Rechtsprechung eindeutig
Haftung des Baumeigentümers für Fruchtfall?
Die Haftung des Baumeigentümers bei Fruchtfall beschäftigt die Rechtsprechung seit Jahrzehnten in unregelmäßigen Abständen mit dem wiederkehrenden Ergebnis, dass Fruchtfall von Bäumen (beispielsweise Kastanien, Eicheln oder Äpfel) und hierdurch verursachte Schäden, etwa an geparkten Fahrzeugen, dem sogenannten allgemeinen Lebensrisiko unterfallen.
Jüngstes Beispiel ist ein…