Wie Straßenbegleitgrün und Gewässer gestaltet werden

Ränder und Restflächen in der Stadt – gepflegt/ungepflegt

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Die üppige Bepflanzung im Vordergrund, angelegt mit gemeinsamer Tätigkeit von Nachbarschaft und Kommune, bei der hier das Allgemeininteresse vorwiegt, nutzt die Verbreiterung der Baumscheiben-Ränder durch die diagonale Straßenführung. Auf der anderen Seite finden erfreulicherweise auch Kinder ein geschütztes Plätzchen in einer Baulücke - eine sinnvolle Nutzung von Restflächen.
Ufergestaltung Außenanlagen
Abb. 1: Berlin-Schöneberg, Crellestraße vor der Einmündung in den Kaiser-Wilhelm-Platz, Juni 2016. Mehrere Typen von Rändern und eine Restfläche, die als Kinderspielplatz genutzt wird. Foto: Hanns-Werner Heister

Ränder markieren und sind zugleich Grenzen. Sie trennen und verbinden nach beiden Seiten: in der Stadt als flächige, mehr oder minder schmale Streifen zwischen Gehweg und Straße, zwischen Haus mit und ohne seinerseits randartigem Vorgarten und Gehweg, zwischen begehbaren bepflanzten Plätzen oder Parks zum Verweilen, zum Spazierengehen, Spielen, Ausruhen und befahrbaren Verkehrsflächen. Bei Vorgärten wird ihrerseits häufig der Rand nochmals eigens markiert, mit Hecke, Zaun, Gitter, Mauer, und die wiederum allesamt in verschiedenen Höhen. Diese begrenzenden Ränder bremsen oder verhindern den physischen oder auch nur optischen Zugang, fordern aber oft durchaus zu Blickkontakten mit dem schön Gemachten auf.

Ränder an Bahndämmen und Bahnhöfen neben, zwischen und sogar auf dem Schienenbett, und neben U-, S- und Fernbahnen als Spezialfall sind nicht immer eben und horizontal, sondern vertikal geneigt und bringen mit den Böschungen eine neue Vegetationsvariante herein. Sie sind ein eigenes Thema. Das Gleiche gilt für breitere, bepflanzte Mittelstreifen bei größeren Straßen, ob als Alleen angelegt, wie etwa bei "Unter den Linden" in Berlin oder ohne baumbestandene Ränder, oder Verkehrskreisel mit und ohne Bepflanzung als weitere Typen.

Der breite Dorfanger zwischen zwei Straßen als Rest der Allmende in der Hauptstraße etwa in Dörfern Brandenburgs ist damit indirekt verwandt. Dazu kommen als weiteres Themenfeld die mehrfach gestaffelten Randstreifen der Autobahnen, die auch durch Städte Emissions- und Lärmschneisen schlagen. Sie werden immer mehr groß- und vielspurig, damit die Staus sechs oder mehr statt nur vier Spuren zur Verfügung haben. Der enorme Flächenverbrauch für ständig neue Straßen für den Privatverkehr samt Bodenversiegelung macht die Nutzung von Restflächen ebenso wie Um- und Nachnutzungen umso dringlicher. Begrünung sollte dabei der vorrangige Entwicklungspfad sein.

Straßenränder

Ränder zur Straße hin werden in der Regel durch ein oder mehrere mehr oder minder grüne Streifen gebildet. Selbst ein schmaler Grünstreifen zwischen Bürger*innensteig und Straße schützt jene etwas und verhindert, dass jemand, zumal Kinder, unbedacht auf die Straße treten oder verzögert das jedenfalls eine winzige Zeitdauer. Dass Straßen für Unmotorisierte potenziell lebensgefährlich sind (sie sind es auch für Motorisierte), ist allerdings nicht naturgegeben, sondern lässt sich ändern; oder ließe sich ändern, wenn die systemischen Grundlagen geändert würden. Der Ausbau des ÖPNV wie des Güterverkehrs auf der Schiene und damit die Reduktion des Autoverkehrs fördert das Überleben von Einzelnen wie der Menschheit, verbessert das Klima und schont die Naturressourcen.

Stadteinwärts, Harburg, Bremer Straße auf der rechten Seite in der Reihenfolge ihres Auftretens,: Wald, Maschendrahtzahn, schmaler Grünstreifen, abschnittsweise wechselnd mit lila Krokussen und Osterglocken oder gelben Narzissen, Rad- und Gehweg, Bordstein, Straße. Anders als anderswo, etwa in dicht bevölkerten Stadtzentren, vertragen sich Fuß- und Radverkehr hier schon mangels Masse problemlos.¹ Auf der anderen Straßenseite gibt es nur einen Gehweg mit schmalem Randstreifen, dann über einer kleinen Böschung Wohngebäude. Straßenränder sind manchmal auch als Garten- und Ackerbauflächen ausgebildet.

