Erzwungene Verbindung, Widerspruch oder Partnerschaft?

Umweltschutz und Sport

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Umweltschutz
Sport und Umwelt gehen häfig eine enge Verbindung ein. Hier eine Sportanlage im Ruhrgebiet. Foto: Dieter Schütz, pixelio.de

Sport "produziert" heutzutage hochgradig ausgelastete Flächen, insbesondere in den Großstädten. Die Konkurrenzsituation mit vielen anderen Zielen der Stadt(verwaltung) sowie der Wettbewerb und die Anspruchshaltung auf Seiten der Nutzer sorgen zudem dafür, dass diese Flächen mit viel Aufwand unterhalten und gepflegt werden müssen, um dieser Aufgabe und dem Nutzungsdruck gerecht werden zu können. Im Neubau, der Instandhaltung und im Betrieb von Sportanlagen - also in der gesamten Bandbreite der Sportstättenverwaltung - entstehen dabei vermehrt Reibungspunkte zu den Belangen des Umweltschutzes.

Dieser Artikel beschreibt ohne Anspruch auf Vollständigkeit die damit verbundenen Aspekte, und legt dar, wie sich der bezirkliche Sportstättenbau in Hamburg dem Thema nähert.

Grundsätzlich

Der Umweltschutz ist im Interesse der Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung ein Thema, dem sich kein verantwortlicher Entscheider und Gestalter entziehen kann. Dennoch steht die Sportverwaltung hier manchmal vor dem Problem, unvereinbares vereinen zu müssen: Wo reiht sich der Umweltschutz ein, wenn es um den verlässlichen und sicheren Betrieb, den wirtschaftlichen Neubau oder die hocheffiziente Auslastung einer Sportanlage geht? In welcher Rangfolge gelten welche Ansprüche?

Neben der Bedeutung des Umweltschutzes an sich hat der Umweltschutz zudem schon längst auch eine Marketingbedeutung im Sinne einer Plakette oder eines positiven Images erhalten - auch hier sind nicht nur Unternehmen, sondern längst auch Regionen, Städte und Veranstaltungen im Wettbewerb miteinander.

Historisch

Man kann vielleicht sagen, dass das Thema Umweltschutz im Sportplatzbau seine erste Schlagzeile im Jahr 1991 erhielt. Damals wurde in Bremen durch Untersuchungen eine hohe Dioxin-Belastung im Nahbereich von Tennensportflächen nachgewiesen. Diese war auf die Verwendung des Produktes "Kieselrot", einem Restmaterial aus der Kupferproduktion, das in der Herstellung und Sanierung von Tennenspielfeldern genutzt wurde, zurückzuführen. "Kieselrot" wurde bis in die späten 70er-Jahre im Sportplatzbau genutzt - der Skandal um vermutlich 800.000 Tonnen verbautes Material löste ein entsprechendes Beben aus, dem die Sperrung und anschließend größtenteils der koordinierte Rückbau/ Umbau der betroffenen Sportplätze anschloss. Man geht heutzutage von bis zu 1400 betroffenen Großspielfeldern aus1,2.

Derzeit ist wiederum das wohl aktuellste Thema die seit dem letzten Herbst vieldiskutierte Verwendung von sogenannten SBR-Granulaten als Infill in Kunststoffrasensystemen. Die in den Niederlanden diskutierte Krebsgefährdung, die zur Sperrung diverser Sportplätze führte, wirbelte europaweit sprichwörtlich einigen Staub auf.3 Mittlerweile flauen die Diskussionen wieder ab, der DFB relativierte die vom SBR-Granulat ausgehende Gefahr in einem Positionspaper.4 Die Diskussion über Gefährdungen, Grenzwerte und Untersuchungen scheint aber noch nicht abgeschlossen.

