Anregungen zum Vor- und Nachdenken über ein Kulturgut
Immaterielles Kulturerbe - Kleingartenwesen
von: Prof. em. Dr. Klaus NeumannUnter Immateriellem Kulturerbe sind Bräuche, Traditionen, Ausdrucksformen, Wissen und Fertigkeiten zu verstehen, die Gemeinschaften, Gruppen und gegebenenfalls Einzelpersonen als Bestandteil ihres Kulturerbes ansehen. Es wird durch das Engagement seiner Trägergemeinschaften lebendig gehalten, weitergegeben und weiterentwickelt. Träger Immateriellen Kulturerbes wenden ihr Wissen und Können praktisch an und geben es von Generation zu Generation weiter. Gemäß dem Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes aus dem Jahr 2003, welchem auch Deutschland beigetreten ist, werden vier Kategorien des Immateriellen Kulturerbes definiert:
- Bräuche und Feste im Jahreslauf,
- Mensch und Natur,
- Musik und (Körper-)Sprache,
- Leben in Gemeinschaft.
Bei der Erfassung als Immaterielles Kulturerbe werden unter anderem folgende Parameter zugrunde gelegt:
- "Immaterielles Kulturerbe zeichnet sich durch seine lebendige Praxis und Anwendung in der Vergangenheit, Gegenwart und der (nahen) Zukunft aus, es wird von einer Generation an die nächste weitergegeben.
- Immaterielles Kulturerbe wird von Gemeinschaften und Gruppen in Interaktion mit ihrer Umgebung, mit der Natur und mit ihrer Geschichte kreativ und fortwährend weiterentwickelt.
- Immaterielles Kulturerbe vermittelt ein Gefühl von Identität und Kontinuität, wodurch die Achtung vor der kulturellen Vielfalt und der menschlichen Kreativität gefördert wird.
- Immaterielles Kulturerbe steht im Einklang mit bestehenden internationalen Menschenrechtsübereinkünften, dem Grundgesetz, mit dem Anspruch gegenseitiger Achtung von Jedermann."
SUG-Stellenmarkt
Während das Denkmalwesen auf die (materielle) Originalität einer Kulturleistung fokussiert, (z. B. historischen Garten- und Parkanlagen) werden materielle Ergebnisse beim immateriellen Kulturgut als ephemere Nebenerscheinung gesehen, da der Schwerpunkt des Interesses auf den Prozessen liegt. Das Konzept des immateriellen Kulturerbes setzt sich zudem vom Begriff des Museal-Bewahrenden ab; die Wandlungen, Veränderungen und Weiterentwicklungen der Kulturäußerung in ihrer Weitergabe werden als zentraler Aspekt gesehen. Daher sind die Konzepte zum immateriellen Erbe auch zunehmend in Denkansätze von Nachhaltigkeit und "alternativen" Wirtschaftskonzepten eingebunden.
Das Kleingartenwesen - immaterielles Kulturerbe?
Zur Geschichte der deutschen Stadt- und Gesellschaftsentwicklung und zum heutigen äußeren Erscheinungsbild vieler europäischer Metropolen gehört die vor mehr als 200 Jahren in Deutschland ins Leben gerufene Bewirtschaftung von Gartenflächen, welche damals seitens der staatlichen Obrigkeit kostenfrei oder gegen geringes Geld den sozial Schwächeren zur Verfügung gestellt wurden. In dieser Intention, dem Hunger und den dadurch zu erwartenden sozialen und politischen Unruhen entgegenzuwirken, wurden um 1806 in Kappeln an der Schlei von Landgraf Carl von Hessen die ersten kleinen Gartenanlagen erbaut. Bereits 20 Jahre später fand man solche Gärten für Ernährung und Befriedung in 19 weiteren Städten. In Kiel wurde 1830 von der "Gesellschaft für freiwillige Armenfreunde" städtischer Grund in 400 Quadratmeter große Parzellen eingeteilt und für geringes Geld verpachtet. Aus diesem sozialen wie politisch bedingten Engagement des Souveräns für seine Bürger hat sich in Deutschland das in dieser Form und Organisationsstruktur nahezu einzigartige "Kleingartenwesen" entwickelt.
Immer im Fokus von teilweise extrem kontroversen, sozialen, wirtschaftlichen, politischen, ideologischen und städtebaulichen Begehrlichkeiten gibt es zahlreiche Vorurteile und negative Implikationen gegenüber dieser Naturkultur. "Beschrieben als kleinkarierte und kleingeistige Vereinsmeier, die ohne die Reglementierung ihrer Satzungsordnung nicht wüssten, was sie tun sollen und ihren Garten für die Natur schlechthin halten, während sie versuchen jegliche Natürlichkeit zu kontrollieren und zu vernichten, seien sie die Personifikation kleinbürgerlichen Denkens und kleinbürgerlicher Wertorientierung . . . Übergeordnete, nebeneinanderliegende Kleingärten werden getreu dem Spruch: ,Wie der Gärtner, so der Garten', Rückschlüsse auf die Menschen gezogen, die diese bewirtschaften." (Zitat K. Denkinger, 2017).
