Wie in den Kleingartenanlagen innovative Ansätze erprobt werden

Hamburgs Kleingärten auf neuen Wegen - Verdichtung vor Neubau

von:
Hamburg Politik und Verbände
Diebsteich - Alt und Neu sind kaum noch zu unterscheiden. Quelle: Weeber+Partner/W+P GmbH

Es ist bekannt: Hamburg wächst. Und weil der Stadtstaat nach außen nicht wachsen kann, seine Landschaftsräume erhalten will und daher städtebauliche Außenentwicklungen möglichst vermeidet, ergibt sich ein massives Binnenwachstum. Die Bauentwicklung macht auch vor den Kleingärten nicht Halt. Hamburgs knapp 35.000 Kleingärten prägen mit einer Gesamtfläche von rund 1900 Hektar das Bild vieler Stadtteile entscheidend mit. Aber das vorrangige Ziel, Kleingärten zentrums- und wohnungsnah und damit nutzerfreundlich zu erhalten, ist in einer wachsenden Stadt immer schwieriger zu erreichen. So müssen immer wieder Gärten für andere, gesamtstädtisch ebenfalls wichtige Nutzungen, zum Beispiel für den Wohnungsbau, Gewerbeflächen und Verkehrsprojekte, in Anspruch genommen werden.

Es passiert viel. In den vergangenen fünf Jahren wurden mehr als 700 Kleingärten gekündigt, von denen bislang knapp 500 ersetzt wurden. Insgesamt sind - auch aus vergangenen Räumungen - noch gut 300 Kleingärten durch die Stadt zu ersetzen.

Da der Wohnungsbau nach wie vor das zentrale stadtentwicklungspolitische Thema ist, ist davon auszugehen, dass auch zukünftig Kleingärten für andere Nutzungen geräumt werden. Deren Kompensation ist aber größtenteils bereits in den Projektgebieten mit eingeplant.

Wie könnten mögliche Auswege aussehen?

Die Frage, ob Hamburg künftig nicht mehr alle gekündigten Kleingärten zu ersetzen braucht, muss eindeutig mit "Nein" beantwortet werden. Die Option, in einer derart angespannten Flächensituation weniger als die gesetzlich vorgeschriebenen Ersatzkleingärten zu bauen, besteht hier nicht. Vielmehr ist die gesetzliche Ersatzlandverpflichtung einzuhalten, da es in Hamburg nachweislich einen gleichbleibenden Bedarf an Kleingärten gibt. So lautet das Ergebnis der Bedarfsanalyse, die im Auftrag der Behörde für Umwelt und Energie 2015/16 durchgeführt wurde. Damit der Bestand an Parzellen nicht schmilzt, ist die Stadt also permanent auf der Suche nach geeigneten Ersatzkleingärten.

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Prinzip Innenverdichtung

Gerade eine stark wachsende Großstadt wie Hamburg muss sich Gedanken machen. Wenn die politischen Schwerpunkte auf Wachstum auf dem Wohnungsmarkt sowie Gewerbesektor setzen, die Flächen jedoch endlich in einem Stadtstaat sind und die Suche nach neuen Flächen dementsprechend schnell an ihre Grenzen stößt, sind neue Ideen gefragt.

Eins der Zauberwörter lautet: Binnenverdichtung. Dieser Ansatz gilt in Hamburg nicht nur für neue Wohnungsbauflächen, sondern seit 2017 auch für Kleingärten. Gerade wegen des ausgeprägten Wachstums auf dem Wohnungsmarkt wie auch zum Teil im Gewerbeflächenbereich sind in Hamburg zahlreiche Kleingärten von der Verlagerung betroffen. Da Kleingartenersatzflächen nur noch sehr begrenzt vorhanden und vielfach schwer umsetzbar sind und somit der Neubau von Kleingärten den Ersatzbedarf allein nicht befriedigen kann, haben sich der Dachverband der Hamburger Kleingärtner und die Stadt im Jahr 2017 bei der Verlängerung des in Hamburg seit Jahrzehnten existierenden "Vertrages zur Regelung von Kleingartenangelegenheiten" - kurz "10.000er-Vertrag" genannt - darauf verständigt, der Umstrukturierung und Binnenverdichtung im Altbestand von Kleingärten Vorrang gegenüber dem Neubau von Kleingärten auf der grünen Wiese einzuräumen.

