FLL legt neue „Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen“ vor

Baumschulen
"Technische Lieferbedingungen für Baumschulpflanzen", heißt das neue Werk. Hier sieht man junge Bäume in einer Baumschule, bereit zum Transport. Foto: BdB

Die Überarbeitung der "Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen" ist abgeschlossen. Die aktualisierte Ausgabe wurde im Mai unter dem neuen Titel "TL-Baumschulpflanzen Technische Lieferbedingungen für Baumschulpflanzen (Gütebestimmungen)" veröffentlicht. Die "Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen" sind seit 34 Jahren in der Trägerschaft der FLL und definieren die einwandfreie Qualität von Pflanzen aus Anzuchtbeständen.

Bei Bauverträgen, deren Grundlage die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist, werden die Gütebestimmungen mit der ATV DIN 18320 "Landschaftsbauarbeiten" und der dort verankerten DIN 18916 "Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Pflanzen und Pflanzarbeiten" Bestandteil des Vertrages.

Nach der letzten grundlegenden Überarbeitung im Jahre 2004 wurde das Regelwerk nun unter der Leitung von Prof. Martin Thieme-Hack erneut vollständig überarbeitet. Dabei wurden die Inhalte der Bestimmungen auf aktuelle Produktionsverhältnisse abgestimmt, in der praktischen Anwendung überprüft und alle Texte redaktionell bearbeitet. Themen der Überarbeitung waren u. a. Ballen- und Containergrößen, Standzeit von Containerpflanzen sowie der Verpflanzstatus beispielsweise von Heistern und Sträuchern.

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