Trotz wachsender gesellschaftlicher Akzeptanz und großem Nachfragebedarf insbesondere bei jüngeren Familien mit Kindern - in Berlin liegt die Wartezeit für einen Kleingarten bis zu fünf Jahren - ist dieses Element deutscher Sozial-, Bau- und Stadtkultur vielfach von Unwissenheit und falschen Ideologien geprägt. Derartige Vorurteile resultieren wesentlich auf Unkenntnis über die Anfänge, das heißt, Gärten für Arme und sozial Schwächere und der Ignoranz gegenüber der aktuellen Bedeutung des Kleingartenwesens für die Umwelt-, Stadt- und Gesellschaftsentwicklung des 21. Jahrhunderts.
Lässt man diese Mischung aus Vorurteilen, Ignoranz und Unkenntnis beiseite und eruiert die tatsächliche gesellschaftliche, sozial- und baukulturelle Bedeutung dieses deutschen "Garten-Phänomens" basierend auf a.) evidenzbasierten Fakten zum Kleingartenwesen und b.) den zur Validierung für eine Anerkennung als immateriellen Kulturerbes definierten Kriterien, spiegelt sich das Kleingartenwesen in einem völlig anderen Bild.
Vom Armengarten zu stadtkulturellem Reichtum
Die Anfänge des Kleingartenwesens liegen im 19. Jahrhundert. Sie stehen im Zusammenhang mit der Industrialisierung und den schnell wachsenden Handels- und Industriestädten. Aufgrund der plötzlichen Bevölkerungszunahme und der damit einhergehenden Armut wurden auf Veranlassung von barmherzigen Wohlhabenden sogenannte "Armengärten" angelegt. Ziel war es, den Armen eine Möglichkeit zu geben, eigenes Gemüse und Obst anzubauen, um somit dem Hunger und einer daraus resultierenden "sozialen Unruhe" entgegenzuwirken. 1806 war es Landgraf Carl von Hessen, der die ersten kleinen Gartenanlagen erbaute - eine in der damaligen Zeit bemerkenswerte "disruptive Innovation", ein kluges politisches Handeln gegen soziale Unruhe und zu besseren Nahrungsversorgung der Menschen.
Vor genau 100 Jahren wurde erstmalig mit der "Kleingarten- und Kleinpachtlandordnung vom 31. Juli 1919" ein gesetzlicher Schutz für nicht gewerbsmäßig genutzte Grundstücke wie Schrebergärten, Arbeitergärten etc. geschaffen. Es ist die formell festlegte und geschützte Nutzung von Gartenanlagen oder Grabeland; die Geburtsstunde des weltweit einzigartigen formalrechtlich verankerten und organsierten Kleingartenwesens.
Als Orte für die Ernährung, als Orte für sozialen Frieden und Zufluchtsorte für Sicherheit, galten Kleingärten in den Kriegsjahren. Während der Weltkriege und der Weltwirtschaftskrise waren überlebenswichtige existenzsichernde Refugien, insbesondere für die städtische Bevölkerung. Auf dem Höhepunkt dieser Krise im Jahre 1931 wurde die Bereitstellung von Kleingärten für Erwerbslose durch Verordnung des Reichspräsidenten angeordnet. Gleichzeitig erhielten die Gemeinden zusätzliche Mittel für die Beschaffung von Kleingartenanlagen. In den Kriegsjahren galten diese Gartenanlagen als "politische" Zufluchtsorte. Bekannt ist, dass sich viele jüdische Menschen, unter anderem der Entertainer Hans Rosenthal aber auch Erich Honecker oder der Schauspieler Michael Degen in den Kleingartenanlagen versteckten beziehungsweise versteckt wurden und nur so das Dritte Reich überlebten.
Unmittelbar nach dem 2. Weltkrieg dienten Kleingärten nicht nur zur Deckung des Nahrungsbedarfs, sie wurden zum "grünen Motor" der deutschen Nachkriegsstadtentwicklung. Ein unverzichtbarer Bestandteil der deutschen Städteplanung und Baukultur. Nahezu alle deutschen Metropolen und Metropolregionen verdanken ihr heutiges Outfit, die stadt-und naturräumlich geprägte Gliederung, das urbane Ambiente der "grünen Stadt" und die damit verbundenen hohen Freizeit-und Lebensqualitäten der Struktur des deutschen Kleingartenwesens:
- Dazu gehören nicht nur eine eigenständige gesetzliche Grundlage, manifestiert zum Beispiel bereits in der Hessischen Verfassung vom 1. Dezember 1946 oder dem Bundeskleingartengesetz von 1983 mit umfangreichem sozialen, ökologischen und gesellschaftlichen Obligo.
