ZVG zu Integrationsgesetz

Gute Einzelmaßnahmen bei fehlendem Gesamtkonzept

Geflüchtete Ausbildung und Beruf
Ausbildung ist eine gute Form der Integration. Dafür brauchen die Betriebe Rechtssicherheit. Foto: Moritz Lösch, Stadt+Grün

Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) bewertet die einzelnen Maßnahmen des Integrationskonzeptes der Bundesregierung überwiegend positiv. Ein ganzheitliches Konzept für eine effektive Verzahnung und Abstimmung der vorhandenen Förderinstrumente sei aber nicht zu erkennen. Im Rahmen ihrer Kabinettsklausur auf Schloss Meseberg hatte die Bundesregierung Ende Mai das Integrationsgesetz beschlossen.

"Der erleichterte Zugang zu Leistungen der Ausbildungsförderung ist ein wichtiger Schritt zu einer erfolgreichen Integration in den Arbeitsmarkt. Mit dem Abschluss eines Ausbildungsvertrages sollten allerdings alle Förderinstrumente für Asylbewerber und Geduldete ohne Arbeitsverbot zur Verfügung stehen", so der Vorsitzende des ZVG-Ausschusses Bildungspolitik und Berufsbildung Ralf Kretschmer. Nach wie vor stehen wichtige Instrumente wie Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld den Auszubildenden erst nach 15 Monaten zur Verfügung. Der ZVG verweist zudem auf die Notwendigkeit einer besseren Verzahnung geeigneter Förderinstrumente. Die gegenwärtig vorhandenen Förderungsstrukturen greifen nur punktuell. Wichtig ist, dass die verschiedenen Förderungsinstrumente aufeinander abgestimmt werden.

Mit "Gärtner 1+3" hat der ZVG eine Option für ein ganzheitliches Ausbildungskonzept aufgezeigt. Das neue an dem Konzept ist, dass Betrieb, Berufsschule und Bildungsträger generell Jugendliche mit Förderungsbedarf von Beginn an unterstützen und in einem Vorbereitungsjahr zu einer erfolgreichen Ausbildung hinführen. Wichtig dabei ist, dass die Zusammenarbeit über das erste Jahr beruflicher Vorbereitung hinausgeht und bis zum Ende der regulären Ausbildung fortbesteht.

"Betriebe und Auszubildende benötigen vor allem Rechtssicherheit. Ich freue mich, dass diese durch die so genannte `3+2-Regel` endlich gegeben ist", so Kretschmer. Wer als Geduldeter eine Ausbildung beginnt, soll künftig für die gesamte Dauer der Ausbildung in Deutschland bleiben dürfen. Bei erfolgreicher Arbeitsplatzsuche innerhalb von sechs Monaten erhält dieser ein Aufenthaltsrecht in Deutschland für zwei weitere Jahre.

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