Eine Ermunterung für Kommunen – ein Fachgespräch

Von Pflugscharen und saumarmen Landschaften

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In vielen Städten und Gemeinden gehören sie mittlerweile zum normalen Bild der Agrarlandschaft: auffällig schmale oder gänzlich fehlende Wegessäume entlang von Äckern, Grünländern und Abstandsflächen entlang von Fließgewässern. Während sich viele Besucher der Landschaft nichts weiter dabei denken, erkennen manche eine schleichende, illegale "Landnahme" durch benachbart wirtschaftende Landwirte.
Grünstreifen Klimagerechte Landschaftsplanung
Abb. 1: Wiederhergestellter, breiter Wegessaum, mit diverser Vegetation. Foto: Christof Sandt

Vielfältig sind die Gründe, die dies vor allem entlang von kommunalen Wegen hervorgebracht haben und weiter hervorbringen: Neben einer ganzen Reihe historischer, meist administrativer Ursachen sowie "Grenzverwirrungen" dürften häufig ökonomisch motivierte Mitnahmeeffekte und Landschaftspflegeersparnisse im Zentrum dieses Phänomens stehen: Faktoren, die wiederum regelmäßig auf personell unterbesetzte Kommunen treffen, die hier eine Kontroll- und Verfügungsgewalt haben.

Erschwert wird dies zusätzlich und nicht selten dadurch, dass Vertreter der (ursächlich problemerzeugenden) Landwirtschaft in den kommunalen Entscheidungsgremien sitzen oder sich getreu dem Motto "Eine Hand wäscht die andere" anderweitig für die Kommune verdient machen.

Dieser für Natur und Landschaft hoch problematische Geist zeigt sich als ein Wirkfaktor in ausgeräumten, identitätsverarmten Agrarwüsten, die regelmäßig nur noch klägliche Reste kontemplativer Freizeitnutzungsqualität besitzen.

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Grünstreifen Klimagerechte Landschaftsplanung
Abb. 2: Floristisch relativ vielfältiger Wegessaum inklusive Segetalvegetation. Foto: Christof Sandt

Auch spiegelt sich dies in den Artenlisten der Feldflur wider: So sind aus einer langen Liste von solchermaßen betroffenen Feldorganismen zum Beispiel die Bestände des Rebhuhns seit Ende der siebziger Jahre um 99 Prozent zurückgegangen (HGON 2022), der Feldhamster ist weltweit gar vom Aussterben bedroht (Deutsche Wildtierstiftung 2023).

Zum wachsenden Kreis der Städte und Gemeinden, die sich diesem deutschlandweit vermutlich Tausende von Hektar einnehmenden Phänomen entgegenstellen gehören Vertreter der Samtgemeinde Lengerich im niedersächsischen Landkreis Emsland.

Fragen von Christof Sandt mit Angelika Lügering, Fachbereichsleiterin Bauen, Planen, Umwelt, von der Samtgemeinde Lengerich in Niedersachsen, Emsland:

Frau Lügering, wann sind Sie im oben genannten Sinne tätig geworden und was war der Auslöser dafür?

In der Samtgemeinde Lengerich sind wir in den Jahren 2015/2016 auf dieses Thema aufmerksam geworden. Ein Punkt, sich mit dem Thema zu beschäftigen war, dass die hiesige Untere Naturschutzbehörde bei Landkreis Emsland eine Anerkennung von Werteinheiten für die Rückeroberung dieser Flächen in Aussicht gestellt hat. Ein weiterer Punkt war die permanente Knappheit von Ausgleichsflächen im Zusammenhang mit der baulichen Entwicklung.

Etwa wie viel Prozent der kommunalen, agrarischen Wegeflächen waren von einer "Landnahme" betroffen?

Als "Landnahme" würde ich diese Nutzung der Straßenseitenräume nicht bezeichnen. Die besagten Flächen wurden in gemischter Weise genutzt, teils als Seitenraum der Straße, teile als Vegetationsfläche, teils durch Beackerung der angrenzenden Flächen.Bezüglich der Größenordnung dieser Flächen mache ich es einmal am Beispiel unserer Mitgliedsgemeinde Langen deutlich. Die Mitgliedsgemeinde Langen hat eine Gesamtgröße von 33,53 Quadratkilometern. Das sich ergebende Potential dieser Flächen waren rund 25 500 Quadratmeter. Dies macht schon deutlich, dass das Potenzial dieser Flächen nicht die alleinige Lösung, aber dennoch zu beachten ist.

