Strategien zum Umgang mit urbanem Grün im Klimawandel

Leuchtturmprojekte und Hausmannskost

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Publikationen zur Anpassung des Stadtraums an die Folgen des Klimawandels haben inzwischen eine mindestens 20-jährige Tradition, wie man unter anderem beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) nachvollziehen kann. Auch seitens der Bundesländer sind viele gute Publikationen entstanden, die regionale Fallbeispiele zeigen und auf lokale Vulnerabilitäten eingehen.
Klimaanpassung Klimawandel
1 Regenrückhalt als Gestaltungselement in einem Wohngebiet in Kopenhagen. Foto: Daniel Münderlein 2024.

Seit 2018 haben Trockenperioden und Starkregenereignisse den Klimawandel allerdings mit vehementem Nachdruck von der Theorie in die Praxis überführt. Eine "Übergangsphase" von Experimentieren und dem Etablieren von Lösungen hat begonnen, die wiederum mit Studien und Publikationen flankiert wird. Die Frage, die aktuell im Fokus steht: Wie lassen sich die Leistungspotenziale von Stadtgrün im Klimawandel etablieren (strukturell und rechtlich) und wie kann das Stadtgrün gleichzeitig resilienter gegen die Folgen des Klimawandels werden. Eine Studie dazu ist "Urbanes Grün im Klimawandel", durchgeführt vom Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung (ILS, Dortmund), im Auftrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD NRW), deren Ergebnisse hier vorgestellt werden.

Urbanes Grün im Klimawandel – Bestandsaufnahme und Ausblick

    Die Studie "Urbanes Grün im Klimawandel" baut auf der Studie/Publikation "Urbanes Grün in der integrierten Stadtentwicklung – Strategien, Projekte, Instrumente" (ILS, 2012) auf. Ausgehend vom Leitbild "Nachhaltige Europäische Stadt" blickte die Studie auf urbanes Grün als Kernelement nachhaltiger Stadtentwicklung. Hier schließt die Studie "Urbanes Grün im Klimawandel" an und blickt vertiefend auf kommunale Strategien und Best Practice-Beispiele zur Klimaanpassung, europaweit, aber auch gezielt in NRW. Entstehen soll ein Praxisleitfaden der Kommunen und Planende auf dem Weg zur durchgrünten, klimaangepassten Kommune unterstützen soll. Dazu wurden Interviews mit sieben Kommunen in NRW geführt, um einen Überblick zu aktuellen Herausforderungen, Handlungsansätzen und rechtlichen Instrumenten bei der Planung klimaangepasster, durchgrünter Siedlungsstrukturen zu erhalten (interviewte Kommunen: Arnsberg, Bielefeld, Castrop-Rauxel, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Köln).

    Dabei versteht die Studie unter dem Begriff des "urbanen Grüns" (u. a. in Anlehnung an Richter (1981): Handbuch Stadtgrün) sowohl öffentliche Grünflächen, wie private Freiflächen, temporäres wie dauerhaftes Stadtgrün, Grün am Gebäude und ohne Gebäudebezug, also zum Beispiel Grüngürtel, Stadtwälder, öffentliche Parks, Friedhöfe, Kleingärten, Straßenbegleitgrün, Ruderal- und Brachflächen, wohn- oder gewerbebezogene Außenanlagen sowie Hof-, Dach- und Fassadenbegrünungen. Auch urbane Gewässer und ihre Uferbereiche werden unter dem Begriff des urbanen Grüns subsumiert, so dass grundsätzlich alle Ebenen der grün-blauen Infrastruktur adressiert werden.

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      Klimaanpassung Klimawandel
      2 Wasserrückhalt, Aufenthaltsort und Nutzgarten – Dachbegrünung in Kopenhagen.Foto: Daniel Münderlein 2024
      Klimaanpassung Klimawandel
      3 Sportfeld und temporärer Regenrückhalt in einem (Kopenhagen). Foto: Daniel Münderlein 2024

      Als Fazit zu den Fallstudien, lässt sich festhalten, dass die zunehmende Bedeutung von Maßnahmen zur Klimaanpassung bei allen betrachteten Kommunen in integrierte Konzepte und Pläne mündet. In den letzten Jahren wurden etwa "integrierte Klimaanpassungskonzepte" mit konkreten Aussagen zur stadtklimatischen Wirkung des urbanen Grüns entwickelt. Zum Teil wurden parallel zu den Klimaanpassungskonzepten auch "gesamtstädtische Grünkonzepte" weiterentwickelt.

