
Foto: Bettina Oppermann
Die Qualität von Landschaften - und damit das Ziel der Landschaftsplanung - ist vom "Schönen" durchdrungen. Schönheit ist sogar per Gesetz geschützt (BNatSchG, § 1 Abs. 1.3). Was einfach klingt, ist natürlich richtig schön komplex. Denn Schönheit ist ein schwammiges, vielschichtiges Phänomen, das alle Forschungsdisziplinen seit Jahrhunderten herausfordert. Schönheit ist ambivalent: Sie ist subjektiv und objektiv zugleich. Einerseits liegt sie "im Auge des Betrachters", andererseits scheint das Schönheitsempfinden kulturübergreifend doch auch...