Aber auch in der Unterhaltung und im Betrieb der Sportplätze gibt es Schnitt-stellen, die von der Unkrautbekämpfung bis zum Sportlärm reichen. Zwischen vergangenen und aktuellen Bauweisen, Techniken und Themen lässt sich so die Bandbreite der Konfliktbereiche nur erahnen. Exemplarisch sollen nachfolgend einige aktuelle Themen aus Hamburg vorgestellt werden, die sich mit zum Teil altbekannten, aber auch kreativen Ansätzen einer Lösung dieser Schnittstelle nähern sollen.

Betrieb und Unterhaltung

Maßnahmen des Betriebs und der Unterhaltung von Sportanlagen haben naturgemäß die Aufgabe, die Nutzung der Sportanlagen zu gewährleisten und deren Auslastung sowie Lebensdauer zu maximieren. In dieser Themenfeld haben sich zuletzt maßgebliche Änderungen ergeben.

Unkrautbekämpfung

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So steht der Einsatz des meistgenutzten Pflanzenschutzmittels Glyphosat (Roundup) auf Nichtkulturlandflächen in Hamburg unter einem Moratorium.5, 6, 7 Zusätzlich ist das "Spritzen" von verkrauteten Flächen nur noch grundstücksbezogen zu beantragen, statt im entsprechenden Bezirk oder in Zusammenlegung. Die Bedingungen an eine Genehmigung sind sehr restriktiv und werden durch die im Bereich der Sportanlagen im Regelfall vorhandenen Drainagen, Versickerungseinrichtungen und/oder Einleitungen in Oberflächengewässer nahezu unmöglich zu erfüllen sein.

Aus Sicht des Umweltschutzes ist diese Vorgehensweise natürlich sinnvoll und auch nachvollziehbar, stellt die Sportanlagenverwaltung und -betreiber aber vor funktionelle und wirtschaftliche Probleme. Denn für die in der Vergangenheit eingefahrenen Prozesse und Verfahrensweisen müssen nun Alternativen her, die funktionell Erfolg versprechen und wirtschaftlich trotzdem geleistet werden können.

Diese sind natürlich auch vorhanden, wie zum Beispiel dass mechanische Beseitigen durch das sogenannte Stiegern - eine Technik, die man sicherlich als altbekannt bezeichnen kann. Der wirtschaftliche Aufwand steigt, bedingt durch den Personal- und Zeiteinsatz, allerdings immens (aus 0,10 EUR/m² werden 0,60 EUR/m²). Dies führt dazu, dass gegebenenfalls entschieden werden muss, ob zum Beispiel alle Plätze mit diesem Aufwand unterhalten werden können - oder ob bestimmte Plätze weniger Aufmerksamkeit erhalten.

Seit 2017 werden durch den bezirklichen Sportstättenbau aber auch neuere Verfahren getestet, wie zum Beispiel der Einsatz von Heißwasser und -schaum beziehungsweise von Infrarot-Bestrahlung. Die Erfahrungen aus dem aktuellen Pflege- und Unterhaltungsjahr werden die Richtung für zukünftige Verfahren vorgeben.

Maulwürfe, Wühlmäuse und Kaninchen

Auch die Tierwelt nutz die Sportanlagen - vor allem die Naturrasenflächen. In der Stadt- und Kulturlandschaft Hamburgs sorgte 2015 der Sportplatzbewohner Talpa europaea, genannt Maulwurf, für Aufsehen, Aufregung und ein weitreichendes Presseecho.

Es gibt hier leider eine unheilvolle Überschneidung zwischen Sport und Natur. In den Herbst-, Winter- und Frühjahrsmonaten werden Naturrasenplätze kaum durch den Sport genutzt und stellen somit eine sehr idyllische Örtlichkeit für den Maulwurf dar. Wenn sich der Sportbetrieb im Frühjahr intensiviert, ist nicht selten aus dem Großspielfeld ein gut durchlüfteter Acker geworden, der den Sportler so zu Bänderriss oder Schlimmerem einlädt.

Im Sinne der Verkehrssicherung muss nun durch die Sportverwaltung Abhilfe geschaffen werden. Der engagierte Platzwart planiert manuell den Sportplatz und die Sportler hoffen darauf, dass der nun wieder konstante Sportbetrieb die Maulwürfe zum Umzug bewegt - ihn also "vergrämt" (Begriffsdefinition Duden: "wiederholt stören und dadurch verscheuchen", Jägersprache).