In dem armen, aber ernährungsmäßig im Prinzip sogar autarken Land Tansania wird auch der Straßenrand intensiv agrarisch genutzt. Auf der anderen, dem See abgewandten Seite der Straße, stehen vor allem Verkaufsstände - oft nur Tische, mit den winzigen Überschüssen, die Familien nicht selber zur Subsistenz brauchen.

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Abb. 2: Mwanza, Tanzania. Ausfallstraße, Januar 2019. Die Seite zum Victoria-See hin wird ausgiebig für Gartenbau und Pflanzenverkauf genutzt. Foto: Hanns-Werner Heister
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Abb. 3: Berlin, Potsdamer Platz, Nähe S-Bahn-Station, September 2017. Rand inmitten der Stadt mit Stadt-Rädern. Foto: Hanns-Werner Heister

Restflächen

Ein ganz anderer Typ, in vielem ein Gegentyp zu Straßenrändern, sind Flächen im Stadtraum, die buchstäblich am Rand stehen, auch an dem der Aufmerksamkeit. Sie sind in der Regel ungewollt, unbeabsichtigt und ungestaltet, insgesamt eher zufällig entstanden, und werden oft kaum eines Blicks und meist keiner weiteren Pflege gewürdigt. Als tote Winkel unbeachtet, bleiben sie sich selber überlassen: ein Stück sekundäre Natur als Teil der Stadtkultur.²

In Ermangelung eines besseren Begriffs bezeichne ich sie provisorisch als "Restflächen" oder "Reststellen. Im Unterschied zu Brachen, die unbebautes Acker- oder Bauland sind, und daher in Wert gesetzt werden können und in der Regel nicht auf Dauer gestellt sind, sind die hier gemeinten Restflächen kaum kommerziell verwertbar, zumal sie meist zu klein sind, und, wiederum im Unterschied zu Brachen, ohne Absicht entstanden. Allerdings liegt auch da die Immobilienverwertung auf der Lauer und denkt über Verwertungsmöglichkeiten nach.³ Juristisch erfasst werden einschränkend definierte Restflächen vor allem privatrechtlich im Hinblick auf die Arrondierung von Grundstücken und auf Wege- und Zugangsrechte.4

Erweiterte, nicht bloß kommerzielle Aufwertungs- und Nutzungsmöglichkeiten sind die als "Pocket Park", als Miniaturspielplatz und anderes mehr. Zu den Restflächen können auch bloß als Durchgänge und Lichthöfe genutzte Innen- und Hinterhöfe gehören. Seit längerem werden diese immerhin oft intensiver und vielfältiger genutzt und entsprechend bepflanzt und gepflegt.

Restflächen bilden auch Dachterrasse, die nicht als solche geplant, wohl aber - sparsam, doch immerhin mit Flachdachbegrünung - bepflanzt und benutzt werden. Hier entstehen sie in Räumen zwischen dicht und gewissermaßen ineinander verhakelt gebauten, teilweise terrasseförmig gestaffelten Hochhäusern.5

Ein anderer Typ einer als solche kaum geplante Restfläche entstand in Hamburg, wo sich mehrere Fleete treffen in einer Art dead end. Die Artenvielfalt lässt, anders als sonst oft, hier zu wünschen übrig, begreiflich angesichts des Standorts. Die Bäume haben sich offensichtlich selbst angepflanzt und sich an wechselnde Wasserstände angepasst.

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Abb. 4: Hamburg-Harburg, Juli 2019. Blick von einem Parkhaus bei einem Einkaufszentrum im Stadtzentrum aus. Foto: Hanns-Werner Heister
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Abb. 5: Hamburg, Nähe Rückseite des Rathauses, Ende Januar 2022. Foto: Hanns-Werner Heister

Gehwegränder

Der Gehweg dient der Abgrenzung der Straße, auch schon vor dem Auto-Zeitalter, grenzt zugleich von den anliegenden Gebäuden ab, und wird oft zusätzlich noch, wie erwähnt, nach beiden Seiten hin mit zusätzlichen Randstreifen versehen. Der Gehweg als Bürger*innensteig ist eine Errungenschaft erst des 19. Jahrhunderts. Er schützte die zu Fuß gehenden etwas vor den Gefahren der Straße, nicht zuletzt vor dem Dreck und Staub der ja oft nicht gepflasterten Straßen. Auch deshalb war er in Diktaturen wie dem wilhelminischen Preußen, etwa in Berlin, noch lange Zeit im Zweifelsfall den Militärs vorbehalten, denen Zivilpersonen zu weichen hatten.

