
Bei der Lärmaktionsplanung geht es nicht nur um Lärmsanierung in belasteten Bereichen, sondern auch um Lärmvorsorge. Mit der Ausweisung ruhiger Gebiete wurde den Kommunen ein Instrument an die Hand gegeben, um ruhige Bereiche vor einer Zunahme von Lärm zu schützen. Doch obwohl die Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie bereits 2005 in deutsches Recht eingeführt wurde, haben bislang nur wenige Gemeinden ruhige Gebiete festgesetzt. Warum das so ist, beantwortet eine neue Broschüre des Umweltbundesamtes. In übersichtlicher Form listet...