Warum es sich lohnt, zu unterscheiden

Vielfältige Steingärten vs. monotone Schotterflächen

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Vor allem im Zusammenhang mit Vorgärten sind mit gleichförmigen Steinen mehr oder weniger ohne Pflanzen gestaltete Flächen inzwischen oftmals negativ besetzt. Manchmal gerät dabei aus dem Blick, dass es auch naturnahe und reichhaltig bepflanzte Steingärten gibt.
Schotter Biodiversität
Steingartenbeet im Botanischen Garten Würzburg. Foto: Jonas Renk

"Schottergärten", "Kiesbeete" oder auch "Steingärten" dienen oft als Überbegriffe für Außenflächen, die vollständig mit einer Schicht aus Schotter oder anderen homogenen Gesteinskörnungen auf einer Folie oder einem Vlies aus Kunststoff gegen Unkraut bedeckt sind, dazwischen vielleicht noch vereinzelt ein in Form geschnittener Buchsbaum, ein Rhododendron oder eine Palmlilie. Solche Flächen sind alles andere als nachhaltig und naturfreundlich. Allerdings gerät in diesem Zusammenhang manchmal aus dem Blick, dass es auch naturnah gestaltete und vielfältig bepflanzte Steingärten gibt, die zahlreichen Tieren Lebensraum und Nahrung bieten und die mit den sterilen Schotterflächen kaum etwas gemeinsam haben.

Nachteile monotoner Schotterflächen

Hinter der Anlage pflanzloser Steinflächen auf Kunststoffbahnen steht oft die Annahme, sie seien billig, pflegeextensiv und würden auch langfristig "sauber" aussehen. Das ist jedoch in der Regel nicht der Fall: Schon die Anlage solcher Flächen ist mit viel Arbeitsaufwand, Materialbedarf und Kosten verbunden. Die Steine setzen zudem mit der Zeit Moos an, Samen robuster "Unkräuter" gelangen auf die Fläche und wachsen an, vom Wind angewehte Frühlings-Pollen, Früchte und Herbstlaub können nicht zersetzt werden und fallen auf den sterilen Flächen besonders auf, wodurch sie schnell eher "dreckig" und "ungepflegt" wirken. Damit die Flächen "sauber" bleiben, werden sie daher häufig mit Laubbläser und Hochdruckreiniger bearbeitet, Aufwuchs abgeflammt oder gar mit Pestiziden bekämpft. Nach ein paar Jahren wird dann oftmals die ganze Fläche abgetragen, der Schotter gewaschen oder ausgetauscht, die Kunststoffbahnen entfernt und erneuert.

Das alles ist keinesfalls pflegeleicht und kostengünstig, schon gar nicht nachhaltig: Durch die großflächigen offenen Steinschüttungen wird das Mikroklima beeinträchtigt. Insbesondere sonnige Schotterflächen heizen sich im Sommer stark auf und geben die Hitze sowohl tagsüber als auch nachts ab. Die Umgebungstemperaturen bleiben dadurch kontinuierlich auf einem höheren Niveau und können in angrenzenden Räumen bei ohnehin heißen Tagen und Nächten das Wohlbefinden beeinträchtigen. Bei Regen kann das Niederschlagswasser durch den Kunststoff nur noch zu einem geringen Teil versickern und vom Boden aufgenommen werden. Dadurch wird das oberflächig angestaute Wasser nicht nur dem natürlichen Kreislauf entzogen, sondern es kann bei Starkregen unter Umständen auch zu einer Überlastung der Entwässerungssysteme und zu Schäden an angrenzenden Gebäuden kommen. Da der Wasser-, Luft- und Nährstoffkreislauf kaum noch stattfinden kann wird der Boden und das dortige Leben massiv geschädigt. Aus ökologischer Sicht sind solche Schotterflächen daher nicht nur oberirdisch, sondern auch unterirdisch äußerst problematisch.

Rechtliche Problematik monotoner Schotterflächen

Ebenso sind größere, mehr oder weniger pflanzlose Steinflächen auf Kunststoff zum Beispiel im Vorgartenbereich von Wohnhäusern aus planungs- und bauordnungsrechtlichen Gründen häufig unzulässig, was sich seit einigen Jahren im Vorgehen von immer mehr Kommunen und Bauaufsichtsbehörden zeigt und in Gerichtsurteilen bestätigt wird.

