-studio.de.

4 Der Band Urban Pioniers ist eine für die Berliner Senatsverwaltung vom Planungsbüro Urban Catalyst verfasste Studie.

5 S. Raumunternehmen - Wie Nutzer selbst Räume entwickeln (2014) von Buttenberg et al.

 Anne Haß
Autorin

Ausgewählte Unternehmen
LLVZ - Leistungs- und Lieferverzeichnis

Die Anbieterprofile sind ein Angebot von llvz.de

Redaktions-Newsletter

Aktuelle grüne Nachrichten direkt aus der Redaktion.

Jetzt bestellen