Die vorgenannte Vergrämung stellt den naturschutzrechtlich zulässigen Umgang mit dem Maulwurf dar - denn anders als bei Kaninchen und Wühlmäusen ist es verboten, dem Maulwurf - als gefährdete und unter Naturschutz stehende Tierart (§ 44 Bundesnaturschutzgesetz, "Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten") "nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören".8

Im Regelfall ist der Betrieb auf den Naturrasenplätzen aber nicht intensiv genug - oder aber der Maulwurf zu hartnäckig. Bleibt der reine Sportbetrieb ohne Effekt, kann der Vergrämung nachgeholfen werden, zum Beispiel mit dem Einsatz von Buttersäure - allerdings mit ungewissem Ausgang.

Als im Frühjahr 2015 in einem solchen Szenario schließlich ein Gifteinsatz von den zuständigen Dienststellen der Stadt genehmigt und durchgeführt wurde, fand dies ein großes und negatives Echo. So titelte zum Beispiel eine Hamburger Tageszeitung: "Tötungsaktion trotz Artenschutz - Wut über den Maulwurfmord".9, 10

Vor diesem Hintergrund konnte man in der Folge nur ratlos in die Runde schauen. Es blieb die Entscheidung zwischen der Wut der Sportler und der Wut der Naturschützer, die beide ihre Berechtigung hatten. Wie also den Sportbetrieb, die Verkehrssicherheit und den Umweltschutz unter einen Hut bringen?

Seit dem Frühsommer 2016 deutet sich hierzu in Hamburg mit dem Einsatz von Mährobotern, die den Platz ganzjährig befahren, eine Lösung an. Das Pilotprojekt wurde zunächst auf einer Sportanlage im Hamburger Westen gestartet und mit dem bereits nach kurzer Zeitspanne einsetzenden, erkennbaren Erfolg auf die am stärksten befallenen Plätze ausgeweitet. Nebeneffekt: Der Rasen ist perfekt gepflegt und die Aktiven schwärmen über eine Naturrasenqualität, die sie so noch niemals hatten.

Sicherlich ist es hier zu früh, eine abschließende Bilanz aufzustellen, aber die ersten Anzeichen deuten auf einen vollen Erfolg hin. Die Maulwürfe scheinen in ein für sie ruhigeres Viertel umgezogen zu sein, die Verkehrssicherheit ist gewährleistet und die Rasenqualität ist besser als je zuvor. Allerdings: das Portemonnaie der Stadt ist natürlich auch ein wenig leerer als zuvor.

Natürlich sind auch die Düngung von Rasenflächen und der Pflanzenschnitt solche Themen, die allerdings weiterhin nach einem etablierten Prinzip und unter Einhaltung entsprechender Vorgaben durchgeführt werden.

Planung und Neubau

Mit der stetigen Modernisierung und Umwandlung von Naturrasen- und Tennenflächen in Kunststoffrasenoberflächen erledigen sich vorgenannte Probleme. Allerdings sind die Umwandlungen im Vorfeld ebenfalls Gegenstand der Auseinandersetzung mit Inhalten des Umweltschutzes: welche Produkte, welche Inhaltsstoffe werden verwendet?

Plan- und Baurecht

Die Auseinandersetzung beginnt allerdings bereits vor den technischen Details: nämlich im Planungs- und Baurecht. Natürlich eröffnen sich aus dem vielfältigen Baurecht aus den unterschiedlichen Epochen einer Großstadt mit den einhergehenden Besonderheiten, vor allem aber aus der Konkurrenzsituation des Sports, des Wohnens und des städtischen Grüns diverse Konfliktsituationen. Eine neue Schwierigkeit besteht darin, dass die Flächen für Ausgleichsmaßnahmen zunehmend geringer werden - als Ergebnis einer effizienten Flächennutzung und der bereits beschriebenen Konkurrenzsituation mit anderen Flächenansprüchen. Wurde die Genehmigung erteilt, eröffnet sich mit der bautechnischen Umsetzung aber der nächste Aspekt in Sachen Umweltschutz.