Ein möglicher Präzedenzfall der letzten Jahre soll dies hier beispielhaft verdeutlichen: Die niedersächsische Stadt Diepholz ist gegen zwei insgesamt etwa 50 Quadratmeter große Schotterflächen vor einem Einfamilienhaus, in denen nur wenige Pflanzen eingesetzt waren, vorgegangen (Pressemitteilung Oberverwaltungsgericht Niedersachsen 2023). Die dortige Bauaufsicht ordnete deren Beseitigung mit der Begründung an, dass diese Flächen nicht den Anforderungen des § 9 Abs. 2 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) genügen würden (ebd.). Demnach müssen die nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke Grünflächen sein, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind. Die Eigentümer legten Widerspruch ein und klagten, sodass der Fall 2022 vor dem Verwaltungsgericht Hannover landete, das die Klage jedoch abwies (vgl. o.g. Pressemitteilung). Daraufhin wurde gegen dieses Urteil Berufung beantragt, was jedoch im vergangenen Jahr (2023) vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht abgelehnt wurde – der Beschluss ist nun unanfechtbar (ebd.). Somit wurde Klarheit geschaffen, dass niedersächsische Bauaufsichtsbehörden die Beseitigung solcher Flächen anordnen können (ebd.).

Das Bauordnungsrecht ist in diesem Kontext in anderen Bundesländern ähnlich. So müssen zum Beispiel auch in Baden-Württemberg die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden (§ 9 Abs. 1 LBO Baden-Württemberg). Ist dort eine Begrünung oder Bepflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist (ebd.). Auch nach den Bauordnungen von Bayern (Art. 7 Abs. 1 S. 1 BayBO) und Nordrhein-Westfalen (§ 8 Abs. 1 S. 1 BauO NRW) sind jeweils die nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbauten Flächen der bebauten Grundstücke erstens wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und zweitens zu begrünen oder zu bepflanzen, soweit dem nicht die Erfordernisse einer anderen zulässigen Verwendung der Flächen entgegenstehen. Diese Vorgabe findet keine Anwendung, soweit Bebauungspläne oder andere Satzungen Festsetzungen zu den nicht überbauten Flächen treffen (ebd.).

In Nordrhein-Westfalen gilt seit dem 1. Januar diesen Jahres darüber hinaus explizit ein "Schottergartenverbot": Schotterungen zur Gestaltung von Gartenflächen sowie Kunstrasen stellen keine andere zulässige Verwendung nach § 8 Abs. 1 S. 1 BauO NRW dar. Ist eine Begrünung oder Bepflanzung der nicht überbauten Flächen dieser Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sollen die baulichen Anlagen begrünt werden, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. Erfolgen die Festlegungen nach Satz 1 durch örtliche Bauvorschrift oder durch Bebauungsplan sind diese maßgeblich (§ 8 Abs. 1 S. 2 BauO NRW).

Neben der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes können auch auf kommunaler Ebene durch entsprechende Vorgaben in den Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften von Bebauungsplänen und (Integrierten) Grünordnungsplänen sowie durch andere Satzungen wie etwa Freiflächengestaltungs- oder Vorgartengestaltungs-Satzungen Schotterflächen auf Kunststoff explizit verboten und Vorgaben zur Begrünung beziehungsweise Bepflanzung verbindlich festgelegt werden.

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Schotter Biodiversität
Mit weißem Autoreifen dekorierte Schotterfläche auf Kunststoffbahnen als "Vorgarten". Foto: Jonas Renk
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Schotterfläche auf Kunststoffbahnen an einem Supermarkt-Parkplatz mit Baumstumpf und kleinem Nadelgehölz mit ungünstigem Wuchs dahinter. Foto: Jonas Renk
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(Ehemals) weiße Kieselsteine mit freigelegter Unkrautfolie darunter. Foto: Jonas Renk

Der Unterschied

Der zentrale Unterschied zwischen naturnahen Steingärten einerseits und monotonen Schotterflächen andererseits liegt darin, dass naturnahe Steingärten vielfältig bepflanzt sind und Naturstein (also natürlich entstandenes Gestein) nicht nur als Gestaltungs-, sondern auch als Biotopelement dient. Naturfreundlich mit Stein gestaltete Gärten sind zudem wasserdurchlässig, Folien und Vliese aus Kunststoffen oder vollversiegelte Beläge werden darin prinzipiell nicht verwendet. In der Regel sind Steingärten pflegeextensiv.