- Dazu gehört insbesondere das seit den Anfängen prägende ehrenamtliche Engagement zum gesellschaftlichen Mit- und Füreinander (Vereinsleben) mit einer satzungsgemäß festgelegten "fachlichen Betreuung der Mitglieder".
- Dazu gehört die fast überall sehr intensive Partizipation an den Entwicklungen von Stadt und Gesellschaft, zum Beispiel bei der Mitwirkung in kommunalen Fachbeiräten, Natur- und Umweltschutzorganisationen; die Hinwendung zu neuen gesellschaftlichen Strukturen, etwa mit Sprach- und Einbürgerungshilfen für Zuwanderer, mit Kooperationen mit Schulen und Seniorenheimen für Schulgärten und "dem gemeinsamen Gärtnern von Jung und Alt".
- Dazu gehört auch die wissenschaftliche Arbeit der Gegenwart beispielsweise bei der Bewältigung des Klimawandels in den Städten durch neue Formen von "Klimagärten und urbanen Klimaschneisen" und die wissenschaftliche Aufarbeitung der eigenen Genese durch externe und interne Wissenschaftler mit einem eigenständigen deutschen Kleingartenmuseum.
Heute hat das deutsche Kleingartenwesen mit zirka 910.000 Kleingartenpächtern und 40.000 Hektar Kleingartenfläche eine gesellschaftliche, ökologische, soziale und politisch immense Bedeutung angesichts der zukünftigen Herausforderungen, die es bei den Themen von Urbanisierung, demografischem Wandel, Klimawandel und Migration zu bewältigen gilt. Sach- und fachkundige Stadtplaner und Architekten, Naturwissenschaftler, ebenso wie Mediziner, Sozial-Empiriker, Integrations- und Migrationsbeauftragte und Politiker haben heute erkannt, dass sich das tradierte Kleingartenwesen zum urbanen Juwel der Stadtentwicklung des 21. Jahrhunderts entwickelt hat.
Dazu beigetragen hat die historische Entwicklung, die das Kleingartenwesen nicht nur äußerlich, sondern auch programmatisch stark verändert hat. Das Kleingartenwesen ist nach wie vor ein Phänomen der industriellen und städtischen Gesellschaft. Die im Kleingartenwesen engagierten Menschen übernehmen wichtige gesellschaftlich-soziale Aufgaben von Integration und Kommunikation; gleichzeitig haben die Gartenanlangen lebensnotwendige ökologische Funktionen, von klimatischen Durchlüftungsschneisen über unversiegelten Flächen für den Grundwasserhaushalt und bis zum Lebensraum für tausende von Pflanzen und Tieren. Heute sind Kleingartenanlagen sowohl aus städtebaulicher Sicht, als auch aus sozialer und ökologischer Sicht "nicht mehr wegzudenkende bedeutsame Kultur- und Naturräume" (BMVBS 2008). "Kleingärten werden zum ,grünen Herz' in sich verdichtenden Metropolen. Durch das Engagement von Millionen Kleingärtnern werden unsere Städte sozialer, nachhaltiger, lebens- und liebenswerter", so der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesbauministerium, Florian Pronold auf dem Kongress "Gärten im Städtebau" am 24. November 2014.
Contra oder Pro Kulturgut Kleingarten?
Angesichts zahlreicher Vorurteile und von Unkenntnis geprägter Diskussionen erscheint die Frage Contra oder Pro "Kulturgut Kleingarten" angemessen. Dabei werden als Contra zum Kleingartenwesen die immerwährenden, seit Jahrzehnten artikulierten - insbesondere gegen einzelne Kleingärtner oder Kleingartenvereine - vorgebrachten Ideologien von Spießbürgertum, Traditionalisten mit kleingeistiger Vereinsmeier ins Feld geführt. Es ist aber nicht die materielle Kultur einzelner Kleingärten oder Kleingartenanlagen. Es ist die immaterielle Kultur, welche die gemeinsame Geschichte aufzeigt, Wissen erhält und für die Gestaltung der Zukunft vermittelt. Jedes immaterielle Kulturerbe wird durch das Engagement seiner Trägergemeinschaften lebendig gehalten, weitergegeben und weiterentwickelt. Genau das geschieht im Kleingartenwesen seit gut 200 Jahren. Entsprechend den eingangs zitierten vier Kategorien des Weltkulturerbes bindet sich das Kleingartenwesen mit seiner gut 200-jährigen Intention ein sowohl
- in die Kategorie 2 "Mensch und Natur" und dem daraus abgeleiteten Obligo zum Schutz, zu Bewahrung und zur Weiterentwicklung der natürlichen Ressourcen und
- in die Kategorie 4 "Leben in der Gemeinschaft" mit seinen gesellschaftlich-sozialen Komponenten ein.
