Kommentar

Schön oder zweckmäßig?

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Die alte Frage, was wichtiger ist, die Schönheit der Parks und Gärten oder ihre Zweckmäßigkeit bleibt bis heute aktuell. Schon der Aufklärer Immanuel Kant, dessen Geburtstag sich 2024 zum 300. Mal jährt, hat in seiner Kritik der Urteilskraft seine Theorie der Ästhetik, das Verhältnis von Natur und Freiheit, Vernunft und Ethik, von zweckfreiem und zweckgerichtetem Schönen neu verhandelt und stellte dazu althergebrachte Denkansätze von Subjekt und Objekt auf den Kopf.

Stellt sich also wirklich die Frage Gartendenkmalpflege kontra Freizeitpark? Häufig wird in diesen hitzigen Debatten übersehen, dass es vielfach mehr gibt als nur zwei Alternativen. Zunächst einmal ist die hohe Kunst der Gestaltung natürlich eine, die beides integriert – Zweck und Ästhetik. Und natürlich gibt es in den öffentlichen Parks stets die Möglichkeit zum Flanieren, zum Treffen oder eine Liegewiese.

Häufig kann man auch in Gartendenkmälern auf extra ausgewiesenen Wegen radfahren. Viele Bundesgartenschauen zeigen, wie Wasserspielplätze und Kletteranlagen in den Altbestand integriert werden können. Extra ausgewiesene Sportplätze oder Spielwiesen im Park sind ebenfalls im Kommen. Aber was ist heute schön, schützenswert und zweckmäßig?

Die Maßstäbe haben sich geändert. Denn schön ist vor allem, wenn Parks nicht voller vertrockneter Bäume stehen, die drohen, beim leisesten Windhauch umzufallen. Schön sind Badestrände, die dort ausgewiesen werden, wo eine hitzeempfindliche vulnerable Bevölkerung Nutznießerin wäre – ohne empfindliche Gartendenkmäler zu beeinträchtigen.

Schön wären auch Wasserquellen in denkmalgeschützten Parks, aus denen man bei 38 Grad Celsius Hitze trinken und sich abkühlen kann. Schön wäre auch, wenn Slacklining nur in den dafür ausgewiesenen Bereichen praktiziert würde, ganz zu schweigen vom Grillen und Feuermachen.

Unschön ist dagegen, wenn sich einige wenige öffentliche Flächen aneignen und Kinder plötzlich von diesen Flächen ausgeschlossen sind. Auch nicht schön sind Regeln, die das Jahrzehnte praktizierte Rodeln im Park verbieten so dass Kinder auf die Straße ausweichen müssen. Alle Seiten sollten zurückstecken, wenn es darum geht, Klimaanpassungen, Gesundheitsschutz und Gartendenkmalpflege zu verbinden. Die eigenen Wünsche dürfen nicht absolut gesetzt werden, Kompromisse müssen möglich sein. Das wäre schön!

Mechthild Klett

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M. A. Mechthild Klett
Autorin

Stadt+Grün, Redaktionsleiterin

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