Stein als Biotopelement

Bei der Steinauswahl sollte grundsätzlich überwiegend auf Steine aus der näheren Umgebung und nach Möglichkeit des regional anstehenden Gesteinstyps (je nach Region zum Beispiel Muschelkalk, Buntsandstein, Granit) zurückgegriffen werden. Es sollten natürliche oder gebrochene Steine unterschiedlicher Größe verwendet werden. Eine Vielfalt aus Lese- und Bruchsteinen, Findlingen und kleineren Steinen erhöht den Strukturreichtum und kann damit die Biodiversität fördern. Bei der naturnahen Gestaltung können zum Beispiel längliche Lese- und Bruchsteine für die Einfassung von unbefestigten Wegen oder Aufenthaltsbereichen und größere Steinblöcke als Sitzstufen dienen.

Kombination mit liegendem Totholz

Zur Steigerung der biologischen Vielfalt können die Steine zudem mit auf dem Boden liegendem Totholz in Form von Stamm-, Kronen- oder Wurzelteilen von Bäumen kombiniert werden. Denn Totholz dient unzähligen, teils seltenen Arten als Lebensraum. So finden sich in liegendem Totholz und dem daran anschließenden Boden zum Beispiel etliche Käfer und deren Larven sowie zahlreiche andere Insekten, Tausendfüßler und Spinnen. Pilze, Moose und Flechten können in, an und aus Totholz wachsen. Zugleich ist es ein äußerst nachhaltiges Gestaltungselement mit einer einzigartigen Ästhetik. Da Totholz bei Fällungen und Schnittmaßnahmen regelmäßig anfällt, dürfte es in der Regel kein Problem sein, es aus der näheren Umgebung zu besorgen. (mehr Infos dazu im Beitrag "Natürliches Totholz: Biodiversitäts-Hotspot und nachhaltiges Gestaltungselement" in der Stadt und Grün, Ausgabe 11/2023, ab Seite 56 oder unter https://stadtundgruen.de/artikel/natuerliches-totholz-19444).

In getrockneten und gegebenenfalls entrindeten Stammteilen Hartholz bildender Laubbäume können an sonnig-exponierten Stellen durch Initialbohrungen Nistmöglichkeiten für bestimmte Solitärbienen und -wespen geschaffen werden, die die Löcher dann als Niströhren nutzen. Dazu werden in die sonnenzugewandte, östliche bis südöstliche Längsseite des getrockneten Stammes horizontale Löcher mit verschiedenen Lochstärken im Bereich von etwa zwei bis zehn Millimeter gebohrt und anschließend geglättet. (mehr Infos dazu im Beitrag "Initialbohrungen in Totholz für bestimmte Wildbienen und Solitärwespen: Einfache Maßnahme für mehr Biodiversität in Gärten" in der Neuen Landschaft, Ausgabe 01/2022, ab Seite 46 oder unter https://neuelandschaft.de/artikel/initialbohrungen-in-totholz-fuer-bestimmte-wildbienen-und-solitaerwespen-einfache-massnahme-fuer-mehr-biodiversitaet-in-gaerten-453 ).

Schotter Biodiversität
Steingarten mit blühendem Sand-Fingerkraut (Potentilla incana) im Botanischen Garten der Universität Würzburg. Foto: Jonas Renk
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Silber-Perowskie (Perovskia atriplicifolia) oberhalb einer Reihe aus gebrochenen Blocksteinen im Botanischen Garten Würzburg. Foto: Jonas Renk

Vielfältige Bepflanzung

Bei der Pflanzenauswahl kann in Steingärten wesentlich zur Biodiversität beigetragen werden, indem zum Beispiel zahlreiche unterschiedliche Stauden und Gehölze verwendet werden, die mit einem vielfältigen und durchgehenden Blühspektrum vom Vorfrühling bis in den Herbst Nektar und Pollen für verschiedene Bestäuberinsekten bieten. Dabei sollten für den jeweiligen Standort und Boden geeignete Pflanzen entsprechender Lebensbereiche wie etwa Steinanlagen (St), Fels-Steppen (FS), Felsmatten (FM) oder Alpinum (A) gepflanzt werden.

Am Ende des Artikels sind beispielhaft einige bestäuberfreundliche Stauden und Kleingehölze für Steingärten aufgelistet. Bei der Staudenpflege sollte über den Winter wenigstens ein Teil der Stängel und Samenstände belassen werden, damit darin Insekten überwintern und Vögel die Samen fressen können.

