Haftung

Granitblöcke verletzen Kinder

Im Berliner Landschaftspark Johannisthal wurden zwei zehnjährige Mädchen von einem 500 Kilogramm schweren Granitblock überrollt und schwer verletzt. Nun wird gegen Unbekannt wegen Verdachts der "fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen" ermittelt. Noch ist die genaue Ursache des Unfalls unklar: Möglicherweise ist der Steinblock von Tieren untergraben worden oder er rutschte ab, weil er an einem Hang lag und ungenügend befestigt war. Auch wird geprüft, ob er von Regenwasser unterspült wurde und so in Bewegung geriet.

Vielleicht kam er auch ins Rutschen, weil die Kinder während der "Schatzsuche" an dem Stein buddelten, sodass er instabil wurde. Das Bezirksamt hat nun einen Statiker beauftragt, die Ursache zu ermitteln und den Boden zu untersuchen. Die rechtliche Lage ist eindeutig.

Die Norm DIN 18034 legt fest, dass für "Spielplätze und Freiräume zum Spielen" auf naturnahen Bereichen "mit einem hohen Anteil an natürlichen Spiel- und Erlebniselementen wie … Steinen und offenen Bodenflächen" für alle "nicht zum Spielen hergerichteten oder bestimmten Ausstattungselementen … die allgemeinen Grundsätze der Verkehrssicherungspflicht" gelten. Bei "naturnaher Gestaltung sind Einrichtungen und Pflanzen in die Sicherheitsvorsorge mit einzubeziehen".

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