Win-win-Situation

Im Ergebnis bedeute dies, dass die Kleingärtner zusammenrücken, denn die Parzellen werden kleiner. Für diese Bereitschaft bekommen die beteiligten Kleingartenvereine eine deutliche Unterstützung von Seiten der Stadt, denn im Zuge der Binnenverdichtung erfolgt die Sanierung der großenteils erneuerungsbedürftigen Infrastruktur der Vereine. Dabei geht es um die Ertüchtigung des Wegesystems, der Wasserversorgung, der Stromversorgung und der Parkplätze. Es entsteht eine Win-win-Situation. Neben dem Erhalt innerstädtischer Lagen erhalten viele Kleingärtner kleinere und somit pflegeleichtere Parzellen bei gleichzeitiger großer Kostenersparnis für die Sanierung der Vereinsanlage. Die Stadt profitiert davon, in innerstädtischer Lagegunst Teilflächen für Wohnungsbau entwickeln zu können und weniger Freiflächen für Ersatzkleingärten in Anspruch nehmen zu müssen. Auch der Prozess der sukzessiven Verdrängung von Kleingärten an den Stadtrand wird dadurch minimiert. Gleichzeitig können innovative Ansätze im Kleingartenwesen auf diese Weise von den Vereinen umgesetzt werden, zum Beispiel ein Angebot an Gemeinschaftsparzellen oder anderen alternativen Gartenformen.

Praxisbeispiele

Hamburg ist bei dieser Vorgehensweise schon weit fortgeschritten. Mittlerweile wurde die Binnenverdichtung im Altbestand von Kleingärten in fünf Gebieten zum Teil abgeschlossen oder begonnen und zwar nach recht unterschiedlichen Modellen. In einem weiteren Gebiet sind die Planungen bereits weit fortgeschritten.

Kleingartenverein 238 "Diebsteich"

Im Zusammenhang mit der geplanten Überdeckelung der Autobahn A 7 und dem nachfolgenden Wohnungsbau werden fast 600 ersatzlandpflichtige Kleingärten weichen. In diesem Umfang Ersatzflächen für Kleingärten bereit zu stellen, ist verständlicherweise äußerst schwierig. Deswegen wurde neben der Suche nach "neuen" Flächen ein Augenmerk auf geeignete Kleingartenflächen im Umfeld gerichtet, die sich für eine Verdichtung eignen könnten. Beim KGV 238 wurde man fündig.

Dieses Pilotprojekt wurde zwischen 2014 und 2018 vorbereitet und umgesetzt. Hier hat man sich noch sehr vorsichtig und bestandsschonend herangetastet und ohne Kündigungen aus 69 Kleingärten in drei Bauabschnitten 99 gemacht. Dies war dadurch möglich, dass die Bauarbeiten nur außerhalb der Gartensaison im Winter stattfanden. Fast alle Pächter mussten einen Teil ihrer Parzelle abgeben, um daraus die zusätzlichen Kleingärten zu schaffen. Nach längeren Verhandlungen konnte ein Konsens in der Frage der Vorgehensweise und der Gegenleistungen gefunden werden, der letztendlich von allen Seiten positiv bewertet wird.

Neubaugebiet Pergolenviertel

Auslöser für die Verlagerungsbedarfe von rund 260 Kleingärten war hier die Planung eines Neubaugebietes mit 1400 Wohneinheiten. Auf der Fläche befanden sich drei Kleingartenvereine. Bereits im Wettbewerb wurde die Vorgabe formuliert, innerhalb des Gebietes etwa die Hälfte der zu räumenden Kleingärten zu kompensieren. Die übrigen zu verlagernden Kleingärten wurden zum Teil bereits und werden zum anderen Teil noch auf zwei anderen Flächen neu geschaffen. Im Verdichtungsbereich erfolgten größere Eingriffe als im Modell "Diebsteich", dennoch wurde versucht, so viele Lauben und Vegetationsstrukturen wie möglich zu erhalten. Es fand ein Planungsprozess mit breiter Bürgerbeteiligung und gezielter frühzeitiger Einbeziehung der betroffenen Kleingärtner statt. Dem Wunsch einiger Kleingärtner nach finanzieller Unterstützung wurde durch die Einrichtung eines Laubenfonds Rechnung getragen.

Die Pächter erhielten 2017 Sanierungskündigungen zum Zweck der Nachverdichtung.

Im Ergebnis wird auch hier nach anfänglichen großen Widerständen von allen Beteiligten eine positive Bilanz gezogen. Inzwischen wurden 230 Kleingärten ersetzt, 170 im Plangebiet durch Verdichtung und 60 im Umfeld durch Neubau. Die dann noch fehlende Parzellen werden zu einem späteren Zeitpunkt an anderer Stelle neu gebaut werden.

Kleingartenverein 222 "Gartenfreunde Groß-Altona", Kolonie Vorhornweg

Dieses Projekt steht wiederum im Zusammenhang mit der geplanten Überdeckelung der Autobahn A 7. Nach den sich abzeichnenden guten Erfahrungen mit den Projekten "Diebsteich" und "Pergolenviertel" erfolgt hier auf Initiative des Vereins die dritte Verdichtungsmaßnahme mit einer entsprechend großen Kooperationsbereitschaft.