Hintergrund Immaterielles Kulturerbe
Im Verzeichnis Deutschlands zum Immateriellen Kulturerbe sind aktuell 97 lebendige Kulturformen sowie Modellprogramme der Erhaltung Immateriellen Kulturerbes eingetragen. Dazu gehören unter anderem: das Hebammenwesen, die Falknerei, die Tradition des Schäferlaufs und Schäferhandwerks in Markgröningen, die traditionelle Flussfischerei an der Mündung der Sieg in den Rhein, die Haubergswirtschaft im Siegerland, der Innerstädtische Erwerbsgartenbau in Bamberg, die Bewahrung und Nutzung der Zeesboote in der Mecklenburg-Vorpommerschen Boddenlandschaft, die Wiesenbewässerung in den Queichwiesen zwischen Landau und Germersheim, die Deutsche Brotkultur und die Baumfelderwirtschaft sowie die traditionelle Dörrobstherstellung im Steigerwald.
In diesem Sinne spiegelt auch das deutsche Kleingartenwesen in beeindruckender Art und Weise den Ansatz des Begriffs "Kultur" wider. Werden als faktische Beurteilungsparameter die offiziellen Kriterien herangezogen, die zu Anerkennung als Immaterielles Kulturerbe erfüllt werden müssen, lässt sich folgende Analyse feststellen.
Conclusio
Unzweifelhaft ist die Geschichte des Kleingartenwesens ein Stück deutscher und ein Stück europäischer Kulturgeschichte. Ein Stück der Gesellschafts-, Bau- und Naturkultur, welches es bei allen erforderlichen Veränderungen zu schützen und zu bewahren gilt und welches in seiner inhaltlichen und organisatorischen Ausstrahlung einzigartig ist. Ein kulturelles Erbe, welches anlässlich der 100-jährigen Inauguration ("Kleingarten- und Kleinpachtlandordnung vom 31. Juli 1919") entsprechend gewürdigt und damit dauerhaft bewahrt werden sollte.
Literatur und Quellen
Bundeskleingartengesetz vom 28. Februar 1983 (BGBl. I S. 210), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 19. September 2006 (BGBl. I, S. 2146).
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung. (Hrsg.) (2008): Städtebauliche, ökologische und soziale Bedeutung des Kleingartenwesens. Schriftenreihe Forschungen, Heft 133, Bonn.
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB): Gärten im Städtebau. Pressemitteilung Nr. 238/14, 24.11.2014.
Deutsche UNESCO-Kommission: Immaterielles Kulturerbe werden. Aufnahmekriterien für das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes. www.unesco.de/kultur-und-natur/immaterielles-kulturerbe.
Deutsche UNESCO Kommission: Bundesweites Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes. www.unesco.de/kultur-und-natur/immaterielles-kulturerbe/immaterielles-kulturerbe-deutschland. Januar 2019.
Denkinger, Konstantin: Sozial-ökologische Motivationen der Kleingarten-Nutzer und -Nutzerinnen Greifswalds. Universität Greifswald, April 2017.
Katsch, Günther; Walz, Johann B.: Deutschlands Kleingärtner in drei Jahrhunderten. Bundesverband Deutscher Gartenfreunde. Messedruck Leipzig, Leipzig 2011.
Neumann, Klaus: Vom Armengarten zum stadtkulturellen Reichtum. Stadt und Raum, Nr.5/2011, S. 270-278.
Neumann, Klaus: Hat das Kleingartenwesen eine Zukunft? In: Grüne Schriftenreihe des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde, 2013, Heft 227.
Neumann, Klaus: Kleingärten könnten Weltkulturerbe sein. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 9. September 2018, Nr. 36.
Neumann, Klaus: Quo vadis Kleingärten? Perspektiven des Kleingartenwesens für die Gesellschafts- und Stadtentwicklung des 21. Jahrhunderts. Vortrag, 20.01.2019, Wissenschaftliches Forum im Rahmen der Internationalen Grünen Woche Berlin, CityCube Berlin.
Warnecke, Peter; Gröning, Gerd; Friedrich, Joachim: Ein starkes Stück Berlin. 1901-2001. 100 Jahre organisiertes Kleingartenwesen. Hg. vom Landesverband Berlin der Gartenfreunde e. V. Verlag W. Wächter, Berlin 2001.