Immissionsschutz

Wie verträgt sich der Sportlärm mit dem angrenzenden Wohngebiet und dem benachbarten Landschafts- oder Naturschutzgebiet? Wie verhält es sich mit der Wirkung der Flutlichtanlage, die benötigt wird, um die Sportanlage effizient auszunutzen? Diese Fragen werden mittlerweile zwangsläufig im Vorfeld einer Modernisierungs- oder Neubaumaßnahme über immissionsschutzrechtliche Gutachten beantwortet.

Gerade das Thema Sportlärm ist in Großstädten stetig wiederkehrend und erhielt zuletzt über die Novellierung der Sportanlagenlärmschutzverordnung 11 einen neuen Impuls, der problemlos einen eigenen Artikel füllen kann. Im Bereich des Flutlichtes werden durch Genehmigungsbehörden ggf. anpassende Maßnahmen gefordert. Durch die Wahl des Leuchtmittels, der Farbtemperatur oder auch durch die Berücksichtigung entsprechender Filter wird angestrebt, eine für die Fauna möglichst natürliche und nicht störende Lichtkulisse zu erzeugen. Zudem sind natürlich für Mensch und Tier die Faktoren Blendung und Aufhellung entscheidend, damit die Flutlichtanlage im Rahmen des Zulässigen ausleuchtet. Hier kommen reduzierte Lichtpunkthöhen, vor allem aber Blendschuten als Korrektiv zum Einsatz.

Seit mittlerweile zwei bis drei Jahren drängt die LED-Technik auf den Markt, die neben allen zuvor genannten Aspekten auch hinsichtlich des Energieverbrauchs umweltschonende Aspekte in sich trägt. Neben einer vereinseigenen Sportanlage wird in diesem Sommer als Pilotprojekt eine erste bezirkliche Sportanlage mit einer LED-Flutlichtanlage ausgestattet. Die Tendenz zugunsten der LED-Technik ist aber bereits klar erkennbar.

Entwässerung

Bereits etwas länger wird auf die Zunahme von Starkniederschlägen und der damit einhergehenden Überlastung der Siele mit dem Anspruch reagiert, mehr Regenwasser zurückzuhalten oder versickern zu lassen. Dadurch bedingt werden offene oder versickerungsfähige Bauweisen mittlerweile klar bevorzugt - ein wichtiger Aspekt, wenn es um die Entlastung von Siel- und Klärsystemen, aber auch bezüglich des pflanzenverfügbaren Wassers in Nebenflächen geht (Biotope in Randbereichen).

Gehölze

Dem Anspruch an den Umwelt- und Baumschutz wird zudem zu Beginn der Maßnahmen gefolgt, indem vorgenannte Baumaßnahmen hinsichtlich ihrer Wirkung auf umliegende Gehölzstrukturen überprüft werden. Wurzelsuchschachtungen, Wurzelvorhänge und der Einbau von Wurzelschutzbahnen sind mittlerweile fast genauso selbstverständlich geworden wie der korrekte Baumschutz gemäß DIN.12 Sofern sinnvoll und möglich, wird Schnittgut vor Ort zur Herstellung von Benjeshecken etc. verwendet.

Bei Neubau oder neuordnenden Umbaumaßnahmen werden Maßnahmen am Gehölzbestand in den gesetzlich vorgegeben Fristen und im geringstmöglichen Umfang durchgeführt. Maßnahmen dieses Charakters sind aber im Regelfall nur unter Einbeziehung von Fäll- und Rodungsmaßnahmen zu realisieren.