Die Pächter erhielten 2017 die Sanierungskündigungen zum Zweck der Nachverdichtung. Aus 67 Kleingärten werden 116 Kleingärten durch Umstrukturierung entstehen und somit ein Gewinn von 49 Parzellen. Im Zuge der Umstrukturierung werden bestehende massive Bauverstöße beseitigt, so dass neben der Sanierung der Anlage auch die Beseitigung der Bauverstöße auf Kosten der Stadt erfolgt. Die Fertigstellung ist für 2019 vorgesehen.

Neubaugebiet Elbinselquartier

Auslöser für den Umstrukturierungsbedarf von rund 250 Kleingärten ist die Planung eines Neubaugebietes mit 2000 Wohneinheiten. Auch hier befinden sich drei Kleingartenvereine auf der Fläche.

Ähnlich wie beim Pergolenviertel lautete die Zielvorgabe des städtebaulich-landschaftsplanerischen Wettbewerbs 200 Kleingärten im Gebiet wieder unterbringen und den Rest in enger räumlicher Entfernung zu ersetzen.

Hier erhielten die Pächter ebenfalls 2017 ihre Sanierungskündigungen zum Zweck der Nachverdichtung. Der Auftakt des Planungsprozesses mit frühzeitiger Einbindung des Dachverbandes auch im Wettbewerb sowie im Preisgericht einschließlich frühzeitiger Information der drei Vereine sowie ihre mehrfache Einbindung in Bürgerbeteiligungsveranstaltungen wird positiv bewertet. Die konkrete Planungsphase begann Ende 2017. Die Realisierung soll bis 2019 erfolgen.

Neubaugebiet Julius Vosseler-Straße

Zur Schaffung von neuem Wohnraum mit etwa 220 Wohneinheiten entfallen circa 35 Parzellen. Ein Teil davon kann in fußläufiger Reichweite in den Kleingartenverein 302 "Vereinigung Eimsbütteler Gartenfreunde" umgesiedelt werden. Neben dem Neubau von Kleingärten auf zwei neuen Flächen erfolgt auch hier eine Verdichtung auf der nahegelegenen Kleingartenfläche. In diesem Fall werden aus 97 Parzellen 122. Die Sanierungskündigungen zum Zweck der Nachverdichtung wurden für 2018 ausgesprochen. Der Auftakt des Planungsprozesses mit frühzeitiger Einbindung des Dachverbandes und des Vereins erfolgte bereits 2017. Inzwischen liegt eine Planung vor. Die Umsetzung wird nach Ablauf der Kündigungsfrist in 2019 stattfinden.

Neubaugebiet Dieselstraße

Die Fläche rund um die ehemalige Schiffbauversuchsanstalt in Barmbek-Nord wird in den nächsten Jahren zu einem Wohnquartier mit rund 675 Wohnungen, Kleingartenflächen und einem Nahversorgungszentrum entwickelt. Die vorhandenen 80 Kleingärten werden zum Teil für Wohnungsbau in Anspruch genommen. Deren Kompensation erfolgt innerhalb des Neubaugebietes durch Verdichtung des Bestands. Hier liegt inzwischen ein Vorentwurf vor.

Was ist wichtig bei der Nachverdichtung?

In dem Bemühen, alle beteiligten Stellen an einen Tisch zu bringen, kamen Vertreter städtischer Dienststellen wie die Behörde für Umwelt und Energie als zuständige Fachbehörde, die Liegenschaftsverwaltung und Bezirksverwaltungen sowie Planungsbüros, ausführende Baufirmen und der Dachverband der Kleingärtner zusammen. Zahlreiche Bausteine wurden als wichtig für das Gelingen der Verdichtungsverfahren erkannt:

Essentiell ist die frühzeitige Einbindung des Dachverbandes und des jeweiligen Vereinsvorstandes. Anzustreben ist außerdem die Legitimierung der Mitgliederversammlung (Mehrheitsvotum der Vereinsmitglieder). Nicht weniger bedeutsam für die Erfolgsaussichten ist eine kontinuierliche Kommunikation sowohl zwischen den Dienststellen und den Planern als auch mit dem Dachverband und dem Verein. Bewährt hat sich die Planung durch externe Büros.

Als Gegenleistung für die Flächenreduzierung ist in Hamburg eine Sanierung der Vereinsfläche (Wegenetz, Wasserleitungsnetz, Stromversorgung, Stellplätze u. Ä.) auf Kosten der Kommune vertraglich zugesichert.

Wann immer möglich, empfiehlt es sich, Bestandslauben zu erhalten und - falls keine Sanierungskündigung erfolgen soll - die Baumaßnahmen außerhalb der Gartensaison im Winterhalbjahr durchzuführen.