      Die realen Auswirkungen des Klimawandels auf die Städte führen seitens der Kommunen zu einer Suche nach neuen Lösungen zur dauerhaften Anpassung an die veränderten klimatischen Rahmenbedingungen. Es werden technische Neuerungen etwa bei der Bewässerung erprobt, aber auch (bis heute konfliktträchtige) Maßnahmen wie Eingriffe in den Straßenraum (ohne eine Priorisierung des Autos) angegangen, im Versuch, Verkehrswende und Klimaanpassung zusammen zu denken. Auf der praktischen Ebene ist die Erprobung klimaangepasster Baumarten (mit oder ohne Bewässerung) ein wichtiger Baustein.

      Klimawandel und Klimaanpassung werden dabei auch im Kontext sozialer Gerechtigkeit betrachtet, sind es doch gerade verdichtete Wohnquartiere mit wenig Grünanteil, schlechten energetischen Standards und einem hohen Anteil vulnerabler Personen, in denen eine ungünstige Ausgangslage und wenig Handlungsspielräume zusammenkommen. In Duisburg und Köln wurde bei den Klimaanpassungskonzepten daher "Umweltgerechtigkeit" als ein Kriterium aufgenommen und in Castrop-Rauxel wird die "Umweltgerechtigkeit" in Projektplanungen einbezogen. Zur Bewertung der Leistungspotenziale von Grün wird auf stadtklimatische Modellrechnungen, Simulationen und Szenarien gesetzt, aber auch auf Bewertungen und Kategorisierungen der Grünflächen nach ihren Leistungspotenzialen (Ökosystemdienstleistung) zum Beispiel in Köln. Auch Planungsentscheidungen basieren zunehmend auf Ergebnissen von Klima- und Vulnerabilitätsanalysen.

      In unterschiedlicher Tiefe, aber dennoch bei allen Kommunen anzutreffen, ist der Ansatz Grünstrukturen als Gesamtsystem auszubauen (Blau-Grüne Infrastruktur). Neben der räumlichen Vernetzung wird teils auch eine funktionale Weiterentwicklung (in Köln auf der Basis der Bewertung der Ökosystemdienstleistungen) angestrebt.

      In dieser "Phase" von Umbruch, Lösungssuche und Erprobung hat der Austausch in interkommunalen und regionalen Netzwerken eine große Bedeutung für die Kommunen, etwa das "Klima.Werk" der Emschergenossenschaft, das auch eine Koordinierungsfunktion bei der Beantragung von Fördermitteln übernimmt (Erfolgsfaktor).

      Wird urbanes Grün nicht nur als öffentliches Stadtgrün definiert, sondern auch private Freiflächen einbezogen, ergeben sich immer drei räumliche Ebenen, mit spezifischen Handlungsoptionen und Beteiligten:

      • Die gesamtstädtische Ebene mit kommunalen (integrierten) Grünordnungs- und Klimaanpassungskonzepten inkl. Zielen und definierten Maßnahmen zur kommunalen Klimaanpassung; oft schon auf der Basis von Klimaanalysen beziehungsweise Klimamodellierungen.
      • Die Ebene der Stadtquartiere, auf der gesamtstädtische Ziele in Form von konkreten Maßnahmen umgesetzt werden, wie die klimaangepasste Begrünung von Plätzen, Parks und Verkehrswegen. Die Einbindung in ein integriertes stadtweites Konzept erhöht die Effektivität der Maßnahmen (Wirkung in Summe).
      • Die Ebene von Parzelle/Gebäude bietet bewährte Optionen zur klimaangepassten Begrünung von Höfen, Außenanlagen, Dach- und Fassadenflächen. Durch Vorgaben, Förderprogramme aber auch eigene Vorbildwirkung, haben Kommunen auch hier gewisse Einflussmöglichkeiten.
      Klimaanpassung Klimawandel
      4 Sportfeld und temporärer Regenrückhalt in einem (Kopenhagen). Foto: Daniel Münderlein 2024

