Schulze legt Plan für Glyphosat-Ausstieg bis 2023 vor
Neue Zulassungspraxis für Pflanzenschutzmittel soll Ausstieg ergänzen
Das Bundesumweltministerium (BMU) hat einen Plan für einen schrittweisen Ausstieg aus der Nutzung des Breitband-Herbizids Glyphosat vorgelegt. Dazu soll die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung geändert werden. Zudem wird das Umweltbundesamt, das als Fachbehörde am Zulassungsverfahren beteiligt ist, die Zulassung biodiversitätsschädigender Produkte an einen Anwendungsvorbehalt knüpfen. Landwirte, die solche Mittel nutzen wollen, müssen auf ihren Ackerflächen einen Mindestanteil an pestizidfreien Ackerlebensräumen für Tier- und Pflanzenarten garantieren. Dieser Anwendungsvorbehalt gilt nicht nur für Glyphosat, sondern künftig für alle Pestizide, die die Artenvielfalt nachweislich schädigen. Ursprünglich sollte der Einsatz von Glyphosat bereits bis 2022 beendet werden.
"Der einfachste Weg, ein Verbot des Wirkstoffs auf EU -Ebene, ist bis Ende 2022 jedoch verbaut, weil der frühere Bundeslandwirtschaftsminister in Brüssel für eine erneute Genehmigung des Wirkstoffes gestimmt hat - entgegen der Abmachung der damaligen Bundesregierung", sagte Bundesumweltministerin Svenja Schulze (Bündnis 90/Die Grünen). Jetzt sollten alle rechtlichen Hebel genutzt werden, die auf nationaler Ebene für einen Glyphosat-Ausstieg zur Verfügung stünden, denn Glyphosat bedrohe nachweislich die Artenvielfalt in der Agrarlandschaft, so Schulze.
in Verbot des Mittels unter anderem in Privatgärten und Parks hat das Bundeslandwirtschaftsministerium bereits vorgeschlagen. Darüber hinaus will Schulze den Einsatz von Pestiziden generell beschränken. "Darum werden wir im Rahmen des Zulassungsverfahrens für jedes Pflanzenschutzmittel, das die Biodiversität schädigt, neue Naturschutzauflagen einfordern." Das BMU Ministerium wolle zudem weitere folgende Beschränkungen in die Pflanzenschutzmittel-Anwendungsverordnung aufnehmen:
Verbot des Glyphosateinsatzes in ökologisch sensiblen Gebieten und in Wasserschutzgebieten, Verbot für die Vorsaat- und Stoppelbehandlung und die Sikkation im Ackerbau sowie bei Sonderkulturen; diese Teilverbote dürfen durch pauschale Rückausnahmen nicht leerlaufen, Festlegung eines generellen Gewässerabstandes in Anlehnung an die Regelungen zu den Gewässerrandstreifen.
Darüber hinaus will das BMU in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung eine Regelung festschreiben, die den Glyphosateinsatz mit Ablauf der Wirkstoffzulassung auf EU-Ebene und der vorgeschriebenen Übergangsfrist Ende 2023 verbindlich und umfassend beendet.