Welche Gründe erkennen Sie auf Seiten der Landwirtschaft für dieses Phänomen?

Grünstreifen Klimagerechte Landschaftsplanung
Abb. 3: Wegessaum mit 3-Zonen-Gliederung in kurzrasiges Bankett, Altgrasstreifen sowie Ruderalflur. Foto: Christof Sandt

Die Landwirtschaft muss ihre eigenen Flächen nutzen, deshalb ackert sie bis an die Katastergrenzen. Durch immer größere Maschinen ist der parzellenscharfe Einsatz unter Einhaltung der Grenzen manchmal einfach nicht möglich. Grenzsteine sind in der Örtlichkeit aufgrund jahrzehntelanger Beackerung nicht mehr vorhanden.

Welche Gründe erkennen Sie auf Seiten der Kommunen für dieses Phänomen?

Nach meiner Einschätzung werden die Seitenräume der Wege und Straßen im Alltagsbetrieb etwas vernachlässigt. Die Seitenräume dienen im Wesentlichen als Abgrenzungs- und Ausweichflächen, gerade bei den schmalen Wirtschaftswegen. Sie dienen aber auch als Rückzugsort für die Pflanzen- und Tierwelt, gerade im ländlichen Bereich. Da diese beiden Nutzungen so "immer schon da waren", drängten sich weitere geordnete Nutzungen, zum Beispiel als Ausgleichsflächen nicht förmlich auf.

Wie sind Sie vorgegangen?

Ich bleibe beim Beispiel unserer Mitgliedsgemeinde Langen. Wir haben in Zusammenarbeit mit einem Planungsbüro zunächst die Potenziale auf Basis eines Abgleichs zwischen Katasterbasis und Luftbild ermittelt. Hierbei haben wir nur Flächen berücksichtigt, die größer als 150 Quadratmeter und breiter als 2 Meter sind. Es ergab sich theoretisch das Gesamtpotenzial von 25 636 Quadratmetern. Nach entsprechenden Abstimmungen mit der Landwirtschaft und den zuständigen Behörden, insbesondere der Unteren Naturschutzbehörde und nach grundsätzlicher Beratung in den politischen Gremien wurden die entsprechenden Potenziale in der Örtlichkeit durch Pfähle abgegrenzt.

Grünstreifen Klimagerechte Landschaftsplanung
Abb. 4: Wiederhergestellter Wegessaum vor der Ansaat. Foto: Christof Sandt

Das beauftragte Planungsbüro hat gleichzeitig Vorschläge gemacht, wie diese Potenziale entwickelt werden sollten – teils als Sukzessionsflächen – teils als Anpflanzflächen. Auf Antrag erfolgte dann eine Anerkennung von Werteinheiten durch die Untere Naturschutzbehörde.

Welche Schwierigkeiten haben sich dabei ergeben?

In der Umsetzung war es eine Aufgabe, die Landwirtschaft mitzunehmen. Wenn man als Landwirt*in immer entsprechende Seitenräume mitgeackert hat, muss die amtliche Grenze des Grundstücks erst wieder verinnerlicht werden.

Die größte Schwierigkeit liegt allerdings in der dauerhaften Betreuung dieser Flächen. Abgrenzungspfähle müssen kontrolliert werden, werden morsch oder fallen um. Es müssen Pflegegänge durchgeführt werden. In der Regel haben gerade die kleineren Kommunen hierfür kein Personal.

Was waren Ihre größten Erfolge?

Nach meiner Einschätzung die Erkenntnis, dass nennenswerte Potenziale für Natur und Landschaft und auch im Hinblick auf verfügbaren Ausgleichspotenziale bei der aktuell herrschenden Flächenknappheit vorhanden sind.

Wie gestalten Sie die Pflege der neuen Saumflächen?

Die Pflege dieser Flächen erfolgt durch die örtliche Gemeinde, da diese auch Eigentümerin ist.

Würden Sie Ihr Tun anderen Kommunen empfehlen?

Jede Kommune muss ihre eigenen Wege finden. Für uns war es auf jeden Fall ein Weg, vorhandene Potenziale zu nutzen und auch das Bewusstsein für diese Flächen zu schärfen.

Frau Lügering, herzlichen Dank für dieses Gespräch!

Dipl.- Ing. Christof D. Sandt
Autor

Landschaftsarchitekt AKNDS, Mediator BMEV

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