      Die planungsrechtliche und prozessuale Dimension

      Die räumlichen Ebenen machen bereits deutlich, dass die Nutzung von urbanem Grün als Baustein der Klimaanpassung stark an planungsrechtliche und prozessuale Strukturen beziehungsweise Rahmenbedingungen gebunden ist, was auch den Aspekt der Förderinstrumente einschließt. In der Studie "Urbanes Grün im Klimawandel" wurden diese Themen daher verstärkt betrachtet. Als Erfolgsfaktoren im Umsetzungsprozess ließen sich aus den Interviews mit den Kommunen ableiten:

      • Die institutionelle Verankerung innerhalb der Verwaltung, wie eine ämterübergreifende Arbeitsgruppe oder Koordinierungsstelle Klimaanpassung inklusive der politischen Unterstützung.
      • Der Aufbau von Kompetenzen und Kapazitäten im Sinne der Bereitstellung/Akquise finanzieller Mittel, dem Aufbau personeller Kompetenzen, der Zusammenarbeit in Netzwerken (wie u. a. Klima.Werk, GALK, Arbeitskreis Stadtbäume oder Netzwerk Gewerbegebiete im Wandel), inklusive der Schaffung von Akzeptanz – ein Aspekt der selbst personelle Kapazitäten und Kompetenzen bindet.
      • Die Integration von Klimaanpassung in bestehende Aktivitäten und laufende Planungen, denn auf Dauer kann Klimaanpassung in der Stadt- und Freiraumplanung keine zusätzliche Aufgabe (Add-on) für Kommunen und Planende sein; sie wird nur leistbar sein, wenn sie von Beginn an in Prozesse, Planungen und Maßnahmen integriert wird.
      • Die Teilhabe der Bevölkerung inklusive der Kooperationen mit anderen Akteuren in der Stadt, wie etwa als identifikationsstiftende Form der Beteiligung (Baumscheibenpatenschaften oder das Gießen von Stadtbäumen) oder auf der Verwaltungsebene als Austausch mit Netzwerken und Initiativen und der Einbeziehung eines Klimabeirats.

      Da gerade planungsrechtliche Möglichkeiten für Kommunen und Planende eine fundamentale Basis sind, wurden für die Studie verschiedene Instrumente hinsichtlich ihrer Potenziale zur Verankerung von freiraumbezogenen Klimaanpassungsmaßnahmen (mit Schwerpunkt NRW) betrachtet, darunter: Flächennutzungs- und Bebauungsplan, Möglichkeiten der Eingriffsregelung und "Natur auf Zeit", ortsrechtliche Gestaltungsoptionen wie

      • Freiflächengestaltungssatzungen,
      • Vorgartensatzungen,
      • Begrünungssatzungen,
      • Stellplatzsatzungen,
      • Spielplatzsatzungen,
      • Baumschutzsatzungen,
      • Entwässerungssatzungen und
      • Abwassergebührensatzungen;

      oder auch das besonderes Städtebaurecht mit städtebaulichen Geboten und städtebaulichen Gesamtmaßnahmen.

      Die Analyse kommt zu dem Schluss, dass den Kommunen bereits eine umfangreiche Auswahl an formellen und informellen Instrumenten zur Verfügung steht. Die Kombinationen rechtlicher Instrumente kann ein Baustein in kommunalen Konzepten sein oder diese flankieren. Der kommunale Handlungsspielraum bleibt aber im Neubau größer als im Bestand, dort greifen wieder Information, Vorbildfunktion und Förderung. Hier könnten auch über Maßnahmengebiete des besonderen Städtebaurechts Mittel der Städtebauförderung aktiviert werden, um Umsetzungen im Quartier anzustoßen.