Man sollte außerdem davon ausgehen, dass man vor Überraschungen nie gefeit ist (alte Fundamente, schadstoffbelasteter Boden etc.). Vom ersten Kontakt bis zum Baubeginn ist mit ungefähr zwei Jahren zu rechnen.

Fazit

Die Umstrukturierung und Binnenverdichtung im Altbestand von Kleingärten ist ein probates Mittel zum Erhalt von Kleingärten in innerstädtischen Lagen und ein flächensparendes Verfahren zur Schonung von erhaltenswerten Landschaftsräumen.

Um eine möglichst große Akzeptanz zu erzielen, ist es häufig ein sehr abstimmungs- und damit auch personal- und kostenintensiver Prozess. Ohne intensiven Einsatz der vorbereitendenden Verwaltungsdienststellen sowie der ausführenden Dienststellen und auch der Unterstützung durch den Verband und die Vereine sind derartige Projekte nicht realisierbar.

Die Stadt lässt sich die Erfüllung der gesetzlichen Ersatzlandpflicht und den Frieden mit den Kleingärtnern Einiges kosten. Die Sanierung einer Altanlage verteuern die neu gewonnenen Parzellen nicht unerheblich. Aber die Erhaltung innerstädtischer Kleingartenstandorte sowie der wohlwollende Umgang zwischen Stadt und Kleingärtnern sind es der Hansestadt Hamburg wert.

Kleinteilige Nachverdichtung durch einzelne Parzellenteilungen

Nicht unerwähnt bleiben soll die zweite Säule der Verdichtung im Bestand, nämlich die Teilung einzelner Parzellen oder kleinerer zusammenhängender Bereiche. Sie werden ebenfalls durch die Stadt finanziert und seit 2018 durch den Dachverband umgesetzt.

Die Modalitäten sind in der zwischen dem Dachverband, der Liegenschaftsverwaltung und der Kleingartenfachbehörde geschlossenen "Vereinbarung zur kleinteiligen Nachverdichtung im Kleingartenbestand" festgehalten. Seit 2011 wurden auf diese Weise immerhin 80 zusätzliche Kleingärten gebaut.

Neubau von Kleingärten auf neuen Flächen

Auch wenn die Generierung neuer Kleingärten künftig vorrangig durch Verdichtung im Altbestand geschehen soll, so darf nicht der Eindruck entstehen, dass diese Methode die einzige sei, mit der sich die Stadt um Ersatzkleingärten bemüht. Soweit sich geeignete freie Flächen finden lassen, werden auch weiterhin Kleingärten auf neuen Flächen primär am Stadtrand gebaut, wenn auch künftig diese Variante gegenüber der Binnenverdichtung an Gewicht verlieren wird.

Kombination von naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen mit Kleingartenanlagen

Auch beim Neubau auf freien Flächen beschreitet Hamburg neue Wege. Die Behörde für Umwelt und Energie ist dabei, gemeinsam mit dem Bezirk Eimsbüttel und dem Kleingärtnerdachverband, ein Modellprojekt zu entwickeln, das naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen mit Kleingärten verknüpft. Hierfür wurde ein Ansatz entwickelt, der den Anforderungen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung entspricht, und zwar in Form einer Streuobstwiese als Gemeinschaftsfläche des Vereins. Die Behörde macht auch Vorgaben, wie die Ausgleichsflächen von den Kleingärtnern zu nutzen und wie sie zu unterhalten sind.

Im nächsten Jahr wird das Pilotprojekt realisiert. Die Fläche liegt zu etwa zwei Drittel im Überschwemmungsgebiet der Kollau. Es handelt sich um die Kombination einer Streuobstwiese und einer Wasserrückhaltefläche mit verkleinerten individuell nutzbaren Parzellenbereichen. Die Parzellengröße liegt bei rund 270 Quadratmetern inklusive Gemeinschaftsflächenanteil.

Hamburg – Kleingartenentwicklung in Zahlen

Die rund 34 500 Kleingärten umfassen ein Areal von rund 1900 Hektar. Das schon seit etlichen Jahren anhaltende Wachstum Hamburgs ist begleitet von großen Veränderungen im Kleingartenbestand. So wurden seit 2011 rund 830 Parzellen geräumt und rund 640 neu geschaffen. Diese Zahlen sind ein Beleg für eine erfolgreiche Kleingartenpolitik und ein erfolgreiches Zusammenwirken der städtischen Dienststellen mit der Kleingärtnerorganisation. Derzeit besteht zwar ein Defizit von knapp 300 Kleingärten, die noch an einer ausgeglichenen Gesamtbilanz fehlen, aber für einen Teil der gekündigten Kleingärten ist der Ersatz schon gesichert (s. genannte Verdichtungsprojekte)

 Renate Städtler
Autorin

Behörde für Umwelt und Energie im Amt für Naturschutz, Grünplanung und Energie, Hamburg

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