Baustoffe und Bautechniken

Im Zuge einer Baumaßnahme wird natürlich auch auf die Verwendung entsprechender Baustoffe und -materialien sowie auf den ressourcenschonenden Umgang mit bestehenden Baustoffen geachtet. Brauchbarer Oberboden wird im Bereich der Neuanlage von Pflanz- oder auch Knickstrukturen genutzt. Vorhandene Tragschichtmaterialien überprüft und bei Brauchbar- und Unbedenklichkeit wiederverwendet. Dass das anzuliefernde Material von regionalen Herstellern oder Lieferanten bezogen wird, regelt im Grunde bereits der Markt über den Preis des Materials.

Im Bereich der künstlichen Baustoffe muss man eine große Klammer setzen. Sowohl Kunststoffrasen als auch Kunststoffoberflächen unterlagen in Hamburg bis zum Anfang des Jahrtausends einer gewissen Ächtung, da man vor allem den unnatürlichen Lebensraum ohne ökologischen Wert und die hohe Versiegelung einer wasserundurchlässigen Bauweise mit ihnen assoziierte. Zwar hat sich an der Einschätzung des unnatürlichen Lebensraums nichts verändert - es entspricht ja nun einmal den Tatsachen - aber in der Frage der Versiegelung haben die Beläge durch ihre hohe Wasserdurchlässigkeit einen großen Schritt nach vorne gemacht. Insofern sind die Umwandlungen von Spielfeldern und Laufbahnen mittlerweile anerkannte, wenn nicht sogar angestrebte Bauweisen. Angestrebt, da die so ausgebauten Flächen hocheffizient ausgelastet werden können und nahezu immer nutzbar sind. Hinzu kommt der Aspekt, dass die bezirklichen Kunststoffrasenplätze in Hamburg hauptsächlich mit reiner Quarzsandverfüllung hergestellt werden, da beim so genannten Infill der Gesamtheit der Kunststoffgranulate (SBR, EPDM, TPE) auf Basis eigener und dokumentierter Erfahrungen das Misstrauen ausgesprochen wurde. In Addition mit dem "Pilotprojekt Korkgranulat", welches seit 2014 in der Hansestadt mit interessanten Erkenntnissen läuft, orientiert sich der Bezirkliche Sportstättenbau hier ausschließlich an natürlichen und/oder nachwachsenden Rohstoffen.

Auch die Tendenz der Kunststoffrasenhersteller orientiert sich an diesem Gedanken; so wird zum Beispiel derzeit eine Polyethylenfaser entwickelt, deren Ursprung auf nachwachsenden Rohstoffen basiert (Zuckerrohr). Ob dies in jedem Aspekt als sinnvoll und richtungsweisend angesehen werden kann, bleibt abzuwarten.

Funktionsgebäude

Da der Bezirkliche Sportstättenbau in Hamburg neben den Sportfreianlagen auch den hochbaulichen Anteil Sportfunktionsgebäude betrachtet und umsetzt, soll der Vollständigkeit halber auch dieser Aspekt hier erwähnt werden. Alle Neubauten werden standardgemäß in flächen- und ressourcenschonender Bauweise mit Dachbegrünung und Solaranlage hergestellt.

Ausblick

Der Blick in die Zukunft der Schnittstelle zwischen Umweltschutz und Sport beziehungsweise der Sportanlage hält sicherlich viele weitere Themen bereit. Er führt aber unweigerlich in die Richtung des vielfach verbauten Kunststoffrasens, dessen Erneuerung in den kommenden Jahren einen großen Platz einnehmen wird. Ausgehend von einer Lebensdauer des Kunststoffrasens zwischen zwölf und fünfzehn Jahren stellt sich in diesem Jahr in Hamburg erstmals die Frage, wie man mit Altbelegen umgeht. Viele weitere Plätze werden in den nächsten Jahren folgen.

Oberflächenerneuerung

Bisher war die Frage des Rückbaus und der Entsorgung von Kunststoffrasen schnell beantwortet: durch den gebundenen Materialmix aus Latexrücken, Polyethylenfaser und granuliertem Kunststoff war ein Recycling technisch so aufwendig, dass die thermische oder energetische Verwertung wirtschaftlich im Grunde ohne Alternative blieb. Hinzu kam die Problematik, dass nicht jeder Abbruchunternehmer sich trotz vertraglicher Verpflichtung an die Vorgabe hielt, entsprechend zu verwerten, sondern das Material stattdessen deponierte.