      Klimaanpassung Klimawandel
      5 Die Müllverbrennungsanlage mit Skipiste in Kopenhagen ist ein Beispiel für eine innovative Dachflächennutzung mit dem Fokus auf die Freizeitnutzung. Sie bringt durch den großen Zuspruch aber auch zeitweise Probleme mit sich, etwa in Bezug auf die Parkplatz- und Verkehrssituation vor Ort. Foto: Daniel Münderlein 2024
      Klimaanpassung Klimawandel
      6 Regenrückhalt als Gestaltungselement in einem Wohngebiet in Kopenhagen. Foto: Daniel Münderlein 2024

      Stadtgrün der Zukunft – Bewährte Maßnahmen gesucht

      Die Fallbeispiele (Interviews mit Kommunen) und die Analyse planungsrechtlicher und prozessualer Aspekte werden in der Studie "Urbanes Grün im Klimawandel" mit dem Blick auf etablierte wie innovative Maßnahmen und Umsetzungsbeispiele ergänzt. Neben dem Blick auf die europäische Ebene, wurde der Schwerpunkt dabei bewusst auf NRW gelegt, um zu erfassen, welche Maßnahmen bereits umgesetzt werden und damit auch die Basis für einen Erfahrungsaustausch zu schaffen (Stichwort "Aufbau von Kompetenzen" und "Zusammenarbeit in Netzwerken"). Es wurden auch etablierte und klassische Elemente des urbanen Grüns erfasst, wie Alleen oder Straßenbegleitgrün, denn diese stehen ja für die "Integration" von Klimaanpassungsmaßnahmen in planerische Routinen. Die Auswirkungen des Klimawandels auf diese klassischen Elemente und Optionen zur Erhöhung der Resilienz gegenüber dem Klimawandel wurden jedoch immer mitbetrachtet. Dabei zeichneten sich auf der räumlichen Ebene des Stadtquartiers und der Parzelle/Gebäude mehrere übergeordnete Themenbereiche ab, wie:

      • Erhöhung des Grünanteils in Straßen und Freiräumen durch Straßenbegleitgrün, Begrünung/Verschattung von Parkplätzen, Urban Gardening/Gemeinschaftsgärten oder auch temporärem Grün/mobilem Grün usw.;
      • Beispiele aus diesem Bereich in NRW sind zum Beispiel die "Schwammstraßen in Bochum" oder das Pilotprojekt "Kaiserswerther Markt" in Düsseldorf mit temporärer Begrünung.
      • Erhöhung des Wasseranteils in der Stadt durch Bewässerung, Regenwassermanagement, aber auch angepasste Freiflächenpflege, Bereitstellung von Trinkwasser, Freilegen von Gewässern usw.;
      • Beispiele aus diesem Bereich in NRW sind zum Beispiel die Schaffung von Trinkbrunnen in Düsseldorf, verzeichnet in der "Karte der kühlen Orte" oder diverse Gewässerrenaturierungen in NRW.
      • – Beschattung von Freiräumen und Wegen durch Verschattung von Fuß- und Radwegen sowie Begrünung/Verschattung von Haltestellen und Wartebereichen.
      • Erhöhung des Grünanteils in privaten Gärten und Freiräumen durch die Anlage kleinflächiger Grünräume wie Innenhofbegrünungen, Baumpflanzprämien, Begrünung von Gewerbeflächen usw.
      • Begrünung und Kühlung von Gebäuden durch beispielsweise Dach- und Fassadenbegrünung, Regenwasserversickerung und –speicherung;
      • Beispiele aus diesem Bereich in NRW sind zum Beispiel wandgebundene Fassadenbegrünungen in Bad Laasphe und Bottrop (Parkhaus) oder das "Schwammstadt-Quartier" Johanniskirchgärten in Essen und die Retentionsflächen im Außengelände der Lukaskirche in Gelsenkirchen.
      Klimaanpassung Klimawandel
      7 Immer noch Standard im Bestand: Ungesicherte Baumscheibe, wahrscheinlich kein spezielles Baumsubstrat, durch andauerndes Überfahren stark verdichteter Boden und als finale Belastung eine Gehwegsanierung. Wurzeln hatten die Gehwegplatten angehoben, bei der Gehwegsanierung kam es zu massiven Schäden an den Wurzeln. Der Baumschatten verdeutlicht bereits den Vitalitätsgrad dieses Baums aus den 1990er Jahren. Foto: Sandra Sieber 2024
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      8 Detail des gleichen Baumes: Eine Versickerungsleistung ist hier aufgrund der massiven Verdichtung nicht möglich, auch das neue Pflaster ist nicht auf Versickerung ausgelegt, der Baum selbst konnte in fast 30 Jahren nie eine Raumwirkung oder gar stadtklimatische Funktion erfüllen, er steht stellvertretend für den Optimierungsbedarf beim "urbanen Grün im Klimawandel" im Bestand. Foto: Sandra Sieber2024

