Wie lassen sich Zusatzleistungen definieren?
Planer werden seit Jahrzehnten nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) bezahlt. Ihre Honorare sind festgelegt, deshalb wurde früher oft nicht über Honorarnachträge verhandelt.…
Beteiligung des Gemeinderats
Durch den Bebauungsplan werden die örtlichen Möglichkeiten der Bebauung festgelegt, was nicht immer die Begeisterung aller Grundstückseigentümer auslöst. Sie versuchen dann, beim Verwaltungsgericht…
"Bewässerungsrichtlinien" der FLL im Gelbdruck erschienen
2010 wurden die Anforderungen an Planung, Bau und Instandhaltung von automatischen Bewässerungsanlagen erstmals in einem Regelwerk zusammengefasst und veröffentlicht. Seit dem Erscheinen der…
Verantwortung von Grundstückseigentümern
Naturkräfte sind allgemein bekannt; ihre Auswirkungen müssen ersatzlos hingenommen werden. Der bloße Umstand des Eigentums an demjenigen Grundstück, von dem Einwirkungen ausgehen, müssen ebenso…
Unfallverhütungsvorschriften müssen Arbeitsgebern bekannt sein
Nicht jeder Verstoß gegen die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften ist schon als ein grob fahrlässiges Verhalten zu werten. Vielmehr ist auch dann, wenn solche Verstöße gegen Sorgfaltsgebote…
Ein Risiko bleibt
Grundsätzlich gilt die Straßenverkehrssicherungspflicht auch für Gefahren durch Bäume. Der Straßenverkehrssicherungspflichtige muss daher Bäume oder Teile von ihnen entfernen, die den Verkehr konkret…
Gleichheitsgrundsatz ist zu beachten
Grundsätzlich ist bei jeder Satzung der verfassungsrechtliche Gleichheitssatz zu beachten. Wird diese Notwendigkeit nicht berücksichtigt, ist die Satzung unwirksam. Beispielsweise muss für die Räumung…
Lichttechnik im Freiraum
Die Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL) hat im Juli 2014 den neuen Regelwerksauschuss (RWA) "Lichttechnik im Freiraum" eingerichtet. Das Delegierungsverfahren für ihre…
SUG-Stellenmarkt

Offene Baugrenzen erfordern Regeln bei der Abwägung
Nach dem Baugesetzbuch haben die Gemeinden das Recht, über die weitere Entwicklung im Gemeindebereich zu entscheiden. Maßgeblich sind dabei die eigenen Vorstellungen der Gemeinde, die sich ergeben…
Friedhofsgebührenpflicht
Nach dem Beschluss des Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen vom 18. 7. 2013 - 14 A 548/12 - erfordert die Inanspruchnahme eines Friedhofs als Voraussetzung für eine Benutzungsgebührenpflicht…
Regelwerksausschuss Freiflächenmanagement konstituiert
Im Jahre 2009 wurden die "Empfehlungen für die Planung, Vergabe und Durchführung von Leistungen für das Management von Freianlagen" erstmals veröffentlicht. Die Empfehlungen haben seit 2009 geholfen,…
Naturereignis keine Gefahrenquelle
Für Biber gibt es keine Grundstücksgrenzen; sie wechseln hin und her, entwickeln aber unterschiedliche Aktivitäten. So hat sich das Oberlandesgericht Nürnberg im Beschluss vom 14.1. 2014 - 4 U 2123/13…
Unzulässiger Inhalt
Das Bundesverwaltungsgericht hat sich im Urteil vom 16. 10. 2013 - 8 CN 1/12 - mit der Frage befasst, welche Regelung in einer Friedhofssatzung der Gemeinde zulässig ist. In dem konkreten Fall war in…
Neuen Leitfaden vorgestellt
Anlässlich der Mitgliederversammlung der FLL präsentierte Prof. Nicole Pfoser den neuen interdisziplinären Leitfaden "Gebäude, Begrünung und Energie: Potenziale und Wechselwirkungen", der jetzt in der…
Leistungsbeschreibungen in Bauverträgen allein nicht abschließend
Grundsätzlich ist der Unternehmer verpflichtet, das Werk so herzustellen, dass es die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem…
Freibäder mit biologischer Wasseraufbereitung
Nach dem Erfolg des letzten Jahres veranstaltet die FLL in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Naturnahe Badegewässer DGfnB am 20. und 21. März 2014 im Salesianum in München eine Fachtagung…
























Leitfaden Nachhaltige Freianlagen 2018
Holz und Holzprodukte im GaLaBau
Freiflächenmanagement 2019
Visuelle Baumkontrolle
Klimagerechte Landschaftsarchitektur
RL Begrünbare Flächenbefestigungen, 2018
Dachbegrünungsrichtlinien 2018
Musterbauvertrag, 2018