In sonnigen Staudenbeeten kann eine dünne Schicht aus mineralischem Mulch direkt auf dem Boden sinnvoll sein. Dies sollte nicht mit den Steinschichten auf Kunststoffbahnen in naturfernen Schotterflächen gleichgesetzt werden. Denn in sonnigen Staudenbeeten kann eine Mulchschicht aus maximal fünf bis sieben Zentimeter Splitt oder feinem Kies ohne Kunststoff darunter durchaus ihre Berechtigung haben, weil dadurch gerade Stauden aus den typischen Lebensbereichen der Steingärten begünstigt werden.

Der Mulch kann vor Verdunstung schützen und das Wasser im Wurzelbereich der Stauden für sie verfügbar halten (was natürlich nur ohne Kunststoffbahn unter den Steinen möglich ist). Im Sinne der Nachhaltigkeit sollte auch der mineralische Mulch aus der Nähe kommen und möglichst aus regionaltypischem Gestein bestehen. Stauden, die eher einen sauren Boden benötigen, sollten dabei nicht in einem Mulch aus Kalkgestein gepflanzt werden.

Gerade in einem naturnahen Garten sollte der Mulch jedoch nur in einem verträglichen Umfang verwendet werden und nicht unnötig großflächig oder dick aufgebracht werden. Schließlich ist offener Boden für viele Lebewesen wie zum Beispiel darin nistende Wildbienen überlebenswichtig und auch Spontanvegetation sollte in einem naturnahen Garten ihren Platz haben. Invasive Neophyten wie die Kanadische Goldrute (Solidago canadensis) oder Orientalisches Zackenschötchen (Bunias orientalis) sowie zu dominanter Aufwuchs unerwünschter Pflanzen kann hingegen vor der Samenreife herausgerissen werden.

Lesesteinhaufen, -riegel und -wälle mit Totholz und Sandlinsen

Beispiele für die gezielte Verwendung von Stein als Biotopelement sind auch naturnahe Haufen, Riegel und Wälle aus Lesesteinen mit Totholz und sonnigen Sandlinsen an eher ungestörten und für die entsprechenden Tiere gut zugänglichen Stellen.

Als professionelle Artenschutzmaßnahme für heimische Reptilien wie Eidechsen und Schlangen bestehen Lesestein-Totholz-Riegel oftmals im nördlichen schattigeren Teil aus einem aufgeschichteten und bepflanzten Erdhügel, im südlichen sonnigen Teil aus einem Haufen unterschiedlich großer Lesesteine und liegendem Totholz, zu dessen Füßen eine große offene Stelle mit sandigem Boden (ungewaschener Sand mit fließendem Übergang zum gewachsenen Boden) liegt.

Durch das Totholz werden viele Tiere angelockt, die zudem den Reptilien als Nahrung dienen. Die besonnte Sandlinse kann neben den Reptilien auch von entsprechenden Solitärbienen und -wespen sowie Heuschrecken zur Eiablage genutzt werden. Bei solchen Elementen sollte darauf geachtet werden, dass die sonnigen Stellen nicht zu sehr durch Gehölzsukzession beispielsweise von Brombeere oder Hartriegel einwachsen.

Schotter Biodiversität
Mit Naturstein und Totholz gestalteter Wasserlauf im Botanischen Garten Würzburg. Foto: Jonas Renk
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Junge Blindschleiche. Foto: Jonas Renk

Vielfältig bepflanzte Trockenmauern

Auch naturnahe Trockenmauern bieten vielen Tieren Lebensraum und Nahrung und können in ihren Steinfugen und an den Mauerkronen mit besonderen Pflanzen, Flechten und Moosen bewachsen sein. Als Mauern, die aus Naturstein ohne Verwendung von Bindemittel, Mörtel, Beton oder Boden errichtet werden, finden sich in Trockenmauern ähnliche Tiere wie in großen Steinhaufen, -riegeln und -wällen.

Fachgerecht gebaut haben sie als Bau- beziehungsweise Tragwerke zahlreiche technische Vorteile: sie sind selbst entwässernd und relativ unempfindlich gegen Frosteinwirkungen sowie Bodenbewegungen. Naturnahe Trockenmauern werden aus lokaltypischen, gebrochenen oder gespaltenen Natursteinen, Findlingen oder Lesesteinen aus der näheren Umgebung so gebaut, dass sie vielfältige Lebensraumfunktionen übernehmen können. Bei einer Bepflanzung von Trockenmauern sollte darauf geachtet werden, dass die Funktionen der Mauerkonstruktion, insbesondere Standsicherheit, Verband und Entwässerung, nicht beeinträchtigt werden. Große Wurzeln können beispielsweise das Mauerwerk verschieben.