Für die ersten Plätze, die in diesem Sommer erneuert werden sollen, konnte jedoch durch den Bezirklichen Sportstättenbau in Hamburg ein Verfahren beauftragt werden, welches tatsächlich den Kunststoffrasen als Komplettsystem stofflich differenziert und jedes Einzelmaterial in entsprechend hohem Reinheitsgrad einer geeigneten Wiederverwertung zuführt. So entstehen aus dem ehemaligen Kunststoffrasen neue Fußmatten, Kunststoffgitter - oder in einem noch beabsichtigten Schritt neue Produkte für die Kunststoffrasenproduktion.

Dieses Verfahren wurde mit verhältnismäßig geringen wirtschaftlichen Mehraufwand in Hamburg für 2017 beauftragt - auch aus der Verpflichtung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes heraus.13 Denn dort wird unter anderem in § 6 die sogenannte Abfallhierarchie definiert, nach der einem Recycling der Vorzug gegenüber einer thermischen/energetischen Verwertung gegeben werden muss.

Insofern sieht sich hier der bezirkliche Sportstättenbau in der Verpflichtung, eine Recyclingoption trotz wirtschaftlicher Nachteile zu nutzen und mit Ausblick auf die vor uns liegenden Aufgaben und Herausforderungen zu fördern und zu entwickeln.

Planungsprozess

Die enge Abstimmung zwischen den für Sport und Umweltschutz zuständigen Dienststellen liegt in beidseitigem Interesse, wird bereits gelebt und sollte fortgesetzt bzw. intensiviert werden - und zwar in allen Bereichen (Unterhaltung, Umbau und Neubau).

Auch wenn für alle Beteiligten mit dieser engeren Zusammenarbeit ein höherer zeitlicher wie auch wirtschaftlicher Aufwand verbunden ist, sollte dieser obligatorisch sein oder werden.

Denn wie schon eingangs gesagt: diesem Thema und der darin begründeten Verantwortung kann und darf man sich nicht entziehen.

Literatur

Quellen

1 "Kreislauf des Todes" www.spiegel.de/spiegel/print/d-13487468.html

2 "Spur der Schlacke" www.spiegel.de/spiegel/print/d-13489150.html

3 "Granulat auf Kunstrasen unter Krebsverdacht" www1.wdr.de/wissen/mensch/fussball-granulat-100.html

4 Positionspapier des DFB imspiel-magazin.de/pdf/Granulat_Positionspapier.pdf

5 "Wie sehr schadet Glyphosat?" www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/4672118/2016-01-18-bwvi-glyphosat/

6 "Wirtschaftsbehörde verlängert Glyphosat-Moratorium" www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/6458984/2016-06-29-bwvi-glyphosat/

7 "Unkrautvernichter Glyphosat laut Bericht nicht krebserregend" www.zeit.de/wissen/umwelt/2017-03/glyphosat-echa-europaeische-chemikalienagentur-pflanzenschutzmittel-krebserreger-gutachten

8 Bundesnaturschutzgesetz www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/

9 "Sicherheitsriskio Maulwurf" www.niendorfer-wochenblatt.de/2015/03/18/sicherheitsrisiko-maulwurf/

10 "Wut über Maulwurf-Mord" www.mopo.de/hamburg/toetungs-aktion-trotz-artenschutz-wut-ueber-den-maulwurf-mord-in-niendorf-1277280

11 Bundesimmissionsschutzgesetz und Sportanlagenlärmschutzverordnung www.gesetze-im-internet.de/bimschg/

12 DIN 18920 - Vegetationstechnik im Landschaftsbau -Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen www.beuth.de/de/erweiterte-suche/81186!search

13 Kreislaufwirtschaftsgesetz www.gesetze-im-internet.de/krwg/

Dipl.-Ing. Torge Hauschild
Autor

Fachamtsleiter

Bezirksamt Hamburg-Mitte

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