      Gute Lösungen und bekannte Hemmnisse

      Wenn mit Blick auf Klimawandel und Klimaanpassung in diesem Beitrag von einer Übergangsphase gesprochen wird, dann verdeutlicht die Studie "Urbanes Grün im Klimawandel", dass bestehende (lokale) Leuchtturmprojekte genauso wichtig sind wie etablierte Bausteine des urbanen Grüns (die Hausmannskost). Erstere können ausgehend vom Experiment/Pilotprojekt in weitere Umsetzungen münden, letztere bleiben als Bausteine erhalten, müssen aber gleichzeitig an die veränderten klimatischen Bedingungen angepasst werden.

      Eine wichtige Basis sind weiterhin die rechtlichen Rahmenbedingungen, denn hier erscheint der Bedarf an Information besonders groß, und die Möglichkeiten für Förderungen. Eine "kostenneutrale" integrierte Klimaanpassung zeichnet sich noch nicht ab, auch wenn Schäden durch Klimaextreme immer auch Kosten verursachen, von Gesundheitskosten oder Produktionsausfällen bis zu Schäden an Infrastruktur und Gebäuden. Noch mündet die Diskussion um das urbane Grün im Klimawandel zu oft in der finalen Phrase: "Aber Grün kostet!". "Grüne Lösungen" zur Klimawandelanpassung haben Investitions- und Unterhaltungskosten zur Folge, genau wie technische Lösungen. In einer Kostenabwägung wird technischen Lösungen der Vorzug gegeben, wenn die Effekte "grüner Lösungen" nicht klar zu erfassen sind, hier setzen Simulationen an. Im Idealfall sind "grüne Lösungen" zur Klimaanpassung kein aufwändiges "Add on", sondern Bestandteil von "sowieso-Lösungen" und Maßnahmen, daher der Blick auf die "Hausmannskost". Problematisch wird es, wenn durch den Einsatz "grüner Lösungen" kommunale Grünflächenabteilungen einseitig mit den Kosten belastet werden – gerade vor dem Hintergrund weiterhin knapper Kassen und der Klimaanpassung als übergeordnete Zielstellung.

      Im Gegensatz zu technischen Lösungen wirken "grüne Lösungen" aber immer auch auf der Ebene der Biodiversität und der Aufenthaltsqualität. Und: Grün muss nicht immer professionell geplant werden. Klimaanpassung ist ein Prozess, der immer auch die Bevölkerung betrifft. Die Förderung privater Begrünungen hat schon mit Blick auf den flächenmäßigen Anteil von öffentlichen und privatem Grün eine große Bedeutung, kann aber integrierte städtische und überregionale Planungen nie ersetzen.

      Mit Blick auf die "Hausmannskost" auch nicht unwichtig: Solange Grün im Bestand durch "Pflege" mehr ruiniert als erhalten wird, werden auch noch so gute Best-Practice-Beispiele in der Praxis versagen. Eine Qualifizierung der Unterhaltungspflege wird langfristig so wichtig sein wie die rechtlichen Instrumente.

      Literatur und weiterführende Informationen

      Studie: Urbanes Grün im Klimawandel. Beteiligte: Runrid Fox-Kämper und Eva Rademacher (ILS, Projektleitung), Eyaiu Hassen und Jonas Marschall (ILS), Daniel Münderlein und Sandra Sieber (RWTH Aachen), Ansprechpersonen: Eyaiu Hassen und Jonas Marschall (ILS).

      Publikation zu rechtlichen Instrumenten: Jonas Marschall (2024): Planungs- und Rechtsinstrumente zur Klimaanpassung durch urbanes Grün, in: Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht 47, 1, Seite 6–14.

      Dr.-Ing. Sandra Sieber
      Autorin

      Infrastruktur und Umwelt, Professor Böhm und Partner

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