Die Ränder zwischen Gehweg und Straße sind oft mit Bäumen bepflanzt. Die Baumscheiben dienen dann häufig als Hundeklo. Das erzeugt das Problem, dass man beim Absteigen vom Fahrrad oder Aussteigen aus dem Auto nur allzu leicht in den Kot treten kann, der bekanntlich ebenso zählebig wie übelriechend ist. Dauerhaft und pflegeleicht mit Steinen geschmückte und, weitergehend, mit Blumen bepflanzte Baumscheiben sind demgegenüber ebenso menschen- und umweltfreundlich.

Ränder rahmen also Wege oder Gebäude. Der Vorgarten kann auch als vergrößerter und verbreiteter Rand aufgefasst werden. Er ist ein als Grenze eben in beide Richtungen weisendes Dazwischen zwischen Privatheit und Öffentlichkeit, zwischen Haus, Gehweg und Straße. Ein Typ ist ein zum Gehweg-Haus-Rand verkleinerter Vorgarten.

Solche Vorgarten-Streifen können, wie Vorgärten überhaupt, einfältiger und einfacher oder vielfältiger und artenreich bepflanzt werden.

Allein schon die klimatischen Bedingungen sorgen in einer vergleichbaren städtischen und topographischen Situation für eine geradezu subtropisch üppige Vegetation. Die subjektiven Bemühungen um Mannigfaltigkeit und Schönheit durch Anpflanzungen sind durch objektive Bedingungen wie geographische Lage, Klimazone oder Höhenlage begrenzt, können sich aber innerhalb dieses Rahmens bis an die Ränder des Möglichen entfalten - oder eben auch nicht.

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Abb. 6: Kiel, Wohnstraße, Ende Februar 2022. Blick von oben auf einen schmalen Vorgarten-Streifen zwischen Wohnhaus und Gehweg. Foto: Hanns-Werner Heister
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Abb. 7: Heidelberg, an der Treppe zum Schloss, September 2020. Foto: Hanns-Werner Heister
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Abb. 8: Lissabon, März 2015, Treppenaufgang an einem Hügel in der Altstadt. Foto: Hanns-Werner Heister
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Abb. 9: Parma, Flussufer "Lungoparma" di Parma, Mai 2014. Foto: Hanns-Werner Heister

Gewässerränder

Wege und Häuser, Wohnen und Gehen am Rand von Gewässern, von Seen, Teichen, Bächen, Flüssen oder Kanälen sind etwas Besonderes und meist Begehrtes. Vergleichbar sind Ränder von Parks. Hier ergibt sich mit Böschungen, mehrfach gestaffelten Uferterrassen, breiteren Rändern als im "gewöhnlichen" Straßen-Gehweg-Gebäude-Stadtbereich, ein vielgestaltiger Fächer von Rändern und Pflanzenbewuchs.

Bei weniger rigorosen Rückschnitten und Mähaktionen könnte zum Beispiel am Spreeufer in Moabit das einmal Angelegte ruhig noch etwas mehr überwuchert werden und vielfältiger und attraktiv weiterwachsen. Die Treillage über dem Gehweg deutet an, wie die Balance zwischen Anpflanzung und Wuchern, Kultur und Natur gewahrt und gegebenenfalls das Wohlbefinden der Menschen störender Wildwuchs im Zaum gehalten wird.

Am Rand stehen möchte niemand, am Stadtrand wohnen wollen viele. Die "Randbebauung" ist ein spezielles stadtplanerisches und städtebauliches Problem. Die Ränder von Reihenhauszeilen sind einerseits freier, andererseits Wind und Wetter mehr ausgesetzt. Analoges gilt bei Häusern am Rand von Feld, Wald und Wiesen. Zumal bei Hanglagen sind die Ränder, die erste oder letzte Reihe, besonders begehrt, da sie einen besonders weiten und freien Ausblick bieten und das Panorama vielfältiger und weiträumiger ist, sowohl im Hinblick auf Natur als auch auf Kultur - letztere schließt freilich oft bloße Verkehrswege ein, von einfachen Straßen über Eisen- bis zu Autobahnen.

Mindestens im Prinzip fraglos schön ist dagegen das Wohnen an Gewässern wie hier. Die Parma, ein bescheidener Nebenfluss des Po, teilt die Stadt Parma in alte und neue Stadt, ziemlich genau in Ost-West-Richtung. Sie ist ein "torrente", also ein nicht ganzjährig wasserführender, jahreszeitlich trockenfallender Fluss. Er liegt für die Häuser gewissermaßen hinten - wenn die Straßenseite, wie üblich, als "vorne" gewertet wird. Aber es handelt sich natürlich nicht um Hinterhäuser, im Gegenteil: Die Fenster und Balkons bieten eine schöne Aussicht auf Stadt, Land und Fluss.

