Pflanzenvernichtung
EU-Kommission verlängert Zulassung von Glyphosat
Die Verwendung des Totalherbizids wird ab dem 15. Dezember jedoch an Bedingungen und Beschränkungen geknüpft. So sollen Landwirte bei der Verwendung auf Feldern mindestens fünf Meter breite Pufferstreifen einhalten. Außerdem müssen Maßnahmen zum Schutz von Organismen ergriffen werden, die nicht zu den Zielgruppen des Herbizids gehören.
Die EU-Kommission betonte zugleich: "Die nationale Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, die Glyphosat enthalten, ist Sache der Mitgliedsstaaten." Sie könnten deren Verwendung auf nationaler und regionaler Ebene auch weiterhin beschränken, wenn sie dies aufgrund der Ergebnisse von Risikobewertungen für erforderlich halten, vor allem im Hinblick auf den Schutz der biologischen Vielfalt.
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir unterstrich, dass sich sein Ministerium "stets gegen eine Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung ausgesprochen und diese kritische Haltung frühzeitig gegenüber der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten deutlich gemacht" habe.
Obwohl im Koalitionsvertrag der Bundesregierung der Ausstieg aus Glyphosat vereinbart wurde, hat die FDP durchgesetzt, dass sich die Bundesregierung in der EU enthält.
Özdemir werde nun sehr genau prüfen, was aus der Entscheidung der Kommission folgt und welche nationalen Handlungsmöglichkeiten bestünden, um doch noch, wie von der Ampel-Koalition vereinbart, Glyphosat bis Ende 2023 vom Markt zu nehmen.
mk/cm/Europäische Kommission/BMEL
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