Trockenmauern können am Mauerfuß, in und an der Mauersichtfläche, im Bereich der Mauerkrone und bei Stützmauern auch hinter der Mauerkrone bepflanzt werden. Am Mauerfuß unterliegt die Begrünung im Vergleich zur Mauerkrone und Mauersichtfläche wenig Einschränkungen und die Standortbedingungen dort sind relativ ausgeglichen. Zur Bepflanzung der Mauersichtfläche können Pflanznischen, breite Stoßfugen oder Pflanzkanäle im Mauerwerk ausgebildet werden. Es sollte jedoch kein Boden oder Substrat in Lagerfugen eingebracht werden.

Die Mauersichtfläche wird dem Lebensbereich Steinfuge (SF) zugeordnet. Bei Stützmauern entsprechen die Standortbedingungen an der Mauerkrone den beiden Lebensbereichen Mauerkrone (MK) und Felsmatten (M). Hinsichtlich der Pflanzenauswahl sind grundsätzlich Stauden, Geophyten, Kleingehölze und bestimmte Klettergehölze empfehlenswert.

Größere Gehölze wie Bäume und Großsträucher eignen sich hingegen aus den genannten Gründen eher nicht. (zum Begriff Trockenmauer, deren Vorteilen, Bauweise und Lebensbereichen vgl. auch FLL 2012) (mehr Infos zu naturnahen Trockenmauern finden Sie im Beitrag "Naturnahe Trockenmauern" in der vorangegangenen Ausgabe 02/24 der Stadt und Grün oder unter https://stadtundgruen.de/artikel/naturnahe-trockenmauern-19557).

Ausblick

Naturnahe Steingärten sind biodiversitätsfördernd und nachhaltig – im Gegensatz zu Schotterflächen mit nicht oder kaum bepflanzter Steinschicht auf Kunststoff. Letztere stehen bislang vor allem in Vorgärten zunehmend in der Kritik. Doch auch in anderen Außenflächen wie denen von Supermärkten, Firmen- oder öffentlichen Gebäuden sind solche Bereiche häufig zu sehen, wo sie natürlich die gleichen Nachteile mit sich bringen. Es bleibt jedenfalls zu hoffen, dass sich der Trend der monotonen Schotterflächen nicht fortsetzt und stattdessen mehr naturfreundliche Außenflächen wie zum Beispiel naturnahe Steingärten angelegt werden.

Schotter Biodiversität
Blüte der Kuhschelle (Pulsatilla vulgaris) in einem Steingarten. Foto: Jonas Renk
Schotter Biodiversität
Blüte der Wilden Tulpe (Tulipa sylvestris) in einem Steingarten. Foto: Jonas Renk

