
Foto: Rainer Sturm, pixelio.de
Die Antragsfrist für die Programme der städtebaulichen Erneuerung für das Jahr 2021 läuft: Ab sofort bis zum 1. Oktober 2020 können alle Städte und Gemeinden im Land Baden-Württemberg Anträge für Zuschüsse aus der Städtebauförderung beim jeweiligen Regierungspräsidium stellen. "Dabei geht es beispielsweise um die Bereitstellung von dringend benötigtem Wohnraum durch Umnutzung und Aktivierung von Flächen und leerstehenden Immobilien oder auch um die Stärkung und Revitalisierung von bestehenden Zentren", sagte Wirtschafts- und...