Schöne Aussichten gibt es ebenso vom Rand von Seen, für Bewohner der Häuser an den Ufern wie für bloße Besucher*innen.

Die erholsamen Aussichten können sich bei der Erholung mit heilsamen Einsichten verknüpfen. Es ist nicht nötig, phrasenhaft "die Seele baumeln zu lassen". Es reicht, unter Bäumen die Beine am Rand des Wassers baumeln zu lassen.

Gelegentlich gibt es ebenso erfreuliche wie seltene Augenblicke an Uferrändern.

In aller Ruhe brütet ein Schwan, nur wenige Meter von einem vielbegangenen Weg entfernt: ein Stück räumlich und zeitlich begrenzte - Versöhnung von Mensch und Natur.

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Abb. 10: Ungewöhnliche Begegnung am Wegrand: Brütender Schwan am Uferweg des Mains. Frankfurt a. M.-Fechenheim, April 2015. Foto: Hanns-Werner Heister

Anmerkungen

¹ Zum Problem s. u. a. Marsch, Viktoria: Verträglichkeit von Fuß- und Radverkehr in Begegnungszonen. Diploma Thesis, Technische Universität Wien 2018. doi.org/10.34726/hss.2018.41809.

² Wie Ränder in armen Ländern, so können solche Restflächen auch in reichen sinnvoll landwirtschaftlich verwendet werden. S. z. B. Wolfgang Werschnig: GROW - horticulture for urban wastelands, Thesis TU Wien 2012, resolver.obvsg.at/urn:nbn:at:at-ubtuw:1-56668.

³ Vgl. z. B. Elisabeth Lang: E. (2015). Zwischenland - Aktivierung eines städtischen Zwischenraums, Diploma Thesis, TU Wien 2015, doi.org/10.34726/hss.2015.29068.

4 "§ 27 - Sachenrechtsbereinigungsgesetz (SachenRBerG), Artikel 1 G. v. 21.09.1994 BGBl. I S. 2457; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 04.05.2021 BGBl. I S. 882, Geltung ab 01.10.1994; FNA: 403-23-2 Nebengesetze zum Sachenrecht: § 27 [. . . ] Restflächen sind Grundstücksteile, auf die sich der Anspruch des Nutzers [. . . ] nicht erstreckt, wenn diese nicht in angemessenem Umfang baulich oder wirtschaftlich nutzbar sind. Der Nutzer oder der Grundstückseigentümer ist berechtigt, eine Einbeziehung der Restflächen in den Erbbaurechts- oder Grundstückskaufvertrag zu verlangen, wenn hierdurch ein nach Lage, Form und Größe zweckmäßig gestaltetes Erbbaurecht oder Grundstück entsteht. (2) Ist für eine dem Grundstückseigentümer verbleibende Fläche die zur ordnungsgemäßen Nutzung notwendige Verbindung zu einem öffentlichen Weg nicht vorhanden, kann der Grundstückseigentümer vom Nutzer die Bestellung eines Wege- oder Leitungsrechts und zu dessen Sicherung die Übernahme einer Baulast gegenüber der Bauaufsichtsbehörde sowie die Bewilligung einer an rangbereiter Stelle in das Grundbuch einzutragenden Grunddienstbarkeit verlangen. (3) Kann ein Wege- oder Leitungsrecht nach Absatz 2 aus tatsächlichen Gründen nicht begründet werden, so hat der Grundstückseigentümer gegen den Nachbarn den in § 917 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bezeichneten Anspruch auf Duldung eines Notwegs. [. . . ]" www.buzer.de/gesetz/6679/a95324.htm, Abruf 5.3.22.

5 Rabiatere Lösungen für vergleichbare bauliche Situationen und andere Ränder visiert ein Wiener Projekt an: "Der Bauplatz für diese Struktur befindet sich nicht primär in der Ebene, da die Grundstücksflächen in innerstädtischen Vierteln bereits sehr intensiv genutzt werden. Als Bauplatz werden mehrgeschoßige freistehende Feuermauern gründerzeitlicher Hoftrakter herangezogen, die wie blinde Mauern- an den Grundstücksgrenzen brach liegen." (Abstract; ausf. Sigrid Hanzl: Dencity : eine Nachverdichtungsstudie an gründerzeitlichen Restflächen. Diploma thesis TU Wien 2014, doi.org/10.34726/hss.2014.26147.

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