
Abb.: Arne Kunkel, Andreas Schultz
Welche Beachtung erfährt die Versorgung mit Grün- und Freiflächen in unseren Städten bei der Gesetzgebung? Nach § 1 Abs. 6 BNatSchG besteht eine gesetzliche Verpflichtung, Freiräume im besiedelten und siedlungsnahen Bereich einschließlich ihrer Bestandteile zu erhalten, und dort, wo sie nicht in ausreichendem Maß vorhanden sind, neu zu schaffen. Auch laut § 136 Abs. 3 Nr. 2 BauGB ist auf die Funktionsfähigkeit eines Gebiets in Bezug auf die Ausstattung mit Grünflächen zu achten. Zudem sieht das Baulandmobilisierungsgesetz eine Neuregelung des §...