Beispiele für bestäuberfreundliche Stauden und Kleingehölze für Steingärten

  • Allium flavum (Gelber Hänge-Lauch)
  • Anthyllis montana (Berg-Wundklee)
  • Aster alpinus (Alpen-Aster)
  • Aubrieta-Sorten (Blaukissen)
  • Calluna vulgaris (Heidekraut)
  • Campanula carpatica (Karpaten-Glockenblumen)
  • Campanula cochleariifolia (Zwerg-Glockenblume)
  • Campanula portenschlagiana (Dalmatiner Glockenblume)
  • Campanula poscharskyana (Hängepolster-Glockenblume)
  • Crocus chrysanthus (Balkan-Krokkus)
  • Crocus speciosus (Herbst-Pracht-Krokus)
  • Dianthus carthusianorum (Karthäuser-Nelke)
  • Draba aizoides (Immergrünes Felsenblümchen)
  • Draba bruniifolia (Olymp-Hungerblümchen)
  • Hyssopus officinalis (Gewöhnlicher Ysop)
  • Iris reticulata (Netz-Schwertlilie)
  • Iris variegata (Steppen-Schwertlilie)
  • Iris-Barbata-Nana-Gruppe (Niedere Schwertlilie)
  • Lavandula angustifolia (Echter Lavendel)
  • Muscari armeniacum (Armenische Traubenhyazinthe)
  • Muscari neglectum (Weinbergs-Traubenhyazinthe)
  • Nepeta cataria (Gewöhnliche Katzenminze)
  • Nepeta grandiflora (Großblütige Katzenminze)
  • Nepeta racemosa (Traubige Katzenminze)
  • Perovskia atriplicifolia (Silber-Perowskie)
  • Potentilla incana (Sand-Fingerkraut)
  • Potentilla tabernaemontani (Frühlings-Fingerkraut)
  • Primula auricula (Alpen-Aurikel)
  • Pulsatilla vulgaris (Kuhschelle)
  • Salvia nemorosa (Steppen-Salbei)
  • Salvia officinalis (Echter Salbei)
  • Saponaria ocymoides (Rotes Seifenkraut)
  • Saxifraga caesia (Blaugrüner Steinbrech)
  • Saxifraga paniculata (Trauben-Steinbrech)
  • Saxifraga tridactylites (Dreifingriger Steinbrech)
  • Saxifraga umbrosa (Porzellanblümchen)
  • Sedum acre (Scharfer Mauerpfeffer)
  • Sedum album (Weißer Mauerpfeffer)
  • Sedum telephium (Große Fetthenne)
  • Sempervivum tectorum (Dach-Hauswurz)
  • Sempervivum-Sorten (Garten-Hauswurz)
  • Thymus pannonicus (Steppen-Thymian)
  • Thymus serpyllum (Sand-Thymian)
  • Thymus vulgaris (Gewürz-Thymian)
  • Tulipa sylvestris (Wilde Tulpe)

Anmerkungen

Interessante Beiträge des Naturschutzbund Deutschland (NABU) mit weiterführenden Infos zum Thema:

Schottergarten abmildern – So kommt wieder mehr Natur ins Beet: https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/oekologisch-
leben/balkon-und-garten/grundlagen/planung/29770.html

Der Schottergarten – Negativtrend mit ökologischen
Folgen: https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/oekologisch-
leben/balkon-und-garten/grundlagen/planung/
26658.html

Plegeleichte Gärten – Alternativen zu Schotter & Co.
– Lebendig und schön statt steinig und trist: https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/oekologisch-leben/balkon-und-garten/grundlagen/planung/26659.html

Hinweise zu den gesetzesbezogenen Angaben:

Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010. Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Juni 2023 (GVBl. S. 170).

Bayerische Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-B), die zuletzt durch Gesetz vom 23. Juni 2023 (GVBl. S. 250), durch § 4 des Gesetzes vom 7. Juli 2023 (GVBl. S. 327) und durch Art. 13a Abs. 2 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 371) geändert worden ist.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBO/true (letzter Zugriff 01.08.23).

Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen
vom 18.01.2023: Die niedersächsischen Bauaufsichtsbehörden können die Beseitigung von Schottergärten anordnen. https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/die-niedersachsischen-bauaufsichtsbehorden-
konnen-die-beseitigung-von-schottergartenanordnen-218855.html
(letzter Zugriff 01.08.23).

Mitteilung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 07.06.2023: Update der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen für mehr Erneuerbare Energie und Mobilfunk sowie Stärkung des Wohnungsbaus:
https://www.mhkbd.nrw/presse-und-medien/pressemitteilungen/update-der-landesbauordnung-nordrhein-westfalen-fuer-mehr-erneuerbare-energie-und-mobilfunk-sowie-staerkung-des-wohnungsbaus
(letzter Zugriff am 11.12.23).

Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 – BauO NRW 2018) vom 21.07.2018.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=39224&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=640167(letzter Zugriff am 11.12.23).

Begründung zum Gesetzentwurf der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen: Zweites Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018. https://www.mhkbd.nrw/system/files/media/document/file/begruendung_zum_gesetzentwurf_der_landesregierung_-_zweites_gesetz_zur_aenderung_der_landesba.pdf
(letzter Zugriff am 11.12.23).

Niedersächsische Bauordnung (NBauO) vom 3. April 2012 (Nds. GVBl. S. 46 - VORIS 21072 -) (1). Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Juni 2023 (Nds. GVBl. S. 107). https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/722188ad-2486-3da8-bc8b-7585ca929e64 (Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem- NI-VORIS) (letzter
Zugriff 01.08.23).

M.Sc. (TUM) Jonas Renk
Autor

Umweltplaner und Ingenieurökologe, freiberuflicher Fachautor und Berater für Naturschutz und Biodiversität

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